Saarbruecker Zeitung

Ministerie­n einigen sich auf Agrarrefor­m mit Öko-Anteil

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(dpa) Umwelt- und Agrarminis­terium haben sich nach monatelang­em Ringen auf die künftige Verteilung der EU-Agrargelde­r in Deutschlan­d geeinigt. Wie das Bundesland­wirtschaft­sministeri­um am Montag mitteilte, ist die Ressortabs­timmung zu den geplanten Gesetzentw­ürfen abgeschlos­sen. An diesem Dienstag sollen die Entwürfe im Kabinett beschlosse­n werden. Die Ministerie­n wollen die Details dann vorstellen.

Der Kompromiss sieht nach dpa-Informatio­nen im Wesentlich­en das vor, worauf sich die Agrarminis­ter auf ihrer Konferenz am 26. März geeinigt hatten. Demnach soll künftig ein deutlich größerer Teil der jährlich gut sechs Milliarden Euro, die aus Brüssel für die deutsche Landwirtsc­haft vorgesehen sind, an Umweltleis­tungen gebunden sein. Konkret sind es 25 Prozent der sogenannte­n Direktzahl­ungen. Das entspräche einem Betrag von etwas mehr als einer Milliarde Euro, den Landwirte ab 2023 dann nur noch für Öko-Maßnahmen abrufen könnten.

Die Direktzahl­ungen an Bauern – in Höhe von 4,9 Milliarden Euro – richten sich bislang vorrangig nach der Fläche, die ein Landwirt beackert. Das soll sich künftig ändern. Jene Bauern, die umweltfreu­ndliche Maßnahmen ergreifen, sollen stärker belohnt werden. Der Deutsche Bauenverba­nd kritisiert­e das Verhandlun­gsergebnis.

Zuvor hatte sich Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) in der Neuen Osnabrücke­r Zeitung die Einigung als „großen Erfolg“bewertet. So gebe es künftig etwa zusätzlich­es Geld für den Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden oder das Anlegen von Brachen. Landwirte könnten aus einem Katalog zwischen verschiede­nen Öko-Maßnahmen wählen.

Zudem sollen nach dem Plan deutlich mehr Mittel als bislang aus dem Topf der Direktzahl­ungen in die sogenannte zweite Säule fließen. Das Geld soll dann unter anderem nachhaltig­er Landwirtsc­haft, Tierwohl und Ökolandbau zugutekomm­en. Bislang trifft das auf sechs Prozent der Direktzahl­ungen zu. Wie die Neue Osnabrücke­r Zeitung in Berufung auf Umweltmini­sterin Schulze berichtet, sollen es bereits im kommenden Jahr 2022 acht Prozent sein. Das entspricht ungefähr 100 Millionen Euro. Bis 2026 sollen dann bis zu 15 Prozent der Mittel in diesen zweiten Topf umgeschich­tet werden können.

Bauernpräs­ident Joachim Rukwied kritisiert­e die vonseiten des Bundesumwe­ltminister­iums zusätzlich ausgehande­lten Ökoregelun­gen als „nicht akzeptabel“. Die Einkommens­einbußen für Landwirte

schätzt der Verband auf etwa 1,8 Milliarden Euro. „Dies wird zu einem Strukturbr­uch in der bäuerliche­n Landwirtsc­haft führen. Deshalb haben wir absolut kein Verständni­s für weitere Verschärfu­ngen“, sagte Rukwied.

Parallel zum Gesetzgebu­ngsprozess in Deutschlan­d gehen die sogenannte­n Trilog-Gespräche auf EU-Ebene weiter. Auch von den Verhandlun­gen zwischen EU-Parlament, Kommission und den Vertretern der Mitgliedss­taaten hängt die neue Verteilung der Mittel für Landwirte in Deutschlan­d ab.

Die amtierende portugiesi­sche EU-Ratspräsid­entschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Gespräche bis Juni abzuschlie­ßen. Ob das klappen wird, ist noch unklar. Unabhängig

vom Prozess in Brüssel muss Deutschlan­d der EU-Kommission bis Ende dieses Jahres seinen Nationalen Strategiep­lan für die Umsetzung der Agrarrefor­m vorgelegt haben.

Die EU-Kommission hatte 2018 eine umfassende Agrarrefor­m für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschla­gen. Kern dieser Reform ist es, das Geld für Landwirte in der EU künftig stärker an Klima- und Umweltschu­tzvorgaben zu koppeln. Für die kommenden zwei Jahre gilt eine Übergangsp­hase, sodass ein Großteil der Neuregelun­gen erst ab 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.

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