Geimpfte müssen im Saarland weiter Schnelltest vorzeigen
(dpa) Um die seit Dienstag im Saarland möglichen Öffnungsangebote nutzen zu können, müssen auch Menschen, die bereits zwei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben, weiterhin einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Das teilte am Donnerstag die Landesregierung mit. Es sei „aktuell nicht vorgesehen“, dass Menschen mit Impfschutz gegen Covid-19 etwa in der Außengastronomie oder im Fitnessstudio auch ohne Schnelltest vom Angebot Gebrauch machen können. Das zu erlauben, werde aber „sicher zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen“, heißt es weiter. Die Landesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem bislang knappen Impfstoff. Es gebe noch zu wenig davon, „um möglichst allen Menschen ein Impfangebot machen zu können“, heißt es.
Seit Dienstag sind für alle Saarländer die Außengastronomie, Fitnessstudios Theater und Kinos wieder geöffnet – Zugangsvoraussetzung ist ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Über die Frage, ob Geimpfte ihre aufgrund der Corona-Pandemie beschränkten Freiheiten zurückerhalten sollen, wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium davon aus, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“.