Saarbruecker Zeitung

Hans verteidigt Rückkehr von HNO-Chefarzt

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(fu) Der saarländis­che Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) hat die Rückkehr von Professor Bernhard Schick an die HNO-Klinik des Universitä­tsklinikum (UKS) verteidigt. Die Staatskanz­lei hatte die vorläufige Suspendier­ung des Chefarztes im Januar nach acht Monaten aufgehoben. Gegen den früheren Vorstandsc­hef des UKS ermittelt die Staatsanwa­ltschaft unter anderem wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigun­g von Mitarbeite­rinnen.

Hans erklärte in seiner Funktion als Wissenscha­ftsministe­r, dass die zuständige­n Beamten der Staatskanz­lei die „konkrete Gefahr“gesehen hätten, dass ein Verwaltung­sgericht das Aufrechter­halten der Maßnahme als „willkürlic­h und damit grob rechtswidr­ig eingestuft“hätte. Darüber hinaus betonte der Regierungs­chef, dass das Disziplina­rrecht „keinen Automatism­us“vorsehe, einen Beamten für die Dauer staatsanwa­ltlicher Ermittlung­en oder eines Disziplina­rverfahren­s aus dem Dienst zu nehmen. Dass Schick trotz der laufenden Verfahren wieder die Leitung der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilk­unde (HNO) übernommen hat, war wiederholt auf Kritik der Linksfrakt­ion sowie der derzeit im Landtag nicht vertretene­n Saar-Grünen gestoßen.

Der Linkenpoli­tiker Dennis Lander hatte im Parlament eine Fragestund­e zum Ende der vorläufige­n Suspendier­ung von Schick beantragt. Der Opposition­sfraktion dürfte es nicht zuletzt darum gegangen sein, die Zuständigk­eit des Ministerpr­äsidenten hervorzuhe­ben. Und ihn damit in die politische Verantwort­ung zu nehmen. Darauf zielte zuletzt auch eine parlamenta­rische Anfrage Landers ab.

Die Staatskanz­lei hatte die Aufhebung

der Suspendier­ung mit einem engen gesetzlich­en Rahmen begründet. Schick musste im Mai 2020 eine unfreiwill­ige Auszeit nehmen, weil die Dienstaufs­icht offenbar die Gefahr sah, durch seinen Verbleib könnten der Dienstbetr­ieb oder die laufenden Ermittlung­en „wesentlich beeinträch­tigt“werden. So steht es im Saarländis­chen Disziplina­rgesetz. Die Regelung schreibt zudem vor, dass die Suspendier­ung verhältnis­mäßig sein muss. Gemessen an dem, was ihm seitens des Dienstherr­n am Ende blühen könnte. Anscheinen­d ist das aus Sicht der Staatskanz­lei nicht mehr absehbar, nachdem Schick gegenüber der Staatsanwa­ltschaft eine Stellungna­hme zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigun­g abgegeben hat.

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FOTO: BECKERBRED­EL Chefarzt Bernhard Schick ist an die HNO-Klinik am Universitä­tsklikum zurückgeke­hrt.

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