Landräte gehen gegen eigene Corona-Verfügung vor
(dpa) Neben dem Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit (Freie Wähler) ist auch sein Rhein-Hunsrück-Amtskollege Marlon Bröhr (CDU) als Privatperson gegen eine eigene Corona-Regelung vorgegangen. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatte Bröhr in einem Eilverfahren Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-HunsrückKreis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte.
Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten – daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der Ausgangsbeschränkung verpflichtet. Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21 und 5 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.
Bröhr sagte: „Da wird eine rote Linie überschritten.“Die Ausgangsbeschränkung sei nicht zweckmäßig. Im ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in der Nacht nachgewiesen worden – die Ansteckungen passierten tagsüber. Das
Verwaltungsgericht Koblenz rechnete nach Mitteilung vom Montag „in naher Zukunft“mit einer Entscheidung.
Bröhrs Amtskollege Streit, Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer Landtag, war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis Bitburg-Prüm im Eilverfahren gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR).
Das Verwaltungsgericht Trier befand aber nach eigenen Angaben, ob die Beschränkung insgesamt rechtmäßig und verhältnismäßig sei, könne angesichts der komplexen Fragen erst in einem späteren Hauptsacheverfahren geklärt werden. Streit kündigte eine Beratung mit seinem Anwalt an zur Frage, ob er Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss im Eilverfahren einlegen werde.