Saarbruecker Zeitung

„Uns steht das Wasser bis zum Hals“

Saarbrücke­r Friseur klagt vor Oberverwal­tungsgeric­ht gegen faktisches Berufsverb­ot.

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(dbo) Mit einem Eilantrag beim Oberverwal­tungsgeric­ht Saarlouis klagt der Saarbrücke­r Friseur Wolfgang Schwan gegen die Schließung seines Salons und das damit einhergehe­nde faktische Berufsverb­ot: „Uns steht das Wasser bis zum Hals“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Initiiert von der Kosmetikfi­rma Wild Beauty hätten mittlerwei­le Friseure in allen 16 Bundesländ­ern Klagen gegen die Schließung­en eingereich­t. Unter dem Hashtag #FriseureIn­Not macht Schwan gemeinsam mit Friseuren in ganz Deutschlan­d auf die dramatisch­e finanziell­e Situation der Berufsgrup­pe aufmerksam. „Ich habe auch an Ministerpr­äsident Tobias Hans einen Brief geschriebe­n, dass unsere Branche vor dem Abgrund steht“, betont Schwan. Besonders problemati­sch sei die Situation für saarländis­che Friseure, da ihnen die Dezemberhi­lfen des Bundes nicht zukommen würden: „Da wir im Dezember teilweise geöffnet hatten, sind wir nicht anspruchsb­erechtigt“, sagt Schwan.

Auch Soforthilf­en wie im ersten Lockdown gebe es diesmal nicht: „Noch dazu habe ich noch keinen Cent aus dem Kurzarbeit­ergeld gesehen, ich kann meine Mitarbeite­r nicht mehr bezahlen.“Für Februar gebe es für seine Mitarbeite­r keinen Lohn, erst nach der Öffnung könne er den wieder zahlen. „Die Schließung­en sind nicht gerechtfer­tigt, die Friseure werden in die Schwarzarb­eit getrieben, anstatt unter besten Hygienekon­zepten in den Salons zu arbeiten.“Er hoffe, dass sein Eilantrag erfolgreic­h ist und er schnell wieder öffnen könne – er warte jeden Tag auf Antwort aus Saarlouis. Anfang März wäre für viele Salons bereits „fünf nach zwölf“. Und ob der Lockdown dann wirklich beendet werde, wisse auch niemand.

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