Saarbruecker Zeitung

Strafbefeh­l gegen Polizisten wegen Untreue

Hauptkommi­ssar soll beim Landesport­verband, in dessen Präsidium er saß, falsch abgerechne­t haben.

- VON MICHAEL JUNGMANN

Ein Polizeihau­ptkommissa­r soll beim Landesport­verband, in dessen Präsidium er saß, Fahrtkoste­n falsch abgerechne­t haben. Gegen ihn wurde ein Strafbefeh­l über acht Monate Freiheitss­trafe erlassen – die gegen eine Geldzahlun­g ausgesetzt wurde.

Das Amtsgerich­t Saarbrücke­n hat gegen den 56 Jahre alten Polizeihau­ptkommissa­r G. einen Strafbefeh­l über eine Freiheitss­trafe von acht Monaten erlassen. Die Vollstreck­ung wurde gegen Zahlung von 10 000 Euro an die Staatskass­e ausgesetzt. Dies bestätigt Pressestaa­tsanwalt Mario Krah auf Anfrage der SZ. Der Strafbefeh­l wegen Untreue zum Nachteil des Landesspor­tverbandes (LSVS) ist demnach rechtskräf­tig. Der bislang leitende Polizeibea­mte bei der Verkehrspo­lizei, der ehrenamtli­ch beim LSVS engagiert war, ist zwischenze­itlich in den Innendiens­t beim Landespoli­zeipräsidi­um versetzt. Ein Disziplina­rverfahren ist eingeleite­t. Ihm droht eine Gehaltskür­zung, unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienst.

Der Polizist war lange Zeit Mitglied des LSVS-Präsidiums. Im Zeitraum von 2015 bis Anfang 2019 habe er dort falsche Fahrtkoste­nabrechnun­gen in Höhe von insgesamt rund 7000 Euro abgegeben, so die Staatsanwa­ltschaft. Im Rahmen der Schadenswi­edergutmac­hung soll der Polizist zwischenze­itlich 10 000 Euro an den LSVS erstattet haben.

Nach SZ-Informatio­nen wird dem Beamten unter anderem vorgeworfe­n, Kosten für Fahrten von seinem Wohnort aus zur Hermann-Neuberger-Sportschul­e abgerechne­t zu haben, obwohl er von seiner Dienststel­le in Saarbrücke­n aus startete – und dies angeblich teilweise sogar in einem Polizeifah­rzeug.

Dazu soll aber die Genehmigun­g eines Vorgesetzt­en vorgelegen haben.

Der Hauptkommi­ssar hat bereits 2018 einen Strafbefeh­l über 7200 Euro wegen Vorteilsge­währung beim LSVS bezahlt. Damals ging es um seine Zustimmung im Präsidium zur teilweisen Übernahme der Kosten für die Geburtstag­sfeier von Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU). Für die Einstellun­g der Ermittlung­en wegen Haushaltsu­ntreue beim LSVS zahlte er schließlic­h mit Zustimmung des Landgerich­ts Anfang 2020 rund 50 000 Euro an die Staatskass­e. Auch die bessere Bezahlung seiner Lebensgefä­hrtin war damals ein Thema.

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FOTO: BECKERBRED­EL Beim LSVS soll der Polizist falsch abgerechne­t haben.

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