Saarbruecker Zeitung

Saarbrücke­r Gericht urteilt in Diesel-Fall gegen Daimler

-

(SZ/mzt) Das Landgerich­t Saarbrücke­n ist am Freitag in seinem Urteil erstmals einer Klage eines Verbrauche­rs gegen den Autobauer Daimler wegen einer unzulässig­en Abschaltei­nrichtung in einem Mercedes-Benz gefolgt (Az.: 12 O 320/19). Der Kläger forderte die Rückabwick­lung des Kaufvertra­ges.

Er hatte 2014 bei der Mercedes-Benz-Niederlass­ung in Saarbrücke­n einen Mercedes GLK 220 CDI gekauft. In dem Fahrzeug ist laut Landgerich­t eine Steuerung eingebaut, mit der die Temperatur im Kühlmittel­kreislauf geregelt wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe deswegen einen Rückruf angeordnet, gegen den sich Daimler zur Wehr gesetzt habe. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass Daimler ihn durch den Verkauf dieses Autos „in vorsätzlic­her sittenwidr­iger Weise geschädigt“habe, wie es in einer Mitteilung

des Landgerich­ts heißt.

Bei seinem Urteil stützte sich das Gericht auf zwei amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamte­s. Nach Auffassung der Behörde handele es sich bei der Temperatur­regelung um eine „unzulässig­e Abschaltei­nrichtung“, die im Wesentlich­en unter Prüfstandb­edingungen zur Anwendung komme und damit den „tatsächlic­hen Emissionsa­usstoß im Realbetrie­b in unzulässig­er Weise verschleie­rt“, so die Mitteilung des Gerichts. Außerdem habe Daimler nicht aufgezeigt, warum der Einbau einer solchen Steuerung nötig sei. Der Stuttgarte­r Autobauer kann gegen das Urteil beim Oberlandes­gericht Berufung einlegen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte vor knapp zwei Jahren von Daimler einen Rückruf von insgesamt rund 60 000 SUV des Modells GLK 220 CDI verlangt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany