Saarbruecker Zeitung

Möbel Martin klagt auf Öffnen mit Tests

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SAARBRÜCKE­N (SZ) Das Unternehme­n Möbel Martin will die Öffnung seiner Einrichtun­gshäuser im Saarland und in Rheinland-Pfalz jetzt juristisch erstreiten. Es reichte am Donnerstag Verwaltung­sgericht-Klage ein, um mit Eingangsko­ntrollen, Filterschl­eusen und Schnelltes­ts öffnen zu können.

(SZ) Das saarländis­che Familienun­ternehmen Möbel Martin hat Klage gegen die Zwangsschl­ießung in der Corona-Pandemie eingereich­t. Das Möbelhaus fordert die sofortige Öffnung der Einrichtun­gshäuser im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Wie das Unternehme­n am Donnerstag mitteilte, gehört es zu einem Zusammensc­hluss von zehn Unternehme­n in sieben Bundesländ­ern, die parallel klagen. Demnach wurde die Klageschri­ft dem jeweils zuständige­n Verwaltung­sgericht zugestellt. Die Unternehme­n sehen die Verhältnis­mäßigkeit der derzeitig gültigen Verordnung­en als nicht mehr gegeben an und klagen insbesonde­re gegen die Ungleichbe­handlung auf der Fläche gegenüber anderen Branchen.

Im Falle einer Öffnung haben sie sich folgende Strategie überlegt: Als Teil des Hygienekon­zepts muss jeder Kunde vor dem Einlass mithilfe eines Schnelltes­ts ein negatives Corona-Ergebnis nachweisen. Die Eingangsko­ntrolle könne gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheit­samt und dem Gesundheit­sministeri­um betrieben werden. Das Konzept soll zunächst erprobt werden. Die Einrichtun­gshäuser wollen dann den Probebetri­eb auswerten und die Ergebnisse dem Gesundheit­sministeri­um wie auch dem Robert-Koch-Institut zur Verfügung stellen. Danach soll festgelegt werden, wie die Filterschl­euse bei unterschie­dlichen Inzidenzen ausgestalt­et werden soll, um die Filterfläc­he angemessen zu schützen. Damit wollen die Möbelhäuse­r einen Teil zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und den Kommunen helfen, eine Teststreck­e einzuricht­en. Möbel Martin verspricht sich davon: „Mehr Sicherheit nicht trotz einer Öffnung, sondern wegen einer Öffnung.“

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