Frankreich-Pendler: Diese Regeln sollte man kennen
In Frankreich herrscht zurzeit bereits der dritte Lockdown seit Beginn der Corona-Krise. Wer über die Grenze fahren will, muss die neuen Regeln kennen, um Bußgelder zu vermeiden.
Frankreich befindet sich in seinem dritten Lockdown seit Beginn der Corona-Pandemie. Pendler und Grenzgänger aus dem Saarland müssen vor allem auf die dortigen Reisebeschränkungen und Ausgangssperre achten, um ein drohendes Bußgeld zu vermeiden.
Frankreich lebt wieder im Lockdown. Die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten zunächst bis Mai. Die SZ fasst zusammen, was in dieser Zeit hinter der Grenze erlaubt und was verboten ist.
Müssen Saarländer, die nach Frankreich fahren, zuvor einen Corona-Test machen?
Wer von Deutschland nach Frankreich einreist, muss in der Regel einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter ist als 72 Stunden. Darüber hinaus muss er eine Erklärung zum Einreisegrund und zur Corona-Symptomfreiheit ausfüllen. Diese Regeln gelten auch für Durchreisenden. Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage. Für Berufspendler und Bewohner von Grenzgebieten gibt es aber Ausnahmen. Sie werden von dieser Testpflicht ausgenommen, wenn sie sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhalten und das in einem Umkreis von 30 Kilometern von ihrem Wohnort. Wichtig ist es dabei, seinen Personalausweis mitzuführen.
Im Falle einer Kontrolle durch die französische Polizei müssen die Beamten prüfen können, dass sich der Wohnort in der 30-Kilometer-Zone befindet. Wer sich aber im Département Moselle aufgehalten hat – egal wie lange und aus welchem Grund – braucht aber auf jeden Fall einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um wieder ins Saarland einreisen zu dürfen.
Braucht man wie im Frühjahr eine Bescheinigung, wenn man in Frankreich unterwegs ist?
Menschen können sich in Frankreich ohne spezielle Bescheinigung in einem Umkreis von zehn Kilometern um ihr Haus bewegen. Bei einer Kontrolle müssen sie dies anhand eines Dokumentes (z.B. Ausweis) belegen können. Ein Verstoß gegen diese Regeln kostet 135 Euro. Wer über diesen Radius hinaus fährt, braucht dafür einen triftigen Grund (zum Beispiel Arbeit, Arzttermin, Einkauf des täglichen Bedarfs, wenn dieser in ländlichen Gegenden nicht im Zehn-Kilometer-Radius erledigt werden kann). In diesem Fall muss der Grund auf einem Passierschein angegeben werden. Dieser kann hier heruntergeladen werden: https://www.interieur. gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-dedeplacement.
Dürfen Saarländer ihre Freunde und Verwandte in Frankreich besuchen?
Generell sind Besuche in privaten Haushalten erlaubt. Dabei empfiehlt die Regierung eine maximale Zahl von sechs Erwachsenen. Im öffentlichen Raum dürfen ebenso nur sechs Menschen zusammen kommen. Der Besuch von Verwandten, die nicht pflegebedürftig sind und darauf angewiesen sind, stellt allerdings keinen triftigen Reisegrund dar, ist also nur im Zehn-Kilometer-Radius möglich.
Dürfen Saarländer in ihr Wochenendhaus nach Frankreich fahren?
Touristische Reisen sind kein triftiger Grund, der es ermöglicht den Zehn-Kilometer-Umkreis zu verlassen. Das heißt, ein Saarbrücker, der ein Haus am Stockweiher besitzt, darf nicht fürs Wochenende hinfahren. Wenn er aber zum Beispiel eine
Wohnung in Stiring-Wendel besitzt und dort nach dem Rechten schauen will, kann er das auch ohne Passierschein machen. Um wieder nach Saarbrücken zu kommen, muss er aber einen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Sind die Schulen in Frankreich geöffnet?
