„Uns steht das Wasser bis zum Hals“
Saarbrücker Friseur klagt vor Oberverwaltungsgericht gegen faktisches Berufsverbot.
(dbo) Mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis klagt der Saarbrücker Friseur Wolfgang Schwan gegen die Schließung seines Salons und das damit einhergehende faktische Berufsverbot: „Uns steht das Wasser bis zum Hals“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Initiiert von der Kosmetikfirma Wild Beauty hätten mittlerweile Friseure in allen 16 Bundesländern Klagen gegen die Schließungen eingereicht. Unter dem Hashtag #FriseureInNot macht Schwan gemeinsam mit Friseuren in ganz Deutschland auf die dramatische finanzielle Situation der Berufsgruppe aufmerksam. „Ich habe auch an Ministerpräsident Tobias Hans einen Brief geschrieben, dass unsere Branche vor dem Abgrund steht“, betont Schwan. Besonders problematisch sei die Situation für saarländische Friseure, da ihnen die Dezemberhilfen des Bundes nicht zukommen würden: „Da wir im Dezember teilweise geöffnet hatten, sind wir nicht anspruchsberechtigt“, sagt Schwan.
Auch Soforthilfen wie im ersten Lockdown gebe es diesmal nicht: „Noch dazu habe ich noch keinen Cent aus dem Kurzarbeitergeld gesehen, ich kann meine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen.“Für Februar gebe es für seine Mitarbeiter keinen Lohn, erst nach der Öffnung könne er den wieder zahlen. „Die Schließungen sind nicht gerechtfertigt, die Friseure werden in die Schwarzarbeit getrieben, anstatt unter besten Hygienekonzepten in den Salons zu arbeiten.“Er hoffe, dass sein Eilantrag erfolgreich ist und er schnell wieder öffnen könne – er warte jeden Tag auf Antwort aus Saarlouis. Anfang März wäre für viele Salons bereits „fünf nach zwölf“. Und ob der Lockdown dann wirklich beendet werde, wisse auch niemand.