Kleine Unternehmen beim Soli im Nachteil
Die Teil-Abschaffung des Zuschlags hat vielen kleinen Unternehmen nichts gebracht – in der CoronaKrise ist das eine große Belastung, meint die FDP.
Vor allem Kleinstunternehmen profitieren nicht von der Teil-Abschaffung des Soli und müssen ihn weiter zahlen. Zwei Drittel der betroffenen Unternehmen haben maximal zehn Mitarbeiter.
Trotz der Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum Jahresbeginn müssen auffallend viele kleinere Kapitalgesellschaften mit nur wenigen Mitarbeitern und geringen Umsätzen den „Soli“weiterhin bezahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach entrichteten knapp 760 000 Kapitalgesellschaften, darunter viele GmbHs, im Jahr 2019 den Zuschlag. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Davon beschäftigten knapp 530 000 Unternehmen oder 70 Prozent nur maximal zehn Mitarbeiter. 518 000 oder 68 Prozent aller Kapitalgesellschaften erzielten einen Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro. Auf die Körperschaftsteuer dieser Firmen wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben. Aus Sicht der Liberalen führt das zu erheblichen Belastungen für kleinere und Kleinstunternehmen ausgerechnet in der Corona-Krise.
Der Soli ist seit dem 1. Januar für mehr als 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entfallen. Davon profitieren auch viele Unternehmen, die als Personengesellschaften organisiert sind und die Einkommensteuer bezahlen. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs dagegen gilt dies nicht.
Ihr Körperschaftssteuersatz beträgt allerdings nur 15 Prozent. „Im Vergleich zur Einkommensteuer, bei der mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz auf bis zu 45 Prozent steigt, ist der Solidaritätszuschlag für Unternehmen daher ohnehin häufig geringer als für Unternehmer, die ihre Unternehmen als
Einzelkaufleute oder in Form einer Personengesellschaft (also KG oder OHG) führen“, argumentiert das Finanzministerium auf seiner Internetseite. Im Übrigen profitierten auch kleinere Unternehmer, die ihre Firma in der Rechtsform einer GmbH betrieben, von der Soli-Teilabschaffung: Sie zahlten sich ein Geschäftsführergehalt aus, auf das der Soli oft nicht mehr fällig sei.
Die FDP sieht dennoch ein Problem. „Die Antwort der Bundesregierung
bestätigt unsere Sorge, dass der Soli insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen weiter gezahlt werden muss. Das war schon vor der Pandemie ein großer Fehler und ist es in der aktuellen Situation umso mehr“, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. „Deshalb ist die vollständige Abschaffung nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern würde aktuell auch die stark gebeutelten Mittelständler entlasten“, forderte Dürr.