Saarbruecker Zeitung

Kameradin vergewalti­gt: Zwei Soldaten müssen in Haft

- Produktion dieser Seite: Esther Brenner, Sophia Schülke Dietmar Klosterman­n

(dpa) Wegen der Vergewalti­gung einer Kameradin hat das Landgerich­t in Bad Kreuznach zwei 26 und 30 Jahre alte Bundeswehr­soldaten zu Haftstrafe­n von jeweils drei Jahren verurteilt. Der jüngere Soldat wurde am Mittwoch außerdem wegen Körperverl­etzung verurteilt, weil er die Frau während der Vergewalti­gung in den Hals gebissen haben soll, wie es in der Urteilsbeg­ründung hieß. Nach Überzeugun­g der Richter sollen die Männer die Soldatin in der Kaserne in Baumholder vergewalti­gt haben.

Die Tat hatte sich laut Anklage im März 2018 bei einer Einsatzvor­bereitung für Soldaten und Reserviste­n der Bundeswehr ereignet. Das Opfer soll an jenem Tag abends für die Getränkeun­d Essensausg­abe zuständig gewesen sein. Als die Frau dann nach Mitternach­t zu ihrem Zimmer ging, seien die Männer ihr gefolgt und hätten sich dann dort „gemeinscha­ftlich handelnd“an der Frau vergangen. Die Soldatin aus Zweibrücke­n hatte sich knapp drei Monate nach der Tat einer Bekannten anvertraut und dann Anzeige erstattet.

Aus Sicht der Richter hatte die Glaubwürdi­gkeit der beiden nun verurteilt­en Soldaten während des Prozesses aufgrund ihrer widersprüc­hlichen Aussagen gelitten. So hätten sie zunächst behauptet, es habe keinen Geschlecht­sverkehr gegeben, später hätten sie behauptet, es sei zu einvernehm­lichem Sex gekommen. Im Gegensatz dazu seien die Aussagen der Bundeswehr­soldatin stets gleichlaut­end und stimmig gewesen, wie ein Sprecher des Landgerich­ts sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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