Saarland gibt Frankreich Tipps für Schlichtung unter Nachbarn
(ter) Das Saarland hat damit schon 20 Jahre Erfahrung – in Frankreich gibt es ein solches Gesetz erst seit einem Jahr. Bei bestimmten Zivilstreitigkeiten wie einem Streit unter Nachbarn sollen durch Schlichtungsversuche Gerichtsverfahren vermieden werden. Hierzulande gibt es eine ähnliche Regelung, festgeschrieben im Landesschlichtungsgesetz aus dem Jahr 2000. Das französische Justizministerium möchte von den Erfahrungen profitieren und hat ein Projekt aufgelegt. Das wird begleitet von den Universitäten in Erlangen-Nürnberg und Saint-Étienne – mit „Zwischenstopp“im Saarland.
Wie Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) erklärt, sollen Schiedsleute, Anwälte, Rechtspfleger, Richter und Bürger befragt werden. Im Saarland gebe es pro Jahr rund 400 Verfahren, von denen etwa die Hälfte durch eine Schlichtung und einen Vergleich beendet werden könnten. „Das ist schon eine Hausnummer. 200 Nachbarn, die sich nicht mehr streiten“, sagt Theis. Er erhoffe sich,
„den ein oder anderen Kenntnisgewinn für die französischen Kollegen mitbringen zu können“. Das Projekt läuft bis Mai 2023.
Ein weiteres Projekt, das im Saarland anläuft, ist der mögliche Einsatz von Chatbots in den Rechtsantragsstellen. Dafür zeichnet das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verantwortlich. Das sei an das Saarland herangetreten, weil hier mit dem „Amtsgericht 4.0“und der digitalen Präsenz im Gerichtssaal mit Videokonferenzen bereits zwei Forschungsprojekte zur schrittweisen Digitalisierung in der Justiz laufen, erklärt Theis.
Rechtsantragsstellen „sind für die Rechtssuchende die erste Anlaufstelle“.
Die Mitarbeiter nehmen Klagen und einstweilige Verfügungen entgegen. Sie beantworten auch Fragen, wie man zum Beispiel formgerecht Anträge stellt. Künftig könnten das so genannte Chatbots übernehmen. Bürger können ihre Fragen rund um die Uhr in Textfelder auf der Webseite eintippen. Statt eines Menschen antwortet dann eine Künstliche Intelligenz (KI). Im besten Fall müssten die Bürger nicht mehr vor Ort beim Amtsgericht erscheinen, erklärt Theis. Dafür müssen aber zuerst die Anforderungen an ein solches System erforscht werden. Das Justizministerium werde in Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten Homburg und Ottweiler sowie Rechtsinformatikern der Saar-Uni diese erarbeiten und in einem Katalog zusammenfassen. Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium.
„Wir wollen die menschliche Komponente nicht ersetzen. Denn am Ende des Tages werden alle Entscheidungen von einem Menschen getroffen“, sagt Theis. „Aber wir könnten damit vieles vorsortieren.“