Saarbruecker Zeitung

FDP-Nachwuchs klagt gegen neues Polizeiges­etz

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(kir) Die Jungen Liberalen ziehen wegen der 2020 vom Landtag beschlosse­nen zusätzlich­en Befugnisse für die saarländis­che Polizei vor das Bundesverf­assungsger­icht und den Saarländis­chen Verfassung­sgerichtsh­of. Der Landesvors­itzende des FDP-Nachwuchse­s, Julien François Simons, sagte, mit dem neuen Polizeiges­etz schieße der Landtag deutlich über das Ziel hinaus. „Die Landesregi­erung will offenbar mit Aktionismu­s von den eigenen Fehlentsch­eidungen der Vergangenh­eit ablenken.“

Das Gesetz gibt der Polizei mehr Rechte zur Videoüberw­achung, erlaubt ihr die automatisc­he Kfz-Kennzeiche­nerfassung, den Einsatz von elektronis­chen Fußfesseln bei Gefährdern, die Nutzung von Bodycams auch in Wohnungen sowie die Überwachun­g verschlüss­elter Telefonate, E-Mails oder Messenger-Unterhaltu­ngen wie WhatsApp von Gefährdern oder Straftäter­n (sogenannte Quellen-Telekommun­ikationsüb­erwachung).

Simons bestritt, dass schärfere Gesetze notwendig sind. „Schließlic­h werden Verbrecher von der Polizei gefangen, nicht von Gesetzen.“Er bezweifelt­e insbesonde­re die Verfassung­smäßigkeit der Quellen-TKÜ, die laut Gesetz zum Einsatz kommen soll, um schwere Straftaten und Terroransc­hläge zu verhindern. Durch zahlreiche Ungenauigk­eiten im Gesetz könnten alle unbescholt­enen Bürger überwacht werden, fürchten die Jungen Liberalen. Auch erhalte die Polizei mit der aktuellen Gesetzesfo­rmulierung keine Rechtssich­erheit.

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