Angeklagter Baron bleibt in Haft
(mju) Der wegen Korruption im großen Stil und illegalen Preisabsprachen bei der Dillinger Hütte (DH) angeklagte Baron von S. (69) bleibt wegen Fluchtgefahr weiter in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde seines Verteidigers Michael Heuchemer blieb erfolglos. Nach der Wirtschaftsstrafkammer II des Landgerichts, hat auch der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) die Beschwerde gegen die weitere Inhaftierung als unbegründet verworfen. Dies bestätigte OLG-Sprecher Dirk Wiesen.
Der Baron, ein Diplom-Ingenieur und Ex-Bauunternehmer, sitzt seit November 2019 hinter Gittern. Er war nach seiner Festnahme auf der Ferieninsel Mallorca an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Die Anklage gegen ihn wird seit Ende August 2020 vor der Wirtschaftsstrafkammer II verhandelt. Deren Vorsitzender Bernd Weidig hatte beim letzten Verhandlungstag erklärt, aus Sicht des Gerichts sei die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig. Weidig kritisierte zudem, es sei sehr schwierig, mit dem Verteidiger Termine abzustimmen. Eine für Freitag angesetzte Sitzung wurde kurzfristig abgesagt. Das Verfahren soll am 23. Februar fortgesetzt werden. Dann wird eine Entscheidung erwartet, ob das Verfahren gegen einen der zwei mit angeklagten Ex-Mitarbeiter der DH gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird.