Die Gewerkschaft der Polizei will Corona-Infektionen als Dienstunfall anerkennen lassen.
(ter) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland fordert seit Wochen, dass eine Covid-19-Infektion bei Polizisten als Dienstunfall anerkannt wird. Am Donnerstag hat der Innenausschuss des Saar-Landtages darüber beraten.
Seit Beginn der Pandemie sind laut GdP 114 saarländische Polizisten an Corona erkrankt. Bevor die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt wird, müssen die Beamten beweisen, dass sie sich während des Dienstes infiziert haben. Die GdP möchte, im Rahmen des Ermessensspielraums des Dienstherrn – des Landes –, eine „Beweiserleichterung“erwirken, sagt GdP-Landesvorsitzender David Maaß. Die Gewerkschaft bereitet derzeit auch eine Musterklage vor dem saarländischen Verwaltungsgericht vor.
Wie ein Vertreter des Innenministeriums dem Innenausschuss am Donnerstag berichtet habe, lägen derzeit 13 Anträge auf Anerkennung vor, sagt die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Petra Berg. Ein Antrag sei bereits abgelehnt worden, weil die Infektionskette nicht nachvollzogen werden konnte – also nicht klar ist, ob der Beamte sich tatsächlich im Dienst infiziert hatte.
Die SPD und die Linken im Landtag unterstützen das Bemühen der Gewerkschaft auf eine so genannte „Beweislastumkehr“, weil die derzeitige gesetzliche Regelung „fast unmöglich“sei, sagt Berg der SZ. „Der Beamte muss beweisen, dass es in seinem kompletten privaten Umfeld sowie auf der Dienststelle keine Corona-Infektion gegeben hatte.“Künftig sollte daher der Dienstherr beweisen müssen, dass die Ansteckung außerhalb des Dienstes erfolgt ist. „Die Beamten auf der Straße haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, weil sie mit ziemlich vielen Menschen in Kontakt kommen. Gleichzeitig ist es für sie schwer nachzuweisen, dass sie sich auf der Arbeit angesteckt haben“, kritisiert der innenpolitische Sprecher der Linken, Dennis Lander die aktuellen Vorgaben. „Die CDU sieht das etwas anders, auch mit Blick auf das
Geld.“Weil bei einem Dienstunfall das Land sämtliche Kosten, auch bei Spätfolgen tragen müsste.
Sie hätten durchaus Verständnis für die gewerkschaftliche Initiative, entgegnet Raphael Schäfer, Innenpolitiker der CDU. „Die ist aus deren Sicht auch absolut berechtigt.“Man müsse aber „vorsichtig sein und es übergeordnet sehen“. Schäfer begründet die Haltung seiner Partei damit, dass durch eine Beweislastumkehr innerhalb der Polizei, „einzelne Beamtengruppen privilegiert werden. Das ist schlecht. Es gibt ja auch die Lehrer, die Justizvollzugsbediensteten.“Außerhalb des Beamtentums, die kommunalen Stadtpolizisten etwa, kämen ebenfalls täglich mit vielen Menschen in Kontakt. „Wir sollten also am Verfahren der Einzelfallprüfung festhalten.“
Andere Bundesländer sind in den vergangenen Tagen der Gewerkschaft entgegengekommen. In Schleswig-Holstein soll die Anerkennung eines Dienstunfalles für die Beamten erleichtert werden. Das für finanzielles Dienstrecht zuständige Finanzministerium unter Ministerin Monika Heinold (Grüne) wird dafür einen entsprechenden Erlass auf den Weg bringen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich mit dem Landesbezirk der GdP geeinigt, auf den Ausgang eines Musterklageverfahrens zu warten. Sollte den Beamten Recht gegeben werden, hat sich Niedersachsen verpflichtet, die Anträge der Beamten anzuerkennen. Bis dahin werden bereits gestellte Anträge und Widerspruchsverfahren ruhen gelassen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei im Bund strebt dazu einen Musterprozess an. „Da zum aktuellen Zeitpunkt noch kein abschließendes Wissen über Spätfolgen vorhanden ist, ist dieser Musterprozess von grundsätzlicher, bundesweiter Bedeutung“, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff.