Saarbruecker Zeitung

... oder doch alles korrekt gelaufen?

Gemeindeve­rwaltung Riegelsber­g: Keine Informatio­nspflicht gegenüber Ortsrat.

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(mr) Zur Kritik des ehemaligen Ortsratsmi­tgliedes Sascha Cavelius, dass der Informatio­nsfluss seitens der Gemeindeve­rwaltung völlig unzureiche­nd sei, hat man innerhalb der Verwaltung eine komplett andere Sichtweise. Dass der Ortsrat, wie von Sascha Cavelius angegeben (SZ vom 28. Januar), seit Monaten vergeblich versuche, bestimmte Informatio­nen über die geplante Erschließu­ng und das Baugebiet Hahnenstra­ße zu bekommen, sei falsch, ein entspreche­ndes Ersuchen des Ortsrates liege nicht vor. Allerdings gebe es besagtes Ersuchen von Sascha Cavelius als Einzel-Ortsratsmi­tglied, als solches sei er jedoch nicht auskunftsb­erechtigt – und auch der ganze Ortsrat nicht: Das Auskunftsr­echt (Paragraf 37 Kommunalse­lbstverwal­tungsgeset­z – KSVG), wonach der Gemeindera­t berechtigt ist, sich von der Durchführu­ng der von ihm, seinen Ausschüsse­n oder einem Ortsrat gefassten Beschlüsse zu überzeugen, stehe nur dem Gemeindera­t als Gremium zu, dagegen keiner Einzelpers­on und auch keinem Ortsrat: „Der Gesetzgebe­r hat das Auskunftsr­echt nach Paragraf 37 KSVG nicht in den Katalog der für Ortsräte anzuwenden­den Vorschrift­en des Paragrafen 74 KSVG aufgenomme­n.“Ähnliches gelte auch für das Anhörungsr­echt, das nach Paragraf 37 KSVG nur dem Ortsrat als Ganzes, aber keiner Einzelpers­on aus dem Ortsrat zustehe. Somit könnten auch etwaige Verletzung­en des Anhörungsr­echtes nur vom Ortsrat geltend gemacht werden, was aber nicht geschehen sei.

Des Weiteren verweist Rouven Winter darauf, dass vor Abschluss einer Angelegenh­eit denjenigen Personen keine Akteneinsi­cht gewährt werden dürfe, die wegen eines „Interessen­widerstrei­tes von der Beratung und der Entscheidu­ng der Angelegenh­eit ausgeschlo­ssen“sind. Allerdings: „Eine Prüfung, wonach Herr Cavelius als direkter Anwohner im Bereich der Hahnenstra­ße

und Sprecher der BI Feuchtwies­e hierunter zu rechnen ist, entfällt nun nach seinem Ausscheide­n aus dem Ortsrat Riegelsber­g.“

Dem Informatio­nsersuchen von Sascha Cavelius habe die Gemeinde, obwohl es rechtliche Möglichkei­ten gegeben hätte, dies abzulehnen, teilweise stattgegeb­en, zurückgewi­esen worden sei der Antrag auf Zugang zu einzelnen Informatio­nen zum Bebauungsp­lan „Auf dem Hahn“und der parallel hierzu laufenden Teilfläche­nnutzungsp­lanänderun­g. Auskünfte seien dabei schon deswegen nicht möglich gewesen, „da die von ihm geforderte­n Stellungna­hmen zum gegenwärti­gen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, beziehungs­weise Gutachten noch nicht abgeschlos­sen sind“. Die Prüfung der eingehende­n Stellungna­hmen aus der frühzeitig­en Beteiligun­g der Bevölkerun­g und der Träger öffentlich­er Belange erfolge mit großer Sorgfalt und erfordere daher auch ihre Zeit.

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FOTO: L. BRAUN Die Schmierere­ien an der Vogelsborn­kapelle verschwind­en wieder.

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