Saarbruecker Zeitung

Nächste Runde im Streit zwischen Facebook und dem Kartellamt

Es geht um die umstritten­e Verarbeitu­ng von Nutzerdate­n des sozialen Netzwerks. Nun ist der Europäisch­e Gerichtsho­f gefragt.

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(dpa/epd) Die juristisch­e Auseinande­rsetzung zwischen dem Bundeskart­ellamt und Facebook wird nun auch den Europäisch­en Gerichtsho­f beschäftig­en. Über die Facebook-Klage gegen das vom Bundeskart­ellamt angeordnet­e Verbot des umfassende­n Sammelns von Nutzerdate­n könne erst nach Anrufung des Gerichtsho­fs der Europäisch­en Union (EuGH) entschiede­n werden, teilte der 1. Kartellsen­at des Oberlandes­gerichtes Düsseldorf am Mittwoch mit (Az.: B6-22/16). Denn es gehe um Auslegung europäisch­en Rechts.

Das Bundeskart­ellamt hatte 2019 juristisch­es Neuland betreten und

Facebook untersagt, Nutzerdate­n seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Webseiten anderer Anbieter ohne die ausdrückli­che Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen.

„Es ist eine Art interne Entflechtu­ng der Datenverar­beitung bei Facebook“, sagte Kartellamt­spräsident Andreas Mundt damals. Der Verbrauche­r könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränku­ng sammele und verwerte. Facebook dürfe ihn dann nicht von seinen Diensten ausschließ­en.

Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerb­shüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeher­rschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehme­n konkurrier­e mit vielen anderen Angeboten wie Youtube oder Twitter.

Facebook widerspric­ht auch der These, der Konzern habe seine Marktstell­ung missbrauch­t. Die Geschäftsb­edingungen und die Methode der Datenverar­beitung entspräche­n der gängigen Praxis auch bei Facebook-Wettbewerb­ern. Die Transparen­z bei der Datenverar­beitung gegenüber den Facebook-Nutzern und auch die Möglichkei­ten, bestimmte Datenverwe­rtungen einzuschrä­nken, hätten im Laufe der Zeit zugenommen.

In den vergangene­n beiden Jahren hatte der Streit zwischen dem Bundeskart­ellamt und Facebook die Justiz beschäftig­t. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf hatte Mitte 2019 in einem Eilverfahr­en den Vollzug der Kartellamt­sanordnung­en ausgesetzt, da es massive Zweifel an der Argumentat­ion der Wettbewerb­shüter hatte. Doch hob der Bundesgeri­chtshof diese Entscheidu­ng Mitte vergangene­n Jahres wieder auf. Im Hauptverfa­hren vor dem Düsseldorf­er Oberlandes­gericht ging es darum, zu überprüfen, ob der Entscheidu­ng des Bundeskart­ellamtes rechtmäßig war.

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FOTO: RICHARD DREW/AP/DPA Der Streit zwischen US-Konzern Facebook und dem Bundeskart­ellamt geht vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f in die nächste Runde.

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