Bauvoranfrage für halbfertige Halle akzeptiert
Der Bauausschuss des Püttlinger Stadtrates akzeptiert mit 7 gegen 4 Stimmen eine nachgereichte Bauvoranfrage.
ein Vertreter der SPD. Dagegen waren drei SPD-Vertreter und der Vertreter der Linken. Christian Müller, ein festes Bauausschuss-Mitglied der CDU-Fraktion, hatte sich im Stadtrat vehement gegen die nachträgliche Bauvoranfrage ausgesprochen. In der Sitzung wurde er jedoch von Norbert Rupp vertreten, der zu den Befürwortern gehörte.
Die der Abstimmung vorausgehende Debatte wurde von Bürgermeisterin Denise Klein (SPD) eingeleitet, die erklärte, dass die Verwaltung klar gegen eine nachträgliche Bauvoranfrage sei. Ralf Herrmann (SPD) sah es ebenso und betonte, dass die Halle – die Bodenplatte ist gegossen, das Grundgerüst steht – in keinem Punkt der Genehmigung entspreche, wie es auch die UBA sehe. Es gehe nicht an, im Ausschuss eine „Entscheidung nach Sympathie ungeachtet der Faktenlage“zu treffen.
Robert Knecht (CDU) erwiderte, die Unterlagen zur Bauvoranfrage einzureichen, sei tatsächlich „ein etwas ungewöhnlicher Vorgang“, aber wenn diese Voranfrage nicht genehmigungsfähig wäre, dann hätte der Ausschuss sie ja wohl kaum von der Stadtverwaltung als Vorlage bekommen. Seitens der Verwaltung widersprach Rainer Stein, Technischer Leiter des Eigenbetriebs Technische Dienste der Stadt Püttlingen: Vorlagen würden grundsätzlich immer in den Ausschuss gegeben, auch dann, wenn sie keine Aussicht auf Genehmigung hätten.
Knecht erklärte auch, was von den Bauherren an Auflagen zu erfüllen sei und ob durch die Halle Störungen zu erwarten seien, die den Bau ausschließen, solle man der UBA überlassen. Aus seiner Sicht könne er das „etwas höher, etwas größer“jedenfalls nicht als störend empfinden, wenn er dort vorbeifahre.
Herrmann geht dagegen von künftig vielen Beschwerden aus der Nachbarschaft aus. Eine solche Beschwerde hatte ursprünglich auch die UBA auf den Plan gerufen. In der Sitzung waren auch zwei Männer aus besagter Nachbarschaft als Besucher anwesend, die nach der Sitzung erklärten, gegen die „nachträgliche Genehmigung“zu sein.
Herrmann stellte in der Sitzung auch die Frage, wie man eine solche Ausnahme rechtfertigen solle. Natürlich hätten „alle Bauchweh“bei der Sache, so Gosbert Hubertus (CDU). Er billigte den Bauherren („den Jungs“) jedoch eine „relative Naivität“zu, was Herrmann nicht so sah, auch nicht Reinhold Schmitt (SPD), der kein Ausschussmitglied ist, jedoch als Stadtratsmitglied Rederecht hatte.
Hubertus führte ins Feld, dass die Bauaktivitäten an dieser Stelle auch einen langjährigen Missstand durch die Sanierung eines abbruchreifen Hauses beseitigen würden, zudem gebe es 100 Meter weiter schon einen landwirtschaftlichen Betrieb und schräg gegenüber einen Nettomarkt. Und der Abriss würde die Bauherren sicher einen sechsstelligen Betrag kosten, sie könnten dann wohl nicht weitermachen, zudem werde der Betrieb die landwirtschaftlichen Großmaschinen auf dem Feld, nicht in der Halle reparieren. Hermann und Schmitt erklärten dazu, dass die Sanierung des Wohnhauses hier nicht zur Debatte stehe, der selbst verursachte Eigenschaden
eines Bauherren keine Entscheidungsgrundlage sei und man die Sache ja gleich der UBA überlassen könne, wenn man die Verantwortung abwälzen wolle.
Unwissenheit, so Schmitt, schütze auch nicht vor Konsequenzen. „Wir sollten uns hüten“, so Schmitt, „dass hier der Eindruck eines Gefälligkeitsvotums entsteht, das wäre eine negative Botschaft.“
Norbert Rupp nannte Schmitts Ausführung eine „Moralpredigt“. Die Bauherren hätten eingesehen, einen groben Fehler begangen zu haben. Es gehe hier aber nicht darum, die beiden abzustrafen. Es gehe nur um ein Ja oder Nein in Sachen Bauvoranfrage, „nicht um hochwichtige Inanspruchnahme von Grundrechten“. Er wies auch darauf hin, dass die Bundesstraße, an der das Gebäude liegt, ohnehin sehr stark befahren sei.
Herrmann erwiderte, es gehe nicht um Bestrafung, sondern um Gleichbehandlung. Man könne nicht das Zurückbauen eines 50 Zentimeter überstehenden Zaunes verlangen, aber eine mehr als 50 Prozent zu große Halle genehmigen. Und die Mehrheit bei der Kommunalwahl – die CDU hatte zuvor darauf hingewiesen, dass sie die Mehrheit der Püttlinger Bevölkerung vertrete – rechtfertige nicht, gegebene Vorgaben zu beugen. Dann könne jeder einfach ein ungenehmigtes Haus bauen und nachher sagen: „Sorry, ich hab‘s nicht gewusst.“Rupp verwies darauf, wie die Ecke wohl weiterhin aussehen würde, wenn sie unsaniert bliebe.
Martina Gillet (Die Grünen) erklärte, nach der Ortsbesichtigung gehe sie davon aus, dass die Bauherren etwas „innovativ für Püttlingen tun wollen“. Man solle innovative Unternehmer nicht ausbremsen. Es sei ein Fehler passiert, aber die Abstimmung müsse sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sie stimme zu. Man könne dort auch sicher nicht von einem reinen Wohngebiet reden. Stein entgegnete: „Wir beurteilen hier nicht nur die Nutzung, sondern das Bauplanungsrecht.“
Bürgermeisterin Klein erklärte – ausdrücklich auch zur Niederschrift im Protokoll – dass alle Personen rechtlich gleich zu behandeln seien, der Bauauschuss aber in weitaus geringeren Fällen das nachträgliche Einvernehmen nicht hergestellt habe. Sie nannte mehrere Beispiele, wie einen 60 Zentimeter zu weit gesetzten Gartenzaun, der zurückgebaut werden musste, oder Anschüttungen zum Nachbargrundstück, die entfernt werden mussten, oder eine nicht zulässige Vorgarten-Einfriedung, die zurückgebaut werden musste. Eine „städtebaurechtliche Begründung“für die nun abweichende Entscheidung des Ausschusses sei jedenfalls nicht darstellbar. Man habe hier einen Präzedenzfall geschaffen, bei dem man nicht ausschließen könne, dass andere Bauherren mit Verweis auf diesen Präzedenzfall Schadensersatzforderungen geltend machen.
Bernd Bläs, Leiter Zentrale Dienste, ergänzte, dass sich der Ausschuss natürlich nicht an den Verwaltungsvorschlag, den Antrag abzulehnen, halten müsse: „Dann müssen Sie aber auch herausarbeiten, wo Sie die Gründe sehen, von der Baupraxis abzuweichen.“