Staatsanwalt ermittelt nach Katzen-Drama in St. Arnual
Nach dem Fund toter und vernachlässigter Katzen Anfang März im Almet in St. Arnual war das bundesweite Medieninteresse riesig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Doch es gibt Verwirrung, wie viele Katzen tatsächlich gestorben sind.
Bei einer Anklage und Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Quelle: Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Der grausame Fund von toten und verwahrlosten Katzen im März auf einem Grundstück im St. Arnualer Almet hat bundesweit für großes Aufsehen gesorgt (die SZ berichtete). Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen aufgenommen. „Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraf 17 Tierschutzgesetz“, erklärt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Mario Krah. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Bei einer Verurteilung drohe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Dieses Strafmaß gilt laut dem genannten Paragrafen für einen Menschen, „der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“.
Damian Müller, Sprecher des Umweltministeriums, zu dem das Landesamt für Verbraucherschutz (LfV ) und das Veterinäramt gehören, erklärt, bei den Katzen seien „länger anhaltende, erhebliche Schmerzen, Leiden und zum Teil erhebliche Schäden verursacht worden“. Allerdings habe sich der Verdacht von 150 bis 200 Katzenkadavern auf dem Grundstück nicht bestätigt. „In den Müllsäcken, in denen die hohe Zahl von Kadavern vermutet wurde, befanden sich neben zwei Katzenkadavern lediglich Heimtierstreu, Decken, Stoffe, Zeitungen, Dosen.“Auch im Gebäude hätten sich keine weiteren toten Tiere befunden. Weil das Grundstück total vermüllt war, sei die Situation anfangs sehr unübersichtlich gewesen, sagt Müller.
Der Tiernotruf des Deutschen Tierschutzbundes im Saarland stellt das anders dar. Ein Vertreter des Tiernotrufs berichtet der SZ von 50 Müllsäcken mit Knochenresten und einer „breiartigen Substanz“, die nach Verwesung gerochen habe. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert.
Unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen steht eines schon fest: Der Grundstücksbesitzerin und der Tochter werde das Halten und Betreuen von Katzen untersagt, erklärt der Ministeriumssprecher. Nachdem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bertha-Bruch-Tierheims in dem Wochenendhaus Katzenlebendfallen aufgestellt hatten, sei am Ende klar gewesen, dass 50 Katzen tierschutzwidrig gehalten worden waren, sagt er.
Wie die SZ berichtete, hatte ein Hundehalter am 7. März zufällig schreiende Katzen bemerkt, weil sein Vierbeiner auf das Grundstück gelaufen war. Auch die Berufsfeuerwehr war im Einsatz, um unter anderem die Müllsäcke abzutransportieren. Es hatte viele Stunden gedauert, die streunenden Katzen einzufangen.
Den 53 Katzen gehe es mittlerweile besser, sagt Frederic Guldner, der Sprecher des Bertha-Bruch-Tierheims in Saarbrücken. „Sie sind deutlich fitter. Manche haben von Anfang an den Kontakt gesucht, andere waren scheu. Die blühen jetzt auf.“Guldner geht davon aus, dass Mitte, Ende April die ersten Tiere vermittelt werden könnten. Auch den sieben Katzen, die das Tierheim an den Verein der Katzenfreunde in Oberwürzbach weitergegeben habe, gehe es besser, teilt die Vorsitzende Bea Speicher-Spengler mit. Sie seien aber mangel- oder unterernährt gewesen. Zwei trächtige Katzen hätten neun Babys geboren, von denen sechs gestorben seien, berichtet Speicher-Spengler: „Das ist nicht normal.“Sie seien winzig gewesen. Die ersten Katzen könnten nun vermittelt werden.