Nach Frankreich nur noch mit negativem Test
Die Einreiseregeln werden ab Montag deutlich verschärft. Auch Berufspendler sind betroffen.
PARIS/SAARBRÜCKEN (hem) Die Grenze zwischen dem Saarland und seinem Nachbarn Frankreich wird ab Montag wieder deutlich spürbarer. Aber es ist nicht – wie seit Tagen erwartet – die deutsche Seite, die neue Einreisehürden errichtet, sondern die Regierung in Paris. Ab dem 1. März muss jeder, der ins Département Moselle mit seiner Grenze zum Saarland einreist, einen negativen Corona-PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das teilten der französische Gesundheitsminister Olivier Véran und Europa-Sekretär Clément Beaune mit. Auch Berufspendler sollen sich einem Test unterziehen. Sie müssen ihn allerdings nur einmal pro Woche machen. Außerdem sollen deutsch-französische Polizeistreifen verstärkt an der Grenze zwischen dem Saarland und dem Département Moselle eingesetzt werden, um die Einhaltung der
Regeln zu kontrollieren. In Moselle bereiten sich derzeit die Corona-Mutationen besonders stark aus, die Virologen Sorgen bereiten.
Allerdings dürfte es bei den einseitigen Maßnahmen Frankreichs wohl nicht bleiben. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte am Donnerstag, auch von deutscher Seite
müsse es ähnlich wirkende Maßnahmen geben. Regierungssprecher Alexander Zeyer sprach gegenüber der SZ von einer „reziproken Umsetzung“der französischen Regelungen. Es werde voraussichtlich zu einer Test- und Nachweispflicht für nicht beruflich bedingte Einreisen nach Deutschland kommen. „Die saarländische Landesregierung befindet sich mit den Vertretern des französischen Staats in Gesprächen im Hinblick auf die konkrete rechtliche Umsetzung, da auf Basis der heutigen Ankündigungen noch wichtige Fragen offen sind“, so Zeyer am Donnerstag.
Deutschland und Frankreich hatten diese Woche eine hochrangige Taskforce eingesetzt, um neue Grenzschließungen zu vermeiden. Die Abriegelung vieler Grenzübergänge hatte im Frühjahr 2020 für massiven Unmut gesorgt.
Tagelang war befürchtet worden, dass Berlin das Département Moselle an der Grenze zum Saarland als „Virusmutationgebiet“einstufen könnte und von jedem, der von dort einreist, einen PCR-Test verlangen würde. Nun hat aber Frankreich diesen Schritt gemacht. Ab Montag gelten verschärfte Einreisebedingungen, wie Gesundheitsminister Olivier Véran und Europa-Staatssekretär Clément Beaune in einer gemeinsamen Erklärung am Donnerstag mitgeteilt haben. Ein paar Stunden später kündigte das Saarland ebenfalls strengere Einreisebeschränkungen an. Die SZ fasst zusammen, wer jetzt aus welchen Gründen und unter welchen Bedingungen die Grenze überqueren darf: Müssen Saarländer, die nach Frankreich fahren, zuvor einen Corona-Test machen? Ja, jedes Mal, wenn sie in Frankreich einkaufen, spazieren gehen oder Freunde besuchen. Ab Montag muss jeder, der von Deutschland aus nach Frankreich einreist, einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bisher gab es Ausnahmen für Bewohner im Grenzgebiet. Sie waren von dieser Testpflicht ausgenommen, wenn sie sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhalten und das in einem Umkreis von 30 Kilometern um ihren Wohnort. Diese Ausnahme entfällt ab dem kommenden Montag. Ob es andere Ausnahmen geben wird, wie zum Beispiel bei Arztbesuchen oder bei einem gemeinsamen Sorgerecht, steht derzeit noch nicht fest. Sind die Berufspendler, die auf der anderen Seite arbeiten, von der Testpflicht ausgenommen? Auch Berufspendler werden sich einer Testpflicht unterziehen müssen. Allerdings nicht bei jedem Grenzübertritt. Die Minister-Erklärung aus Paris spricht von der „Einführung eines wöchentlichen Testrhythmus für Personen, die für ihre beruflichen Tätigkeiten die Grenze passieren“. Dürfen Menschen, die im Département Moselle wohnen, ins Saarland einreisen? Ja, die Einreise ist aber de facto sehr unwahrscheinlich, denn für sie gilt auch die Testpflicht. Wer in Forbach wohnt und in einem Drogeriemarkt in Saarbrücken einkaufen will, bräuchte also einen negativen PCR-Test, um wieder nach Hause zu fahren. Außerdem kündigte das Saarland an, ähnliche Maßnahmen zu treffen. Bisher waren Menschen aus dem Grenzgebiet von der Testpflicht befreit unter der Bedingung, dass sie sich maximal 24 Stunden im Saarland aufhalten. „Nun muss auf deutscher Seite über die reziproke Umsetzung der französischen Regelungen entschieden werden. Insofern wird es nun voraussichtlich auch zu einer Test- und Nachweispflicht für nicht beruflich bedingte Einreisen nach Deutschland kommen“, teilte auf Anfrage der saarländische Regierungssprecher Alexander Zeyer mit. Muss zwingend ein PCR-Test gemacht werden oder werden auch Schnelltests akzeptiert? Diese Frage ist nicht endgültig geklärt. In der Ministererklärung aus Paris ist zunächst von einem PCRTest die Rede. Allerdings plädieren Politiker aus der Region für mehr Flexibilität durch den Einsatz von Schnelltests. Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) und der Präsident des Eurodistrict SaarMoselle, Gilbert Schuh, fordern, dass Schnelltests akzeptiert werden, nicht nur für Berufspendler, sondern auch für nicht berufsbezogene Grenzübertritte. Außerdem plädieren beide Politiker dafür, dass mögliche Kontrollen nicht direkt an der Grenze stattfinden, um den Pendlerverkehr nicht zu beeinträchtigen. Inwiefern diese Forderungen nach Schnelltests von den Zentralregierungen aufgenommen werden, bevor die neuen Regeln in verbindliche Gesetzes- beziehungsweise Verordnungstexte gegossen werden, ist noch offen. Wird es an der Grenze wieder systematische Kontrollen geben? Aus Paris heißt es dazu, „im Grenzgebiet könnten verstärkt gemeinsame Patrouillen der deutschen und französischen Polizei eingesetzt werden, um die effektive Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten“. Dennoch gibt es bisher keine Hinweise dafür, dass Grenzübergänge wie vor einem Jahr geschlossen werden.