Hereingelegt mit der eigenen Telefonnummer
Wenn Gauner fremde Telefonnummern für Betrügereien benutzen, wird es für die Opfer teuer. Wie kann man sich schützen?
Wenn der Pizzabote vor der Tür steht, obwohl man nichts bestellt hat, glauben viele noch an einen Telefonstreich. Wird die eigene Rufnummer aber von Unbekannten etwa dazu verwendet, um bei Firmen teure Waren zu ordern und an eine fremde Adresse schicken zu lassen, sieht die Sache schon anders aus. Umso schlimmer, wenn die Telefonnummer des Opfers sogar noch bei dem Angerufenen angezeigt wird. So ergeht es auch einigen Saarländern immer wieder. Im Falle eines SZ-Lesers versuchte der Täter sogar, das Auto des Saarbrückers umzumelden.
Für die Bundesnetzagentur (BNA) sind Anrufe mit manipulierten Rufnummern ein Dauerthema, erklärt Marta Mituta von der Pressestelle. Wie viele Fälle es im Saarland gibt, kann Falk Hasenberg von der Pressestelle des Landespolizeipräsidiums nicht genau sagen. Der „Identitätsklau von Telefonnummern“werde in der Statistik nicht explizit abgebildet. Stattdessen liegen nur die Fallzahlen des „Phänomens Identitätsdiebstahl/ Accountübernahme“insgesamt vor. Darunter werde die widerrechtliche Erlangung des Zugangs zu einer digitalen Identität oder deren Anlegen durch unbefugte Nutzung fremder Daten sowie deren Verwendung verstanden. Die offiziell erfassten Fallzahlen
sind von 289 im Jahre 2017 auf 427 im Jahr 2019 gestiegen.
Fest steht: Es gibt immer wieder Anrufe, bei denen die übermittelte und beim Empfänger angezeigte Rufnummer manipuliert ist. Inzwischen gibt es sogar Apps, die Anrufe unter fremden Nummern ermöglichen. Die BNA könne nur selten ermitteln, von welchem Anschluss aus die Telefonate tatsächlich erfolgt sind und wer für diese verantwortlich sei, erklärt die Pressestelle. Man habe auch nicht die entsprechenden Eingriffsbefugnisse gegenüber den Netzbetreibern. Deshalb sei eine Verfolgung von Verstößen nur dann möglich, wenn der Angerufene zum Beispiel eine (kostenpflichtige) Fangschaltung installiert hat.
Ein weiteres Problem sei, dass nach den Erkenntnissen der BNA viele der Anrufe aus dem Ausland erfolgen oder über internationale Netze geroutet werden. Hinzu komme, ergänzt Marta Mituta, dass die Verbindungsdaten bei den Netzbetreibern in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht werden. Rückverfolgung und Aufklärung seien dann nicht mehr möglich.
Die aktuellen Regelungen zur Rufnummern-Übermittlung seien „zunehmend unzureichend, um Manipulationen zuverlässig und effektiv entgegen zu wirken“, teilt die Pressestelle weiter mit. Die gültigen Regelungen stammten „noch aus einer anderen Telefoniewelt“. Inzwischen gebe es allerdings einen kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, der die Rahmenbedingungen für die Rufnummer-Übermittlung und die Verfolgung und Aufklärung von Verstößen verbessern solle.
„Niemand ist davor geschützt, dass die persönlichen Daten und Zugänge missbräuchlich verwendet werden“, betont Falk Hasenberg vom Landespolizeipräsidium. Deshalb sollte man diese Daten sehr sparsam verwenden. Bei Missbrauchsfällen sei eine schnelle Reaktion wichtig. So bietet die BNA ein Online-Formular zur Meldung von Rufnummer-Manipulation an. „Betroffene sollten sich darüber hinaus an die nächste zuständige Polizeidienststelle wenden, um eine Anzeige zu erstatten“, ergänzt Hasenberg. www.bundesnetzagentur.de/ rufnummernmissbrauch www.polizei-beratung.de