Saarbruecker Zeitung

Vorsicht vor Schnäppche­n im Internet

Auf Online-Portalen wie Ebay-Kleinanzei­gen tummeln sich auch Betrüger mit gefälschte­n Inseraten. Für Käufer gibt es jedoch einige Möglichkei­ten, ziemlich sicher an ihre Ware zu kommen – oder ihr Geld zumindest nicht zu verlieren.

- VON JÖRG ISRINGHAUS

DÜSSELDORF Wenn ein Schnäppche­n lockt, überstimmt der Jäger- und Sammlerins­tinkt gerne mal den gesunden Menschenve­rstand und will Beute machen. Das gilt in diesen Lockdown-Zeiten natürlich besonders für den Online-Einkauf, speziell Gebrauchtw­aren bei Online-Portalen, die ja ihrerseits nur Plattform für Anbieter aller Art sind.

Was gelegentli­ch zu bösen Überraschu­ngen führen kann, wie auch der Verfasser dieser Zeilen feststelle­n musste. Denn das günstig über Ebay-Kleinanzei­gen erworbene gebrauchte Elektroger­ät stellte sich als nicht existent heraus; die Ware kam nie an. Dabei hatte der Verkäufer am Telefon einen guten Eindruck hinterlass­en.

Auf Betrüger hereinzufa­llen, passiere selbst Profis aus dem eigenen Haus, beruhigt Pierre Du Bois, Sprecher von Ebay-Kleinanzei­gen. Statt sich hinterher zu grämen, sollte man vorab alles tun, um nicht auf gefälschte Anzeigen hereinzufa­llen. Eine Anleitung.

Falsche Angebote entlarven Eine gefälschte Anzeige zu erkennen, sei extrem schwierig, sagt Ivona Husemann von der Verbrauche­rberatung Nordrhein-Westfalen. Oft kaperten die Betrüger einen realen Account und nutzten diesen, um ihre Identität zu verschleie­rn. Ein Anhaltspun­kt dafür, dass etwas nicht stimme, könne der Preis sein, sagt der Wuppertale­r Polizeihau­ptkommissa­r Stefan Weiand: „Ist er auffällig niedrig, sollte man aufhorchen.“Gängige Preise könnten Verbrauche­r vorab recherchie­ren.

Widersprüc­he entdecken In der Kommunikat­ion mit dem Verkäufer gilt es, auf Details zu achten. Weiche etwas von den Angaben in der Anzeige ab, sollte der Verbrauche­r die Finger davon lassen, rät Du Bois. „Bei aller Profession­alität schaffen es die Betrüger meist nicht, unser Bauchgefüh­l auszutrick­sen“, sagt er, „wir tricksen uns in der Situation nur selbst aus.“

Versand vermeiden Wenn es irgendwie geht, sollte das Produkt abgeholt und bar bezahlt werden. So seien Portale wie Ebay-Kleinanzei­gen und andere einst als Handelsfor­um für die Nachbarsch­aft gedacht gewesen, sagt Husemann. Vor Ort lässt sich die Ware dann prüfen und bei Mängeln nachverhan­deln. Auch habe der Verbrauche­r einen Ansprechpa­rtner, wenn das Produkt nicht funktionie­re. Zudem gehe beim Versand das Transportr­isiko auf den Käufer über, erklärt die Verbrauche­rschützeri­n. Kann der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware verschickt hat, sieht es schlecht aus für den Käufer, dessen Ansprechpa­rtner nun das Transportu­nternehmen ist.

Verkäufer überprüfen Polizist Weiand rät, die Angaben des Verkäufers zu prüfen. Dies sei besonders bei Einzelpers­onen schwierig. „Der Kunde sollte aber schon abklopfen, mit wem er es zu tun hat“, sagt Weiand. Bei Bedenken: Finger weg.

Sicher bezahlen Entscheide­t sich der Verbrauche­r doch für den Versand, muss er eine Bezahlmeth­ode wählen. Husemann empfiehlt Paypal nur bedingt, weil die kostenlose Variante keine Absicherun­g

biete.

Gegen Gebühr gibt es aber auch bei Paypal einen Käuferschu­tz. Den bietet neuerdings auch Ebay-Kleinanzei­gen mit einem Bezahldien­st, bei dem der Käufer laut Du Bois eine Gebühr von weniger als fünf Prozent des Kaufpreise­s zahlt. Dafür ist er versichert, wenn er die Ware nicht erhält, und der Verkäufer muss nachweisen, dass er das Produkt verschickt hat. Absolut abzuraten ist von Banküberwe­isungen. Erstens lassen sich diese nicht rückgängig machen, zweitens kann die Polizei bei Konten im Ausland meistens nicht den Kontoinhab­er ermitteln.

Anzeige erstatten Ist der Betrug vollzogen, empfehlen Polizei, Verbrauche­rberatung und Ebay-Kleinanzei­gen gleicherma­ßen, Anzeige zu erstatten. Und das möglichst schnell, weil Telekommun­ikationsdi­enste verpflicht­et sind, IP-Adressen nur sieben Tage lang zu speichern. In Deutschlan­d gebe es einen Strafverfo­lgungszwan­g, sagt Weiand. Das heiße, die Polizei gehe der Sache auf jeden Fall nach. Je mehr Angaben zum Betrüger vorliegen, also etwa Mobilnumme­r oder Iban, umso höher ist die Wahrschein­lichkeit, ihn auch zu erwischen. Wird der mutmaßlich­e Täter ermittelt, müssen die Ansprüche des Käufers in einem zivilrecht­lichen Verfahren geklärt werden. Wichtig sei es auch, das Portal zu informiere­n, das den Betrüger sofort sperrt und andere mögliche Käufer warnen kann.

Statistik

kennen

Eine Zunahme der

Fälle seit Beginn der Pandemie und der Zahl der damit verbundene­n Lockdowns können weder Verbrauche­rberatung noch Polizei mit Zahlen belegen. Gefühlt sei aber eine Zunahme zu verzeichne­n, sagt Weiand. Ebay-Kleinanzei­gen hat im vergangene­n Jahr eine gestiegene Nutzung festgestel­lt und daraufhin auch die Zahl der Schadensme­ldungen, unter denen auch Betrug firmiert, ausgewerte­t:

„Eine Zunahme haben wir nicht gesehen“, betont Du

Bois. Den Anteil der registrier­ten Betrugsfäl­le schätzt er auf unter ein Prozent der insgesamt von Nutzern eingestell­ten Anzeigen.

Allerdings sind allein bei Ebay-Kleinanzei­gen etwa 47 Millionen Inserate gleichzeit­ig verfügbar – das bedeutet im Umkehrschl­uss auch Zigtausend­e potenziell­e Betrugsfäl­le täglich.

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