Strafbefehl gegen Polizisten wegen Untreue
Hauptkommissar soll beim Landesportverband, in dessen Präsidium er saß, falsch abgerechnet haben.
Ein Polizeihauptkommissar soll beim Landesportverband, in dessen Präsidium er saß, Fahrtkosten falsch abgerechnet haben. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl über acht Monate Freiheitsstrafe erlassen – die gegen eine Geldzahlung ausgesetzt wurde.
Das Amtsgericht Saarbrücken hat gegen den 56 Jahre alten Polizeihauptkommissar G. einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von acht Monaten erlassen. Die Vollstreckung wurde gegen Zahlung von 10 000 Euro an die Staatskasse ausgesetzt. Dies bestätigt Pressestaatsanwalt Mario Krah auf Anfrage der SZ. Der Strafbefehl wegen Untreue zum Nachteil des Landessportverbandes (LSVS) ist demnach rechtskräftig. Der bislang leitende Polizeibeamte bei der Verkehrspolizei, der ehrenamtlich beim LSVS engagiert war, ist zwischenzeitlich in den Innendienst beim Landespolizeipräsidium versetzt. Ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet. Ihm droht eine Gehaltskürzung, unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienst.
Der Polizist war lange Zeit Mitglied des LSVS-Präsidiums. Im Zeitraum von 2015 bis Anfang 2019 habe er dort falsche Fahrtkostenabrechnungen in Höhe von insgesamt rund 7000 Euro abgegeben, so die Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der Schadenswiedergutmachung soll der Polizist zwischenzeitlich 10 000 Euro an den LSVS erstattet haben.
Nach SZ-Informationen wird dem Beamten unter anderem vorgeworfen, Kosten für Fahrten von seinem Wohnort aus zur Hermann-Neuberger-Sportschule abgerechnet zu haben, obwohl er von seiner Dienststelle in Saarbrücken aus startete – und dies angeblich teilweise sogar in einem Polizeifahrzeug.
Dazu soll aber die Genehmigung eines Vorgesetzten vorgelegen haben.
Der Hauptkommissar hat bereits 2018 einen Strafbefehl über 7200 Euro wegen Vorteilsgewährung beim LSVS bezahlt. Damals ging es um seine Zustimmung im Präsidium zur teilweisen Übernahme der Kosten für die Geburtstagsfeier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU). Für die Einstellung der Ermittlungen wegen Haushaltsuntreue beim LSVS zahlte er schließlich mit Zustimmung des Landgerichts Anfang 2020 rund 50 000 Euro an die Staatskasse. Auch die bessere Bezahlung seiner Lebensgefährtin war damals ein Thema.