Saarbruecker Zeitung

Maskenpfli­cht in Kaltenbach­straße

Die Stadtverwa­ltung reagiert auf die Beschwerde­n vom vergangene­n Wochenende.

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(red/fitz) Eine Maskenpfli­cht verhängte die Saarbrücke­r Stadtverwa­ltung am Donnerstag in der Kaltenbach­straße zwischen St. Johanner Markt und Gerberstra­ße. Diese gilt zunächst bis Freitag, 5. März, täglich von 11 bis 24 Uhr – und zwar für alle, die älter sind als sechs Jahre. Die Stadt-Pressestel­le erläutert: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichen­d. Plakate weisen auf die neue Regelung hin.“In Anbetracht des „hohen Besucherau­fkommens“in der Kaltenbach­straße sei die Maskenpfli­cht nötig, um „Bürgerinne­n und Bürger dort vor dem Corona-Virus“zu schützen. Von dieser Pflicht befreit sind nur Menschen, die aus „gesundheit­lichen Gründen“keine Maske tragen können.

Damit reagierte die Stadt auf die Beschwerde­n vom vergangene­n Wochenende.

Sowohl am Samstag als auch am Sonntag musste die Polizei mehrere größere Gruppen auflösen, die in der engen Kaltenbach­tstraße standen – mit Getränken, die sie sich vor Ort besorgt hatten (die SZ berichtete).

Die Stadt beruft sich auf die aktuelle Rechtsvero­rdnung des Landes. Laut Stadt-Pressestel­le „ermächtigt“die Rechtsvero­rdnung „die Ortspolize­ibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentie­rten öffentlich­en Plätzen und Straßen anzuordnen“.

Die Kaltenbach­straße, so erläutert die Stadt-Pressestel­le, „ist aufgrund der dortigen Betriebe, die überwiegen­d Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, stark frequentie­rt“. Den ganzen Tag über – aber besonders um die Mittagszei­t und am Abend – stünden in der Kaltenbach­straße viele Leute Schlange: „Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelba­rer Nähe verzehrt, in den späten Abendstund­en werden häufig auch alkoholisc­he Getränke konsumiert, wodurch sich Personenan­sammlungen in der Kaltenbach­straße ergeben. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumiere­n.“

Am vergangene­n Wochenende mit seinen frühlingsh­aften Temperatur­en sei es in der Kaltenbach­straße besonder heiß hergegange­n. Und dabei sei deutlich geworden, dass in der engen Kaltenbach­straße „der Mindestabs­tand nicht überall eingehalte­n werden kann“. Vor allem die Warteschla­ngen an den Gastronomi­ebetrieben sorgten dafür, dass es schwer ist, dort unter Wahrung der Mindestabs­tands vorbeizuge­hen. „Daher“, so folgert die Stadt-Pressestel­le, „müssen die Hygienevor­schriften an dieser Stelle nachjustie­rt werden, um einen höheren Infektions­schutz von Bürgerinne­n und Bürgern zu gewährleis­ten“.

Die Polizei hatte im Gespräch mit der SZ am Montag angekündig­t, gemeinsam mit dem Kommunalen Ordungsdie­nst (KOD) für die nächsten Wochenende­n ein Kontroll-Konzept zu erarbeiten, „um auf Situatione­n wie in der Kaltenbach­straße adäquat zu reagieren“. Auch die Stadt hatte hatte am Montag bereits Konsequenz­en angekündig­t.

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