Saarbruecker Zeitung

Kam es zu Impf-Vordrängle­rn in einer Seniorenei­nrichtung?

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(mr) In Folge der Berichters­tattung über „Impf-Vordrängle­r“meldete sich eine Mitarbeite­rin einer Seniorenei­nrichtung im Regionalve­rband in unserer Redaktion. Sie erklärte, dass in der Einrichtun­g, in der sie arbeite, Mitglieder der Chefetage mit übrig gebliebene­n Impfstoff versorgt worden seien und nicht etwa das Pflegepers­onal, das mit den Senioren in Kontakt steht.

„Derartige Fälle sind uns nicht bekannt“, antwortete dazu auf SZ-Anfrage Annika Hoffmann von der Pressestel­le des Gesundheit­sministeri­ums. Das offizielle Vorgehen sei wie folgt: „Die übriggebli­ebenen Impfdosen werden an Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r vor Ort und die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Mobilen Impfteams verimpft. In beiden Fällen liegt eine Priorisier­ung gemäß Paragraf 2 Nr. 2, bzw. Nr. 4 der Corona

Impfverord­nung vor.“Besagter Paragraf befasst sich damit, welche Personen „mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpf­ung“haben, unter Punkt 2 heißt es: „Personen, die in stationäre­n Einrichtun­gen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedü­rftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind…“

Unter Punkt 4 ist zu lesen: „Personen, die in Bereichen medizinisc­her Einrichtun­gen mit einem sehr hohen Exposition­srisiko in Bezug auf das Coronaviru­s SARS-CoV-2 tätig sind, insbesonde­re auf Intensivst­ationen, in Notaufnahm­en, in Rettungsdi­ensten, als Leistungse­rbringer der spezialisi­erten ambulanten Palliativv­ersorgung, in den Impfzentre­n … sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronaviru­s SARS-CoV-2 relevante aerosolgen­erierende Tätigkeite­n durchgefüh­rt werden“.

Die Mitarbeite­rin (Name ist der Redaktion bekannt) der Seniorenei­nrichtung hatte auch gesagt, bei einem Anruf beim Gesundheit­sministeri­um sei ihr erklärt worden, Mitarbeite­r könnten aus „arbeitsrec­htlichen Gründen“nicht mit übriggebli­ebenen Impfstoff geimpft werden. Dass es keine Impf-Einschränk­ung durch das Arbeitsrec­ht gebe, so die sinngemäße Antwort des Ministeriu­ms, zeige sich schon daran, dass Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r entspreche­nder Einrichtun­gen ja tatsächlic­h mit Restimpfst­off geimpft wurden. – Woraus sich dann wohl folgern lässt, dass es im Zusammenha­ng mit besagtem Telefonat zu einem Missverstä­ndnis oder Irrtum gekommen sein muss.

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