Nächste Runde im Streit zwischen Facebook und dem Kartellamt
Es geht um die umstrittene Verarbeitung von Nutzerdaten des sozialen Netzwerks. Nun ist der Europäische Gerichtshof gefragt.
(dpa/epd) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook wird nun auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Über die Facebook-Klage gegen das vom Bundeskartellamt angeordnete Verbot des umfassenden Sammelns von Nutzerdaten könne erst nach Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entschieden werden, teilte der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf am Mittwoch mit (Az.: B6-22/16). Denn es gehe um Auslegung europäischen Rechts.
Das Bundeskartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und
Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Webseiten anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen.
„Es ist eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals. Der Verbraucher könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammele und verwerte. Facebook dürfe ihn dann nicht von seinen Diensten ausschließen.
Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube oder Twitter.
Facebook widerspricht auch der These, der Konzern habe seine Marktstellung missbraucht. Die Geschäftsbedingungen und die Methode der Datenverarbeitung entsprächen der gängigen Praxis auch bei Facebook-Wettbewerbern. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Facebook-Nutzern und auch die Möglichkeiten, bestimmte Datenverwertungen einzuschränken, hätten im Laufe der Zeit zugenommen.
In den vergangenen beiden Jahren hatte der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook die Justiz beschäftigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Mitte 2019 in einem Eilverfahren den Vollzug der Kartellamtsanordnungen ausgesetzt, da es massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter hatte. Doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung Mitte vergangenen Jahres wieder auf. Im Hauptverfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ging es darum, zu überprüfen, ob der Entscheidung des Bundeskartellamtes rechtmäßig war.