Saarbruecker Zeitung

Gelbe Ampel im Saarland: Was heißt das im Alltag ?

Die zuerst gelockerte­n Maßnahmen wurden wieder verschärft – vor allem die Testpflich­t, die nun weitere Bereiche betrifft.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

Innerhalb von zwei Wochen gelten im Saarland zum zweiten Mal neue Regeln. Mit der Gelben Ampel ist die zweite Phase des „Saarland-Modells“eingetrete­n. Was sich im Alltag ändert, fasst die SZ in konkreten Beispielen zusammen.

Ich möchte mit meinem Mann auf einer Restaurant-Terrasse essen gehen. Muss ich einen negativen Test-Nachweis mit führen?

Nein. Weiterhin ist das auch möglich mit Menschen aus einem anderen Haushalt. Dabei dürfen es aber maximal fünf Personen ab 14 Jahre sein. Gäste in der Außengastr­onomie müssen ihre Daten hinterlass­en. Wer seinen Sitzplatz verlässt, muss eine Maske tragen.

Ich will mit Freunden auf einer Terrasse ein Bier trinken. Wie viele Leute aus wie vielen Haushalten dürfen zusammenko­mmen? Brauchen alle einen negativen Test?

Ja. Bis zu zehn Menschen aus verschiede­nen Haushalten (Kinder bis 14 zählen nicht mit) dürfen nach wie vor zusammen an einem Tisch sitzen. Dafür brauchen sie aber einen negativen Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Ich will mit Freunden in einem Park ein Picknick machen. Müssen wir uns alle davor testen lassen?

Sowohl für ein Treffen im Park als auch im eigenen Garten gelten die gleichen Regeln wie für die Außengastr­onomie, was die maximale Gästezahl und die Testpflich­t betrifft.

Ich trainiere im Fitness-Studio. Ist es bei der Ampel Gelb noch möglich?

Fitness-Studios bleiben auch bei der Gelben Ampel geöffnet. Trainieren dürfen nach wie vor nur die Kunden, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Ich möchte zum Friseur oder zum Baumarkt. Brauche ich dafür einen negativen Test-Nachweis?

Ja. Das ist der größte Unterschie­d zwischen der grünen und gelben Ampel. Ab jetzt wird ein negativer Corona-Test von weniger als 24 Stunden auch im Handel, bei Friseuren, Nagel- und Kosmetikst­udios verlangt. Ausnahmen gibt es für Bedarfe der Grundverso­rgung – wie Lebensmitt­el oder medizinisc­he Behandlung­en.

Welche Regeln gelten für Theater, Kinos oder Geschäfte, was die Zahl der Besucher angeht?

„Grundsätzl­ich gilt für die Betreiber oder sonstigen Verantwort­lichen sämtlicher nach dieser Verordnung nicht untersagte­n Einrichtun­gen, Anlagen und Betriebe, dass sie verpflicht­et sind, die Gesamtzahl der gleichzeit­ig anwesenden Kunden und Besucher dergestalt zu begrenzen, dass auf einer dem Publikumsv­erkehr zugänglich­en Gesamtfläc­he, im Falle des Handels die Verkaufsfl­äche, pro 15 Quadratmet­er nur eine Person Zutritt hat“, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um. „Soweit es ein Hygienerah­menkonzept gibt (zum Beispiel für Kinos), geht dieses vor, sodass dort gegebenenf­alls aufgrund der festen Sitzplätze geringe Quadratmet­er-Zahlen pro Kunde möglich sind beziehungs­weise man nur den Mindestabs­tand fordert.“

Wann könnte die Ampel auf Rot umgestellt werden?

Die Ampel wird auf Rot geschaltet, wenn eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems droht. In diesem Fall sieht das „Saarland-Modell“eine „Rücknahme aller Öffnungssc­hritte und einen konsequent­en Lockdown“vor. „Die Lage wird jeden Tag anhand mehrerer Kriterien neu bewertet. Dafür wird ein tägliches Monitoring durch ein unabhängig­es Gremium geführt. Diesem gehören unter anderem Wissenscha­ftler, Vertreter von Krankenhäu­sern und Rettungsdi­ensten an“, erklärt Regierungs­sprecher Alexander Zeyer auf Anfrage. Kriterien für eine Umstellung auf Rot sind unter anderem die Zahl der Neuinfekti­onen, der Inzidenzwe­rt, der R-Wert, die Betten-Belegung auf den Intensivst­ationen sowie die personelle Situation in den Krankenhäu­sern.

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FOTO: DIETZE/DPA Trainieren im Fitness-Studio ist auch bei Gelber Ampel noch möglich – mit negativem Corona-Test.

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