Zinsflaute bei neuen Lebensversicherungen
Versicherer dürfen in Zukunft nur noch einen jährlichen Garantiezins von 0,25 Prozent zusagen.
(dpa) Verbraucher, die in Zukunft eine Lebensversicherung abschließen, müssen sich auf einen deutlich geringeren Garantiezins einstellen. Lebensversicherer sollen nach einem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministerium vom 1. Januar 2022 an bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen dürfen. Aktuell liegt der Garantiezins – in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent. Eine Senkung hätte besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge.
Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen bei diesem Zusatzplus fürs Alter zu 100 Prozent garantiert werden. Mit 0,25 Prozent Verzinsung dürfte dies angesichts der Kosten aber kaum ein Versicherer noch garantieren können. Die Branche und Versicherungsmathematiker
dringen daher auf eine Reform der Riester-Rente.
Ohne Reform werden sich nach Einschätzung der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung
(DAV) die meisten Unternehmen aus dem Geschäft zurückziehen müssen. „Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften
steigen zunehmend aus, und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an“, sagte DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader am Mittwoch.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Assekuranzen mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden.
Für Besitzer mit lukrativen Altverträgen ändert sich in diesem Punkt nichts, dort gibt es bis zu vier Prozent. Der Garantiezins ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt.