Betreuungsverfügung: Personen für den Notfall benennen
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Von Nicole Böhme-Laglasse Jedem kann es jederzeit passieren, dass er unbedingt auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Ein Autounfall, eine Krankheit oder andere Lebenssituationen können der Grund dafür sein. Wir erklären Ihnen heute, für welche Situationen und in welcher Form Sie sich über eine Betreuungsverfügung absichern können. Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung? Sollte bei Ihnen – egal, aus welchen Gründen – amtlich festgestellt werden, dass Sie geschäftsunfähig sind oder nicht mehr selbst entscheiden können, ist eine gesetzliche Betreuung vorgesehen. Das bedeutet: Nicht Sie, sondern ein amtlich bestellter Betreuer entscheidet über grundlegende Angelegenheiten Ihres Lebens.
Wenn Sie in diesem Fall keine Betreuungsverfügung für eine Person Ihrer Wahl erteilt haben, bestimmt das Gericht einen Betreuer für Sie. Sie können mit einer Betreuungsverfügung also verhindern, dass Sie von einer völlig fremden Person betreut werden. Oder dass Sie von einer Person aus dem familiären oder privaten Umfeld betreut werden, die Sie partout nicht mögen oder mit der Streitigkeiten vorliegen. In der Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wen Sie im Notfall als Betreuer an Ihrer Seite wünschen – und wen nicht.
Wer kommt als Betreuer in Frage? Prinzipiell können Sie jeden Menschen als Betreuer einsetzen, solange er geschäftsfähig und mit Ihrem Wunsch einverstanden ist. In erster Linie geht es bei einer Betreuungsperson um die Vertrauensfrage. Kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass diese Person in meinem Sinne entscheidet und dann auch so handelt? Diese Frage sollten Sie sich immer stellen. Es ist oftmals keine rein logische Entscheidung, sondern eine Frage der Haltung. Was ist für Sie persönlich das Beste? Kann Ihr Partner mit dieser Aufgabe umgehen? Kann ich meiner Nichte zumuten, dass Sie mich betreut, obwohl sie schon längst in einer anderen Stadt lebt und ihr eigenes Leben aufgebaut hat? Kann mein bester Freund das übernehmen und sich gegen die anderen Familienangehörigen behaupten?
Jeder Betreuer – ob vom Gericht bestellt oder von Ihnen gewählt – muss einmal pro Jahr beim Betreuungsgericht Rechenschaft über seine Betreuungs-Handlungen ablegen. Sie können maximal zwei Personen als Betreuer benennen. Sprechen Sie einem Betreuer die alleinige Verfügungsgewalt zu, verhindern Sie damit, dass zwei Betreuer zwei Meinungen haben und zunächst einen Konsens finden müssen. Es kann jedoch sinnvoll sein, zwei Betreuer zu benennen – zum Beispiel einen für die Gesundheitsfürsorge und einen für die Finanzen. Auf einen Blick – eine Betreuungsverfügung regelt,
• wer Sie im Bedarfsfall betreuen soll.
• wer Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln soll, wie zum Beispiel Rentenansprüche.
• wo Sie im Bedarfsfall wohnen möchten.
• wer Ihre medizinische Versorgung regeln soll.
• wer Ihre Behördengänge übernimmt und regeln darf. Wie Sie eine Betreuungsverfügung
verfassen: in jedem Fall schriftlich! Reicht es, eine Person im privaten Umfeld unter Zeugen zu benennen? Leider nein. Sie müssen schriftlich festhalten, wen Sie als BetreuerIn einsetzen lassen möchten. Legen Sie immer ein Original vor. Hier zählen leider keine Fotokopien. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Betreuungsverfügung in mindestens zweifacher Form ausdrucken und mit Ihrem Wunschbetreuer/ Ihrer Wunschbetreuerin durchgehen. Denn auch er oder sie muss Ihre Betreuungsverfügung unterzeichnen. Ohne beide Unterschriften ist Ihre Verfügung nicht wirksam.
Im Ratgeber„... alles geregelt!“finden sich zahlreiche Erläuterungen und Hinweise zu allen gängigen Themen der Nachlassregelung. Formulare können ausgefüllt und ggf. notariell beglaubigt werden. Praktisch zusammengeführt in der Broschüre kann so alles Wichtige an einem Ort aufbewahrt werden und erspart den Angehörigen das Durchsuchen von Dokumentenordnern und Schubladen.
Es ist ein kompakter 3-in-1 Ratgeber, damit Sie Ihr Leben selbst bestimmen können. Im ersten Teil können Sie alle Informationen über sich und Ihr jetziges Leben zusammentragen. Teil zwei widmet sich den Dingen, die Sie geregelt haben sollten, falls Sie Ihren Willen irgendwann nicht mehr selbst äußern können. Im dritten Teil finden Sie Musterschreiben und Checklisten für den Todesfall. Und für alle Vordrucke gibt es eine digitale Vorlage. » Bestellen können Sie den Ratgeber
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