Die Schulen sind geöffnet, um eine Notbetreuung von Kindern zu gewährleisten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Alle anderen Kinder von der Kita bis zum Gymnasium werden zu Hause betreut beziehungsweise unterrichtet. Ab dem 26. April dürfen Kindergartenkinder und Grundschüler wieder in die Schule, die höheren Stufen bleiben bis Mai in Homeschooling.
Sind die Geschäfte geöffnet?
Supermärkte, Apotheken und einige Geschäfte des täglichen Lebens dürfen geöffnet bleiben. Darunter fallen Gartencenter, Baumärkte, Buchhandlungen und Autohäuser. Andere Geschäfte dürfen ihre Waren lediglich ausliefern oder abholen lassen. Um unlautere Konkurrenz zum geschlossenen Einzelhandel zu vermeiden, sind entsprechende Abteilungen in den Supermärkten gesperrt. Friseure dürfen weiterhin Kundschaft empfangen. Wochenmärkte sind nach wie vor erlaubt, aber keine Flohmärkte.
Sind die Restaurants und Bars geöffnet?
Das Hotel- und Gastgewerbe ist in Frankreich geschlossen. Anders als in Luxemburg oder im Saarland dürfen Gastronomen auch keine Terrassen öffnen. Restaurants dürfen Speisen liefern und bis 19 Uhr auch abholen lassen. Alkoholische Getränke dürfen nur in Verbindung mit einem Gericht zum Mitnehmen verkauft werden. In den Städten ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen.
Gibt es eine Ausgangssperre?
Ja, sie gilt zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens. Danach dürfen Menschen nur noch mit einem triftigen Grund das Haus verlassen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro. Zu den triftigen Gründen zählen der Weg von oder zur Arbeitsstätte, die Pflege eines bedürftigen Angehörigen, Arzttermine oder mit dem Hund Gassi gehen. Dieser Grund wird auf einem Passierschein angegeben, der stets mitgeführt werden soll. Auf der Internetseite des französischen Innenministeriums kann man den Passierschein herunterladen.
Wo gilt in Frankreich die Maskenpflicht?
Landesweit gilt die Maskenpflicht in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln,
in Schulen und am Arbeitsplatz. Im Département Moselle herrscht eine generelle Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz muss überall getragen werden, sobald man das Haus verlässt. Auch hier droht eine 135-Euro-Strafe, wenn die Maskenpflicht nicht eingehalten wird.
Welche Auflagen gelten für Pendler, die im Département Moselle wohnen und im Saarland arbeiten?
Seitdem das Département Moselle als Virusmutationsgebiet eingestuft wurde, gelten strengere Regeln, um die Grenze zu überqueren. Pendler müssen bei jedem Grenzübertritt ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können, das weniger alt als 48 Stunden ist. Es kann sich um ein Antigen- oder PCR-Test handeln. Außerdem müssen sie eine wöchentliche Erklärung zum Einreisegrund in die Bundesrepublik Deutschland ausfüllen. Darüber hinaus gilt ein Beförderungsverbot. Bus- und Bahnverbindungen zwischen dem Saarland und dem Département Moselle sind bis auf weiteres ausgesetzt.
Dürfen Menschen mit Wohnsitz in Moselle die Lockerungen im Saarland nutzen (Kino, Theater, Außengastronomie)?
Grundsätzlich ja, wenn sie wie im Rahmen des Saarland-Modells vorgesehen, einen negativen Corona-Test, der weniger als 24 Stunden alt ist, vorlegen können. Es kann sich dabei um ein ausländisches Testzertifikat handeln, jedoch müssen Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Datum und Uhrzeit der Testentnahme, Testergebnis, Teststelle und durchführende Person, Bezeichnung des verwendeten Tests und dessen Hersteller sowie Stempel und Unterschrift der Teststelle übersetzt sein. „Da der Inhalt des Nachweises gemäß Paragraph 5a VO-CP dem Muster entsprechen muss und dieses Muster auf Deutsch ist, ist es erforderlich, dass auch ausländische Testzertifikate auf Deutsch ausgestellt sind, beziehungsweise dass die zwingend erforderlichen Angaben auf Deutsch angegeben sind“, heißt es aus dem Saar-Gesundheitsministerium.