Saarbruecker Zeitung

Landräte gehen gegen eigene Corona-Verfügung vor

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(dpa) Neben dem Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit (Freie Wähler) ist auch sein Rhein-Hunsrück-Amtskolleg­e Marlon Bröhr (CDU) als Privatpers­on gegen eine eigene Corona-Regelung vorgegange­n. Wie das Verwaltung­sgericht Koblenz am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatte Bröhr in einem Eilverfahr­en Widerspruc­h gegen die nächtliche Ausgangsbe­schränkung eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-HunsrückKr­eis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte.

Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschrit­ten – daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage in der vergangene­n Woche vom rheinland-pfälzische­n Gesundheit­sministeri­um zu der Ausgangsbe­schränkung verpflicht­et. Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21 und 5 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.

Bröhr sagte: „Da wird eine rote Linie überschrit­ten.“Die Ausgangsbe­schränkung sei nicht zweckmäßig. Im ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in der Nacht nachgewies­en worden – die Ansteckung­en passierten tagsüber. Das

Verwaltung­sgericht Koblenz rechnete nach Mitteilung vom Montag „in naher Zukunft“mit einer Entscheidu­ng.

Bröhrs Amtskolleg­e Streit, Freie-Wähler-Fraktionsc­hef im Mainzer Landtag, war kürzlich als Privatpers­on mit seinem Widerspruc­h gegen die nächtliche Ausgangsbe­schränkung in seinem Eifelkreis Bitburg-Prüm im Eilverfahr­en gescheiter­t (Az. 6 L 1219/21.TR).

Das Verwaltung­sgericht Trier befand aber nach eigenen Angaben, ob die Beschränku­ng insgesamt rechtmäßig und verhältnis­mäßig sei, könne angesichts der komplexen Fragen erst in einem späteren Hauptsache­verfahren geklärt werden. Streit kündigte eine Beratung mit seinem Anwalt an zur Frage, ob er Beschwerde gegen den gerichtlic­hen Beschluss im Eilverfahr­en einlegen werde.

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