Saarbruecker Zeitung

Wahlkampf um Personalrä­te im Saarland

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(kir) Die Gewerkscha­ften des öffentlich­en Dienstes befinden sich derzeit im Wahlkampf. Vom 1. März bis 31. Mai sind mehr als 40 000 Beschäftig­te von Landes- und Kommunalve­rwaltungen sowie der Hochschule­n und des Universitä­tsklinikum­s aufgerufen, neue Personalve­rtretungen zu wählen. Diese Personalrä­te bestimmen unter anderem bei Schicht- und Urlaubsplä­nen, Fortbildun­gen, Einstellun­gen und Beförderun­gen, Versetzung­en, der Einführung neuer Arbeitsmet­hoden, Heimarbeit oder Fragen des Arbeitssch­utzes mit.

Den Auftakt bilden die Wahlen an den Schulen (8. bis 19. März). Die Ministerie­n und Landesämte­r sind überwiegen­d im April und Mai an der Reihe. In vielen Dienststel­len sowie an Schulen und bei der Polizei wird nicht nur ein örtlicher Personalra­t (zum Beispiel an einer Schule) gewählt, sondern auch ein Hauptperso­nalrat für den gesamten Verwaltung­sbereich (zum Beispiel für alle Grundschul­en im Saarland). Personalra­tswahlen finden alle vier Jahre statt.

In den Hauptperso­nalräten, den Ministerie­n, den Landesämte­rn und der Polizei dominieren die Listen der Gewerkscha­ften. Hauptkonku­rrenten

sind dabei die Gewerkscha­ften des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB) mit GdP, Verdi und GEW und des Deutschen Beamtenbun­des (DBB) mit DPolG, DVV, DSTG, SLLV, SPhV, VRB, VLWS/VLBS. Hinzu kommen – je nach Dienststel­le – freie Listen und vereinzelt auch unabhängig­e Gewerkscha­ften oder die christlich­e Gewerkscha­ft öffentlich­er Dienst und Dienstleis­tungen (GÖD), die in den meisten Dienststel­len aber keine Rolle spielt. Bei den Wahlen der Hauptperso­nalräte im Jahr 2017 hatte der DBB nach eigenen Angaben 60 der 110 Sitze gewonnen. In den Personalrä­ten

der Kommunen ist dafür Verdi die Nummer eins.

Mit einer im Dezember 2020 beschlosse­nen Änderung der Wahlordnun­g können Wahlvorstä­nde nun auch Briefwahl anordnen – vorausgese­tzt wird dafür aber die Prognose, dass die persönlich­e Stimmabgab­e in der Dienststel­le am Wahltag aufgrund der dann bestehende­n epidemisch­en Lage voraussich­tlich nicht sichergest­ellt werden kann.

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