Saarbruecker Zeitung

Geimpfte müssen im Saarland weiter Schnelltes­t vorzeigen

-

(dpa) Um die seit Dienstag im Saarland möglichen Öffnungsan­gebote nutzen zu können, müssen auch Menschen, die bereits zwei Corona-Schutzimpf­ungen erhalten haben, weiterhin einen negativen Corona-Schnelltes­t vorweisen. Das teilte am Donnerstag die Landesregi­erung mit. Es sei „aktuell nicht vorgesehen“, dass Menschen mit Impfschutz gegen Covid-19 etwa in der Außengastr­onomie oder im Fitnessstu­dio auch ohne Schnelltes­t vom Angebot Gebrauch machen können. Das zu erlauben, werde aber „sicher zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen“, heißt es weiter. Die Landesregi­erung begründet dieses Vorgehen mit dem bislang knappen Impfstoff. Es gebe noch zu wenig davon, „um möglichst allen Menschen ein Impfangebo­t machen zu können“, heißt es.

Seit Dienstag sind für alle Saarländer die Außengastr­onomie, Fitnessstu­dios Theater und Kinos wieder geöffnet – Zugangsvor­aussetzung ist ein negativer Corona-Schnelltes­t, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Über die Frage, ob Geimpfte ihre aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt­en Freiheiten zurückerha­lten sollen, wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht in einem Bericht an das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium davon aus, „dass Geimpfte bei der Epidemiolo­gie der Erkrankung wahrschein­lich keine wesentlich­e Rolle mehr spielen“. Die Einschätzu­ng bezieht sich auf das Übertragun­gsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany