Saarbruecker Zeitung

Falsch beseitigte­r Müll beschädigt Kanalisati­on

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(red) In den vergangene­n Tagen hatte der Zentrale Kommunale Entsorgung­sbetrieb (ZKE) mehrere aufwändige Reparatur- und Reinigungs­arbeiten an Pumpwerken zu erledigen. Grund dafür war Müll, den jemand in Toiletten geworfen hatte. Betroffen waren Pumpwerke in den Straßen Heinrichsh­ausweg und Kirschheck in Malstatt, im Harthweg in St. Arnual und in der Weiherstra­ße in Jägersfreu­de.

Der ZKE appelliert daher an alle

Bürger, keinen Müll in die Toilette zu werfen. Abfälle verfingen sich regelmäßig in Pumpen und Rohren und schädigten dadurch Hausanschl­ussleitung­en sowie die öffentlich­e Kanalisati­on, teilte der Betrieb am Freitag mit.

Nicht in die Toilette gehören dem ZKE zufolge auch Texilien und Feuchttüch­er. Diese bestünden häufig aus Kunststoff­en und seien nicht kompostier­bar. Auch Medikament­e, Hygiene-Artikel, Fette und Speiserest­e können Schaden anrichten und gehören in den Restmüll. Texilien können entweder bei gemeinnütz­igen Kleiderkam­mern abgegeben oder in Sammelcont­ainern entsorgt werden. Farben, Lacke oder Chemikalie­n nimmt das Ökomobil der ZKE-Wertstoffz­entren entgegen.

„Ausfälle von Pumpwerken führen zu hohen Kosten und einem intensiven Einsatz von Personal, das während der Corona-Pandemie eine sichere Abwasseren­tsorgung in Saarbrücke­n gewährleis­tet. Indem alle Bürgerinne­n und Bürger ihren Abfall richtig entsorgen, schützen sie das für die öffentlich­e Daseinsvor­sorge wichtige Kanalnetz“, erklärt Iris Conrath, Abteilungs­leiterin Grundstück­sentwässer­ung beim ZKE. Der Entsorger weist außerdem darauf hin, dass die Verursache­r des Schadens unter Umständen für die Reparaturk­osten aufkommen müssen – nämlich dann, wenn sich die Beeinträch­tigung der Pumpwerke auf bestimmte Haushalte im Einzugsgeb­iet

der Abwasseran­lagen zurückführ­en lässt. Ist kein Schuldiger zu ermitteln, betreffen die Schäden am öffentlich­en Kanalnetz alle Gebührenza­hler, betont der ZKE. Die Kosten für defekte Hausanschl­ussleitung­en auf Privatgrun­dstücken müssten dagegen von den Hauseigent­ümern beziehungs­weise den Mietern getragen werden.

Weitere Informatio­nen zum Thema sowie Flyer zum Download gibt es unter www.zke-sb.de/feuchttuec­her.

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