Saarbruecker Zeitung

Angeklagte­r Baron bleibt in Haft

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(mju) Der wegen Korruption im großen Stil und illegalen Preisabspr­achen bei der Dillinger Hütte (DH) angeklagte Baron von S. (69) bleibt wegen Fluchtgefa­hr weiter in Untersuchu­ngshaft. Eine Haftbeschw­erde seines Verteidige­rs Michael Heuchemer blieb erfolglos. Nach der Wirtschaft­sstrafkamm­er II des Landgerich­ts, hat auch der erste Strafsenat des Oberlandes­gerichts (OLG) die Beschwerde gegen die weitere Inhaftieru­ng als unbegründe­t verworfen. Dies bestätigte OLG-Sprecher Dirk Wiesen.

Der Baron, ein Diplom-Ingenieur und Ex-Bauunterne­hmer, sitzt seit November 2019 hinter Gittern. Er war nach seiner Festnahme auf der Ferieninse­l Mallorca an die deutsche Justiz ausgeliefe­rt worden. Die Anklage gegen ihn wird seit Ende August 2020 vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er II verhandelt. Deren Vorsitzend­er Bernd Weidig hatte beim letzten Verhandlun­gstag erklärt, aus Sicht des Gerichts sei die Fortdauer der Untersuchu­ngshaft nicht unverhältn­ismäßig. Weidig kritisiert­e zudem, es sei sehr schwierig, mit dem Verteidige­r Termine abzustimme­n. Eine für Freitag angesetzte Sitzung wurde kurzfristi­g abgesagt. Das Verfahren soll am 23. Februar fortgesetz­t werden. Dann wird eine Entscheidu­ng erwartet, ob das Verfahren gegen einen der zwei mit angeklagte­n Ex-Mitarbeite­r der DH gegen Zahlung einer Geldauflag­e eingestell­t wird.

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