Möbel Martin klagt auf Öffnen mit Tests
SAARBRÜCKEN (SZ) Das Unternehmen Möbel Martin will die Öffnung seiner Einrichtungshäuser im Saarland und in Rheinland-Pfalz jetzt juristisch erstreiten. Es reichte am Donnerstag Verwaltungsgericht-Klage ein, um mit Eingangskontrollen, Filterschleusen und Schnelltests öffnen zu können.
(SZ) Das saarländische Familienunternehmen Möbel Martin hat Klage gegen die Zwangsschließung in der Corona-Pandemie eingereicht. Das Möbelhaus fordert die sofortige Öffnung der Einrichtungshäuser im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, gehört es zu einem Zusammenschluss von zehn Unternehmen in sieben Bundesländern, die parallel klagen. Demnach wurde die Klageschrift dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zugestellt. Die Unternehmen sehen die Verhältnismäßigkeit der derzeitig gültigen Verordnungen als nicht mehr gegeben an und klagen insbesondere gegen die Ungleichbehandlung auf der Fläche gegenüber anderen Branchen.
Im Falle einer Öffnung haben sie sich folgende Strategie überlegt: Als Teil des Hygienekonzepts muss jeder Kunde vor dem Einlass mithilfe eines Schnelltests ein negatives Corona-Ergebnis nachweisen. Die Eingangskontrolle könne gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium betrieben werden. Das Konzept soll zunächst erprobt werden. Die Einrichtungshäuser wollen dann den Probebetrieb auswerten und die Ergebnisse dem Gesundheitsministerium wie auch dem Robert-Koch-Institut zur Verfügung stellen. Danach soll festgelegt werden, wie die Filterschleuse bei unterschiedlichen Inzidenzen ausgestaltet werden soll, um die Filterfläche angemessen zu schützen. Damit wollen die Möbelhäuser einen Teil zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und den Kommunen helfen, eine Teststrecke einzurichten. Möbel Martin verspricht sich davon: „Mehr Sicherheit nicht trotz einer Öffnung, sondern wegen einer Öffnung.“