Saarbrücker Gericht urteilt in Diesel-Fall gegen Daimler
(SZ/mzt) Das Landgericht Saarbrücken ist am Freitag in seinem Urteil erstmals einer Klage eines Verbrauchers gegen den Autobauer Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz gefolgt (Az.: 12 O 320/19). Der Kläger forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Er hatte 2014 bei der Mercedes-Benz-Niederlassung in Saarbrücken einen Mercedes GLK 220 CDI gekauft. In dem Fahrzeug ist laut Landgericht eine Steuerung eingebaut, mit der die Temperatur im Kühlmittelkreislauf geregelt wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe deswegen einen Rückruf angeordnet, gegen den sich Daimler zur Wehr gesetzt habe. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass Daimler ihn durch den Verkauf dieses Autos „in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt“habe, wie es in einer Mitteilung
des Landgerichts heißt.
Bei seinem Urteil stützte sich das Gericht auf zwei amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes. Nach Auffassung der Behörde handele es sich bei der Temperaturregelung um eine „unzulässige Abschalteinrichtung“, die im Wesentlichen unter Prüfstandbedingungen zur Anwendung komme und damit den „tatsächlichen Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert“, so die Mitteilung des Gerichts. Außerdem habe Daimler nicht aufgezeigt, warum der Einbau einer solchen Steuerung nötig sei. Der Stuttgarter Autobauer kann gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einlegen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte vor knapp zwei Jahren von Daimler einen Rückruf von insgesamt rund 60 000 SUV des Modells GLK 220 CDI verlangt.