Streit um geplante Änderungen am Postgesetz
Nachdem dem Beschluss im Bundestag geht es um mögliche Gefahr für das Postgeheimnis und künftige Portoerhöhungen.
So verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Voraussetzung sind demnach „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“für einen entsprechenden Sendungsinhalt.
Zu den „inkriminierten Gütern“, die so abgefangen werden sollen, zählen etwa Drogen und Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel. Unternehmen können dem neuen Gesetz zufolge mit Geldbuße bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter die Pflicht zur Information an die Strafverfolgungsbehörden verletzen. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hatte die Neuregelung begrüßt. Drogenpakete seien „nichts für den heimischen Briefkasten“, sondern ein Fall für die Polizei. „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt.“
Daraufhin hatte es insbesondere in sozialen Netzwerken die Sorge gegeben, dass Beschäftigte von Dienstleistern Postsendungen bei Verdacht öffnen könnten. Die Post wies diese Sorge zurück. Auch FDP-Politiker Reinhard Houben sagte: „Die Aufregung um eine angebliche Gefahr für das Postgeheimnis ist unbegründet.“Es gehe darum, dass künftig Postdienstleister nur dann den Behörden Auffälligkeiten melden müssen, wenn sie bei bereits defekten Paketen Waffen, Drogen oder andere illegale Gegenstände sehen, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich am Sonntag skeptischer. „Natürlich müssen auch Pakete und Postsendungen bei konkreten Verdacht kontrolliert werden“, sagte er. „Aber die Post ist privatisiert, und Angestellte der Post sind keine Beamten und schon längst keine staatlichen Hilfssheriffs.“Genauso wenig seien Polizeidienststellen Postcenter. „Die Gefahr, dass Postboten zukünftig schon beim geringsten Verdacht unzustellbare oder beschädigte Sendungen, in denen ein illegaler Inhalt sein könnte, an die Polizei übergeben und sich in den Polizeidienststellen die Pakete türmen, ist durchaus real.“
Unterdessen gab es auch Streit um eine im Gesetz neu geregelte Portoerhöhung. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte einen Stopp der geplanten Reform des Postgesetzes.