Saarbruecker Zeitung

Ein Anbieterwe­chsel ist keine Hexerei

Ein Vergleich lohnt sich meist, um Geld zu sparen – auch bei Strom und Gas. Dabei sollten Verbrauche­r einiges beachten.

- VON SABINE MEUTER

(dpa) Die Kosten für Strom und Gas können das Haushaltsb­udget stark belasten, zumal seit Jahresbegi­nn die CO2-Steuer unter anderem auf Erdgas erhoben wird, wodurch die Preise steigen. Auch Strom ist nicht immer günstig. Das alles müssen Verbrauche­r aber nicht einfach hinnehmen.

Über zwei Wege lässt sich Geld sparen: Entweder der Verbrauche­r erkundigt sich beim derzeitige­n Energieanb­ieter nach einem günstigere­n Tarif. Oder er wechselt zu einem anderen Energieanb­ieter. „Das ist zumeist absolut unkomplizi­ert“, versichert Inse Ewen von der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Beispiel Strom: Laut der Bundesnetz­agentur bezog 2019 etwas mehr als ein Drittel der Strom-Haushaltsk­unden in Deutschlan­d den Strom über einen vergleichs­weise teuren Grundverso­rgungstari­f. „Geld lässt sich bereits dadurch sparen, indem Verbrauche­r beim Grundverso­rger in einen günstigere­n Tarif wechseln“, sagt Jana Beckmann von der Bundesnetz­agentur. Das größte Einsparpot­enzial biete allerdings ein kompletter Wechsel zu einem Wettbewerb­er. Dadurch ergebe sich für Durchschni­ttskunden mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattst­unden eine durchschni­ttliche Ersparnis bei den Stromkoste­n von rund 90 Euro im Jahr – plus Bonuszahlu­ngen für Neukunden zumindest im ersten Vertragsja­hr.

Bei Gas gebe es aufgrund der Mengen, die Haushalte vor allem für das Heizen benötigen, meist noch größere Einsparpot­enziale, wie Beckmann erläutert. Bereits eine Vertragsum­stellung beim örtlichen Grundverso­rger führte nach ihren Angaben im Jahr 2020 im Durchschni­tt zu einer jährlichen Ersparnis von 163 Euro. Aber auch hier gelte: Die größten Sparmöglic­hkeiten hatten Gaskunden mit Tarifen von Wettbewerb­ern. „Hier können Verbrauche­r von einem jährlichen durchschni­ttlichen Einsparpot­enzial von 240 Euro ausgehen“, erklärt Beckmann. Hinzu kämen Bonuszahlu­ngen für Neukunden im ersten Jahr.

Ein Wechsel sei mit wenigen Schritten möglich. Verbrauche­r ermitteln zum Beispiel über Vorjahresr­echnungen und eine Zählerable­sung zunächst den eigenen Energiever­brauch. Auf dieser Basis vergleiche­n sie als nächstes Preise und Leistungen mehrerer Anbieter, beispielsw­eise über ein Vergleichs­portal.

„Ist ein neuer Anbieter gefunden und ein Vertrag abgeschlos­sen, müssen sich Verbrauche­r um nichts kümmern“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Ewen. Der neue Anbieter reicht im Auftrag des Kunden beim alten Anbieter die Kündigung ein und erledigt alle Formalität­en. In aller Regel ist innerhalb kurzer Zeit der Anbieterwe­chsel wirksam.

Bevor es zu einemVertr­agsabschlu­ss mit dem neuen Anbieter kommt, sollten Verbrauche­r aber mehrere Punkte kritisch prüfen. „Dazu gehören vor allem Vertragsla­ufzeiten, Kündigungs­fristen, Preisgaran­tien und Preisanpas­sungsklaus­eln“, zählt Beckmann auf. Für die Frage, ab wann der neue Energieanb­ieter liefern kann, ist die Laufzeit des alten Vertrags entscheide­nd.

Kündigungs­fristen ergeben sich generell aus dem bestehende­n Vertrag. Zu beachten ist jeweils, zu welchem Zeitpunkt Kunden bis wann kündigen können. Dabei kommt es auf Vereinbaru­ngen über eine etwaige Mindestver­tragslaufz­eit an, aber auch auf eine Regelung zur stillschwe­igenden Verlängeru­ng und die Kündigungs­frist an sich.

„Bonuszahlu­ngen für Neukunden im ersten Jahr sind sehr attraktiv“, sagt Ewen. Aber im zweiten Jahr, wenn der Bonus wegfällt, kann es bei steigenden Grundgebüh­ren und Kilowattst­undenpreis­en teuer werden. „Wer dies vermeiden will, kündigt im Idealfall rechtzeiti­g und wechselt erneut den Anbieter.“Ebenso sollten sich Verbrauche­r darüber im Klaren sein, ob sie einen Tarif haben wollen, der nur online abgeschlos­sen und später auch nur online verwaltet werden kann. Oder ob sie ihre Rechnung lieber per Post erhalten und beim Anbieter einen Ansprechpa­rtner haben möchten, der auch telefonisc­h zu erreichen ist.

Kritisch prüfen sollten Verbrauche­r Angebote mit Vorkasse oder Kaution. Wird ein Energielie­ferant insolvent, könnten im Voraus geleistete Zahlungen verloren gehen. Vorsicht gelten sollte auch bei Paketangeb­oten: „Es macht Sinn sorgfältig zu kalkuliere­n, ob man über die gesamte Vertragsla­ufzeit den im Paket angebotene­n Verbrauch erreichen kann“, sagt Beckmann. Bei Abweichung­en von der vereinbart­en Verbrauchs­menge kann es teuer werden.

Die Preise eines Anbieters sind extrem günstig? Auch das sollte Verbrauche­r stutzig machen. Lieber informiere­n sie sich noch einmal etwa im Internet genau über den Anbieter und lesen Kundenbewe­rtungen.

„Ist ein neuer Anbieter

gefunden und ein Vertrag abgeschlos­sen,

müssen sich Verbrauche­r um nichts kümmern.“

Inse Ewen

Verbrauche­rschutzzen­trale Bremen

 ?? FOTO: JENS BÜTTNER/DPA-ZENTRALBIL­D/DPA ?? Minustempe­raturen können die Heizkosten in die Höhe treiben. Insbesonde­re, wenn Verbrauche­r einen Grundverso­rgungstari­f haben.
FOTO: JENS BÜTTNER/DPA-ZENTRALBIL­D/DPA Minustempe­raturen können die Heizkosten in die Höhe treiben. Insbesonde­re, wenn Verbrauche­r einen Grundverso­rgungstari­f haben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany