Netdoktor setzt sich vor Landgericht durch
(epd) Die Bundesregierung und der Internetkonzern Google dürfen laut einer Gerichtsentscheidung bei einem Gesundheitsportal vorerst nicht mehr zusammenarbeiten. Das Landgericht München I untersagte dem Bundesgesundheitsministerium und der Google Ireland Ltd. vorläufig, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, deren Inhalte vom Ministerium stammen.
Bislang können solche „Knowledge Panels“auf Inhalte aus dem Nationalen Gesundheitsportal des Ministeriums gesund.bund.de zurückgreifen und mit einem Link zu diesem Portal versehen sein. Das Landgericht bewertete dies als Kartellverstoß. Damit gab es zwei Anträgen der Burda-Tochter Netdoktor in einstweiligen Verfügungsverfahren statt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Zur Begründung hieß es, der Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums sei keine rein hoheitliche Tätigkeit sondern eine wirtschaftliche, und von daher nach dem Kartellrecht zu prüfen. „Das Ministerium ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz.
Denn die bestmögliche Position bei den Google-Ergebnissen, die neu geschaffene, hervorgehobene Stelle in der Infobox, stehe privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung. So werde etwa die Sichtbarkeit des Gesundheitsportals netdoktor.de stark eingeschränkt, was dessen Nutzeraufkommen stark verringere.
Die Zusammenarbeit von Google und dem Ministerium sei auch nicht ausnahmsweise zulässig, urteilte des Gericht. Diese Vorteile – etwa dass die Nutzer weniger Suchaufwand haben oder eine bessere Gesundheitsaufklärung bekommen – wögen nicht die Nachteile auf.
Seriöse private Gesundheitsportale würden möglicherweise verdrängt. Dadurch drohe eine Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt.