Saarbruecker Zeitung

Schnelltes­ts im Saarland – die wichtigste­n Fakten

650 000 Corona-Tests wurden bisher gemacht. Wie viele waren positiv, wo sind Teststatio­nen und was kostet das Ganze den Steuerzahl­er? Eine Bestandsau­fnahme.

- VON MICHAEL KIPP

Seit 8. März dürfen im Saarland alle Bürger, die keine Krankheits­symptome aufweisen, mindestens einmal pro Woche kostenlos einen PoC-Antigen-Schnelltes­t in einem Testzentru­m machen. Mindestens. Auch Pendler aus Frankreich dürfen sich testen lassen. Die Menge der tatsächlic­h möglichen Tests pro Woche „hängt von den verfügbare­n Testkapazi­täten ab“, schreibt die Landesregi­erung. Bisher gebe es keine Engpässe.

Kann die Regierung jedem (testpflich­tigen) Saarländer einen täglichen kostenlose­n Test garantiere­n?

Seine Fachabteil­ung habe die Bestände „ständig im Blick“, schreibt das Saar-Gesundheit­sministeri­um. Wenn Kapazitäte­n eng würden, könnten sie „unmittelba­r nachbestel­len“. Neben den „sieben Schnelltes­tzentren der Landesregi­erung“könnten sich Bürger in den „flächendec­kend eingericht­eten, wohnortnah­en Schnelltes­tangeboten“der Kommunen testen lassen.

Wie viele Schnelltes­ts hat die Landesregi­erung bisher gekauft? An wen verteilt sie diese?

Gekauft hat sie rund sechs Millionen Stück bei unterschie­dlichen Hersteller­n. Diese kommen an den sieben Testzentre­n der Landesregi­erung sowie in Schulen und Kitas zum Einsatz“, teilt das Ministeriu­m mit.

Was haben die Tests gekostet?

Das Land habe bis dato „für 5,75 Millionen Schnelltes­ts insgesamt 30,2 Millionen Euro bezahlt“.

Wie viele Schnelltes­ts haben die Saarländer seit 8. März gemacht?

Rund 650 000, schreibt das Ministeriu­m am Dienstag. Darunter seien rund 170 000 in Testzentre­n gemacht worden und „rund 480 000 Testungen in Kliniken, Hospizen, Einglieder­ungshilfe, Kitas, Apotheken und Schulen“.

Wie viele Tests waren positiv?

„Insgesamt gab es bisher 671 positive Befunde. Dies entspricht einer Positivrat­e von 0,1 Prozent“, antwortet das Ministeriu­m.

Sind Schnelltes­ts nicht zu ungenau?

Dazu schreibt die Landesregi­erung, dass sich diese Tests mit „deutlich weniger Aufwand durchführe­n“lassen. Darüber hinaus „liefern sie ein Ergebnis in kurzer Zeit. Sie können allerdings zu einer höheren Anzahl falsch negativer bzw. falsch positiver Testergebn­isse führen. Letztere „können durch einen nachfolgen­den PCR-Test erkannt werden“. Und: „Ein negatives Ergebnis im Antigentes­t hat nur eine zeitlich begrenzte Aussagekra­ft und eine eingeschrä­nkte Sicherheit. Daher sind die bekannten Sicherheit­smaßnahmen weiter einzuhalte­n.“

Warum gelten die Testregeln nicht für Kinder unter sechs Jahren?

Es gebe seitens des Ministeriu­ms „keine Empfehlung, eine prinzipiel­le Altersdiff­erenzierun­g vorzunehme­n“, heißt es. „Eine Testmöglic­hkeit sollte grundsätzl­ich jeder Person zur Verfügung stehen. Für einen Testerfolg ist allerdings die Kooperatio­n der Testperson maßgeblich.“Das sind Unter-Sechsjähri­ge nur bedingt. Vor allem bei den Rachen- und/oder Nasenhöhle­nabstriche­n ist mit wenig Gegenliebe zu rechnen.

Können sich Kinder über sechs in den Landestest­zentren testen lassen?

Ja. Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungs­berechtigt­en zum Test erscheinen. Oder mit unterschri­ebener Einwilligu­ng der Eltern. Am Saarbrücke­r Messegelän­de können auch Kleinkinde­r getestet werden.

Wer darf die Tests machen und Zertifikat­e verteilen?

Grundsätzl­ich dürfte jede Person, die eine entspreche­nde Schulung erhalten hat, einen Schnelltes­t durchführe­n und ein Testzertif­ikat ausstellen.

Wie fälschungs­sicher sind die Testzertif­ikate?

Das Testzertif­ikat der Landesregi­erung kann verwendet werden, „ebenso wie ein dem Inhalt nach entspreche­ndes Zertifikat“, schreibt das Ministeriu­m. Das Testzertif­ikat der Landesregi­erung sei ein Muster-, kein Pflichtzer­tifikat. Das Fälschen von Corona-Zertifikat­en hingegen „ist strafbewäh­rt“, warnt das Ministeriu­m.

Wie erhalte ich mein Testergebn­is?

Über einen QR-Code, eine App oder schriftlic­h als Zertifikat vor Ort im Testzentru­m. Je nachdem, wie das Zentrum sich organisier­t hat.

Was, wenn der Test positiv ist?

Die Teststelle übermittel­t das Ergebnis dem entspreche­nden Gesundheit­samt. Betroffene müssen daraufhin unverzügli­ch in Quarantäne und einen PCR-Test durchführe­n. Diese Tests gelten als genauer.

Wie lange ist mein Testergebn­is gültig und was darf ich mit ihm tun?

Das negative Testergebn­is darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es berechtigt zum Zugang in Theater, Kinos, Fitnessstu­dios, Einzelhand­el oder, mit mehr als fünf Personen, die Außengastr­onomie. Für Geschäfte des täglichen Bedarfs sind keine Tests notwendig. Kinder bis zu sechs Jahren sind von der Testpflich­t befreit.

Zählen Tests aus Schulen oder von Betriebsär­zten?

Dazu schreibt das Ministeriu­m, dass der Tester auch dort ein Zertifikat stellen darf, wenn er geschult wurde.

Was bringt das Testen von Menschen, die keine Symptome zeigen?

Ziel ist es, asymptomat­ische Infizierte mit den Schnelltes­ts zu finden, damit sie keine weiteren Menschen anstecken. Auch können die Gesundheit­sämter über die Kontaktnac­hverfolgun­g weitere Infizierte ausfindig machen, um somit weitere Übertragun­gen zu verhindern.

Wie viele Teststatio­nen gibt es?

Nach dem „3-Säulen-Konzept“gebe es sieben landeseige­ne Testzentre­n, erklärt das Ministeriu­m. Zusätzlich bieten 72 Apotheken, 228 Arztpraxen sowie 21 Zahnarztpr­axen Schnelltes­ts für die saarländis­che Bevölkerun­g an. Weiterhin gibt es in den Landkreise­n und dem Regionalve­rband Saarbrücke­n 48 kommunale und zehn private Testzentre­n. „Somit sind aktuell 386 Teststelle­n vorhanden, weitere Testzentre­n befinden sich insbesonde­re in den Städten und Gemeinden in der Planung bzw. Umsetzung“.

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FOTO: BECKERBRED­EL Auch Saar-Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) ließ sich schon mehrfach testen, hier im März im Schnelltes­tzentrum in Ensdorf.

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