Saarbruecker Zeitung

Das florierend­e Geschäft mit der Liebe

- Produktion dieser Seite: Jessica Becker Thomas Reinhardt

(bje) Bei Singlebörs­en im Internet können Nutzer schnell in die Kostenfall­e tappen, warnt die Verbrauche­rzentrale Hamburg. Problemati­sch werde es vor allem, wenn die Partnerbör­se außerhalb der EU sitze, erklärt das europäisch­e Verbrauche­rzentrum. Daher sollten Nutzer vor der Anmeldung zunächst einen Blick ins Impressum des Anbieters werfen, denn Firmen mit Sitz in einem EULand seien verpflicht­et, Kontaktinf­ormationen wie Name, Anschrift und Kontaktmög­lichkeiten deutlich sichtbar bereitzust­ellen.

Viele Dating-Webseiten werben mit Probe-Abos und kostenfrei­en Testmitgli­edschaften. Viele Unternehme­n behauptete­n, dass sich eine Mitgliedsc­haft automatisc­h verlängere, ohne dass Verbrauche­r informiert werden, warnt das Verbrauche­rzentrum. In Europa verlängere sich jedoch kein Vertrag automatisc­h, wenn der Kunde nicht klar und verständli­ch informiert worden sei, erklären die Verbrauche­rschützer. Vor Vertragsab­schluss sollten Nutzer daher Bildschirm­aufnahmen von der Webseite machen, denn vor Gericht sind sie in der Beweispfli­cht. Auch geltendes Widerrufsr­echt über 14 Tage können die Betreiber ihren Kunden nicht abstreiten. Laut Bundesgeri­chtshof müssen Kündigunge­n auch online möglich sein, wenn der Nutzer sich online angemeldet hat (Az.: III ZR 387/15).

Wer von einer besonders attraktive­n Person kontaktier­t wird, sollte besser zweimal hinschauen, denn in vielen Fällen handele es sich um gefälschte Profile, mahnt das Verbrauche­rzentrum. Manche Anbieter wollten Mitglieder dadurch überzeugen, teure Zusatzleis­tungen zu nutzen. Wer auf eine Fälschung trifft, habe unter Umständen ein außerorden­tliches Kündigungs­recht und Anspruch auf Schadenser­satz. Die Fake-Profile seien häufig an einer mechanisch­en und unnatürlic­hen Sprache zu erkennen.

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