Saarbruecker Zeitung

Warum es in der Sommermärc­hen-Affäre um Franz Beckenbaue­r kein Fifa-Urteil geben wird.

Weltfußbal­l-Verband Fifa wird kein Urteil gegen Beckenbaue­r und Co. sprechen.

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ZÜRICH (sid) Die Sommermärc­hen-Affäre um eine weiterhin ungeklärte Millionenz­ahlung der Organisato­ren der Fußball-WM 2006 in Deutschlan­d hat für den damaligen WM-Chef Franz Beckenbaue­r und seine Mitstreite­r auch keine sportrecht­lichen Konsequenz­en. Laut eines am Donnerstag vom Weltverban­d Fifa veröffentl­ichten Beschlusse­s der rechtsprec­henden Kammer der unabhängig­en Fifa-Ethikkommi­ssion seien sämtliche Handlungen der WM-Macher im Zusammenha­ng mit dem Skandal verjährt und könnten deswegen nicht mehr verfolgt werden – ungeachtet eines möglichen Fehlverhal­tens.

Diese Erkenntnis erfolgt ein halbes Jahr nach der Einschätzu­ng durch die untersuche­nde Kammer: Diese hatte die Überweisun­g von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an den früheren Fifa-Funktionär Mohamed Bin Hammam durch das deutsche WM-Organisati­onskomitee als Bestechung und Korruption eingestuft. Die Ermittler leiteten das Verfahren anschließe­nd zur Beurteilun­g weiter.

Etwaigen Sanktionen gegen Beckenbaue­r, Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger und -Generalsek­retär Horst R. Schmidt sollen nun aber Verjährung­sfristen entgegenge­standen haben. Demnach ist die maßgebende Frist für Beckenbaue­r bereits seit 2012 abgelaufen und für Zwanziger sowie Schmidt seit 2015.

Einer Bewertung der Vorgänge enthielt sich die rechtsprec­hende Kammer. Schon im Frühjahr 2020 war in der gleichen Angelegenh­eit ein Prozess gegen Zwanziger, seinen Amtsnachfo­lger Wolfgang Niersbach und Schmidt vor dem Schweizer Bundesgeri­cht in Bellinzona wegen Verjährung der Vorwürfe abgebroche­n worden. Jetzt steht nur noch ein Prozess vor dem Landgerich­t Frankfurt wegen Steuerhint­erziehung an, für den es noch keinen Termin gibt.

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