Saarbruecker Zeitung

Gymnasiall­ehrer mit Impf-Klage erfolglos

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(ter) Die Gymnasiall­ehrer im Saarland haben keinen Anspruch, früher geimpft zu werden. Das hat das Saar-Verwaltung­sgericht am Montag entschiede­n. Die Richter lehnten die Klage des Saarländis­chen Philologen­verbandes ab. Die Gymnasiall­ehrer wollten wie Grundund Förderschu­llehrer in die Gruppe der Personen mit „erhöhter Priorität“eingestuft werden.

Die Gymnasiall­ehrer im Saarland haben keinen Anspruch darauf, wie ihre Kollegen aus Grundund Förderschu­len bei einer Corona-Schutzimpf­ung bevorzugt zu werden. Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltung­sgericht des Saarlandes in Saarlouis gekommen. Es hat am Montag die Klage des Saarländic­hen Philologen­verbands (SPhV ) abgewiesen. Die in der Corona-Impfverord­nung des Bundes festgelegt­e Reihenfolg­e sei rechtens.

In der Begründung heißt es: „Selbst bei Annahme einer Verfassung­swidrigkei­t der Coronaviru­s-Impfverord­nung kommt dem Antragstel­ler kein verfassung­sunmittelb­arer Anspruch auf gleiche Priorisier­ung wie Grundschul­lehrern zu.“Es sei zwar davon auszugehen, dass hinsichtli­ch des Infektions­risikos für Lehrkräfte an Grund-, Förder- und weiterführ­enden Schulen keine „relevanten Unterschie­de“bestünden, wenn die Vorgaben des Musterhygi­eneplans eingehalte­n würden. Allerdings sei es zulässig, die Priorisier­ung der Berufsgrup­pen nicht nur auf Gesundheit­s- beziehungs­weise Infektions­gefahren zu stützen. Die höhere Priorisier­ung von Grundschul­lehrern sei von „sachlichen Gründen getragen“. Unter anderem, weil jüngere Schüler mehr Zuwendung bräuchten. Die Abstandsre­geln seien in den Grund- und Förderschu­len schwierige­r umzusetzen. Außerdem könnten Grundschül­er Defizite durch einen Ausfall des „strukturie­rten Lernens im Präsenzunt­erricht“im digitalen Heimunterr­icht

nicht so einfach aufholen wie ältere Schüler. „In der Vorschuler­ziehung und im Grundschul­bereich werden die Grundlagen für alle im späteren Schulleben erforderli­chen

Kompetenze­n gelegt. Unterbrech­ungen dieser frühen Erziehungs­leistungen können weitreiche­nde Folgen für die darauf aufbauende spätere Ausbildung und auf die Chancengle­ichheit aller Kinder haben“, schreiben die Richter.

Insgesamt sei das Ansteckung­srisiko für die Gymnasiall­ehrer nicht „gravierend­er“als für Personen anderer Berufsgrup­pen, die am Arbeitspla­tz oft Kontakt mit vielen anderen Menschen haben. Das Gericht warnt sogar: „Die vorgezogen­e Impfung des Antragstel­lers beziehungs­weise sämtlicher Lehrer an weiterführ­enden Schulen würde die Impfung anderer Personen mit gegebenenf­alls höheren individuel­len Gesundheit­srisiken

ungerechtf­ertigter Weise zurücktret­en lassen.“

Diese Argumente hatte auch der Landesbehi­ndertenbea­uftragte Daniel Bieber angeführt: Jede Abweichung von der Impfverord­nung des Bundes gehe zu Lasten von hochgradig vulnerable­n Gruppen. Bieber hatte den Gymnasiall­ehrern sogar vorgeworfe­n, den Eindruck zu erwecken, sich beim Impfen vordrängel­n zu wollen.

Der Saarländis­che Philologen­verband hatte Mitte März Klage beim Verwaltung­sgericht eingereich­t, um eine schnellere Impfung der Gymnasiall­ehrer gegen Corona zu erreichen. Der SphV-Vositzende Marcus Hahn verweist darauf, dass Grundund Förderschu­llehrer bereits unabhängig von Vorerkrank­ungen geimpft würden. Dabei müssten Gymnasiall­ehrer seit Januar Abschlussj­ahrgänge in Vollpräsen­z unterricht­en und seien so einem erhöhten Infektions­risiko ausgesetzt.

Auch der Saarländis­che Lehrerinne­nund Lehrerverb­and und die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft hatten eine „Ungleichbe­handlung“von Lehrkräfte­n kritisiert. Die Philologen aber sind bislang die einzigen, die juristisch­e Schritte eingeleite­t hatten. Gegen die Gerichts-Entscheidu­ng kann der SphV binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht einreichen. Verbands-Chef Hahn will sich erst am Dienstag zu dem Urteil äußern.

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FOTO: ROBBY LORENZ Marcus Hahn, Vorsitzend­er des Saarländis­chen Philologen­verbandes

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