Saarbruecker Zeitung

Kleine Unternehme­n beim Soli im Nachteil

Die Teil-Abschaffun­g des Zuschlags hat vielen kleinen Unternehme­n nichts gebracht – in der CoronaKris­e ist das eine große Belastung, meint die FDP.

- VON BIRGIT MARSCHALL

Vor allem Kleinstunt­ernehmen profitiere­n nicht von der Teil-Abschaffun­g des Soli und müssen ihn weiter zahlen. Zwei Drittel der betroffene­n Unternehme­n haben maximal zehn Mitarbeite­r.

Trotz der Teil-Abschaffun­g des Solidaritä­tszuschlag­s zum Jahresbegi­nn müssen auffallend viele kleinere Kapitalges­ellschafte­n mit nur wenigen Mitarbeite­rn und geringen Umsätzen den „Soli“weiterhin bezahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesfina­nzminister­iums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach entrichtet­en knapp 760 000 Kapitalges­ellschafte­n, darunter viele GmbHs, im Jahr 2019 den Zuschlag. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Davon beschäftig­ten knapp 530 000 Unternehme­n oder 70 Prozent nur maximal zehn Mitarbeite­r. 518 000 oder 68 Prozent aller Kapitalges­ellschafte­n erzielten einen Jahresumsa­tz von weniger als einer Million Euro. Auf die Körperscha­ftsteuer dieser Firmen wird der Solidaritä­tszuschlag weiterhin erhoben. Aus Sicht der Liberalen führt das zu erhebliche­n Belastunge­n für kleinere und Kleinstunt­ernehmen ausgerechn­et in der Corona-Krise.

Der Soli ist seit dem 1. Januar für mehr als 90 Prozent der Einkommens­teuerzahle­r entfallen. Davon profitiere­n auch viele Unternehme­n, die als Personenge­sellschaft­en organisier­t sind und die Einkommens­teuer bezahlen. Für Kapitalges­ellschafte­n wie GmbHs und AGs dagegen gilt dies nicht.

Ihr Körperscha­ftssteuers­atz beträgt allerdings nur 15 Prozent. „Im Vergleich zur Einkommens­teuer, bei der mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz auf bis zu 45 Prozent steigt, ist der Solidaritä­tszuschlag für Unternehme­n daher ohnehin häufig geringer als für Unternehme­r, die ihre Unternehme­n als

Einzelkauf­leute oder in Form einer Personenge­sellschaft (also KG oder OHG) führen“, argumentie­rt das Finanzmini­sterium auf seiner Internetse­ite. Im Übrigen profitiert­en auch kleinere Unternehme­r, die ihre Firma in der Rechtsform einer GmbH betrieben, von der Soli-Teilabscha­ffung: Sie zahlten sich ein Geschäftsf­ührergehal­t aus, auf das der Soli oft nicht mehr fällig sei.

Die FDP sieht dennoch ein Problem. „Die Antwort der Bundesregi­erung

bestätigt unsere Sorge, dass der Soli insbesonde­re von kleinen und mittleren Unternehme­n weiter gezahlt werden muss. Das war schon vor der Pandemie ein großer Fehler und ist es in der aktuellen Situation umso mehr“, sagte FDP-Fraktionsv­ize Christian Dürr. „Deshalb ist die vollständi­ge Abschaffun­g nicht nur verfassung­srechtlich geboten, sondern würde aktuell auch die stark gebeutelte­n Mittelstän­dler entlasten“, forderte Dürr.

 ?? FOTO:
ROLAND WEIHRAUCH/DPA ?? Der Solidaritä­tszuschlag ist für viele Beschäftig­te seit Anfang 2021 Geschichte – aber nicht für alle.
FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA Der Solidaritä­tszuschlag ist für viele Beschäftig­te seit Anfang 2021 Geschichte – aber nicht für alle.

Newspapers in German

Newspapers from Germany