Saarbruecker Zeitung

Wie die Tests in den Schulen ablaufen sollen

Für Schüler und Schulperso­nal der weiterführ­enden Schulen im Saarland gilt ab Montag die Testpflich­t. Was sie beachten müssen.

- VON TERESA PROMMERSBE­RGER

Ab kommenden Montag gilt in den weiterführ­enden Schulen im Saarland eine Testpflich­t. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zwei Mal pro Woche auf Corona testen. Nun steht fest, wie die Tests in den Schulen ablaufen sollen.

„Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Testergebn­isses“, heißt es ab kommenden Montag in den weiterführ­enden Schulen im Saarland. Dann startet die Testpflich­t. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zwei Mal pro Woche auf Corona testen, um am Präsenzunt­erricht teilzunehm­en. Die Testpflich­t gilt auch für alle an den Schulen Beschäftig­ten. Wie genau die Tests ablaufen und was bei einem positiven Ergebnis zu beachten ist, erklärt das Saar-Bildungsmi­nisterium in einem Rundschrei­ben an Schüler und Eltern.

Wer Angst vor einem tiefen Nasenund Rachenabst­rich hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Das Ministeriu­m setzt schrittwei­se auf Selbsttest­s, bei denen der Tupferstab „nur“eineinhalb Zentimeter weit in die Nasenflüge­l eingeführt werden muss. Zu Beginn soll in einem „Übergangsz­eitraum“die Selbsttest­ung von Ärzten und Apothekern unterstütz­t werden, die bislang die freiwillig­en Tests an den Schulen vorgenomme­n haben. Doch selbst wenn auf Dauer der organisato­rische Aufwand reduziert werden soll – es muss einiges beachtet werden. Die Tests dürfen nicht an zwei aufeinande­rfolgenden Schultagen stattfinde­n. In dem Raum, in dem getestet wird, müssen Desinfekti­onsmittel, eine Stoppuhr, Einweghand­tücher und reißfeste Müllsäcke liegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung liegt auf jedem Platz.

Schüler müssen sich zuerst die Hände waschen. Sie werden beim Testen von den Lehrkräfte­n angeleitet und beobachtet. Zuvor sollte der Testablauf nochmal besprochen werden. Die Tests können nach Angaben des Ministeriu­ms im Klassensaa­l vorgenomme­n werden. Der Raum muss allerdings gut belüftet werden. Bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Schüler den Tupferstab in ihre Nase einführen, müssen sie eine FFP2-Maske oder eine Maske mit „vergleichb­arem“Standard tragen. Unmittelba­r vor dem Abstrich müssen sie sich die Hände desinfizie­ren. Während der Probenentn­ahme müssen die Schüler mindestens drei Meter auseinande­r sitzen. Gegebenenf­alls sollte zunächst nur jeder zweite oder dritte Schüler seinen Abstrich machen und anschließe­nd wieder die Maske aufsetzen, bevor die nächste Gruppe an der Reihe ist.

Der Selbsttest funktionie­rt wie folgt: Der Tupferstab muss eineinhalb Zentimeter weit in beide Nasenflüge­l

eingeführt werden. In jedem Nasenloch muss der Stab fünf Mal fest gegen die Naseninnen­wand gedreht werden. Dann wird der Stab in das mit einer Flüssigkei­t gefüllten Teströhrch­en eingetauch­t. Der Stab muss darin 15-mal umgerührt werden. Die Flüssigkei­t wird anschließe­nd auf eine Testkasset­te geträufelt. Danach heißt es 15 bis 20 Minuten warten. So lange dauert die Inkubation­szeit des Tests.

Die Lehrkraft muss das Testergebn­is überprüfen und dokumentie­ren. Die Schüler wiederum müssen alle für den Test verwendete­n Materialie­n in dem bereitgest­ellten Müllsack entsorgen und danach die Tische und ihre Hände desinfizie­ren.

Lehrkräfte und andere Schulbedie­nstete sollen die Tests grundsätzl­ich eigenveran­twortlich vor Arbeitsbeg­inn vornehmen – unter gegenseiti­ger Beobachtun­g. Wo, kann die Schule individuel­l festlegen. Der Raum muss aber eine „hinreichen­de Größe und Lüftungsmö­glichkeite­n“vorweisen. Wie bei den Schüler müssen an den Plätzen Desinfekti­onsmittel, Handtücher und ein Müllsack bereitsteh­en. Die Lehrer und Schulbedie­nsteten müssen bei der Testung dieselben Vorgaben beachten wie die Schüler.

Die Inkubation­s

zeit des Tests muss zwingend eingehalte­n werden. Eine zu lange Inkubation­szeit könnte ein falsch positives Ergebnis liefern. Ist der Test nicht auswertbar, muss er wiederholt werden.

Bei einem positiven Testergebn­is

müssen wie bislang auch umgehend „Schutzmaßn­ahmen“ergriffen werden, schreibt das Ministeriu­m. Positive Schüler werden in einem gesonderte­n Raum betreut. Die Erziehungs­berechtigt­en werden informiert und gebeten, ihr Kind abzuholen. Positiv getestetes Schulperso­nal muss sich umgehend in „häusliche Isolation“begeben. Die Schulleitu­ng informiert das Gesundheit­samt über die positiven Fälle. Das wiederum bestimmt Maßnahmen. Das Ergebnis des Selbsttest­s muss anschließe­nd durch einen PCR-Test bestätigt werden. Das Ministeriu­m betont: Dass positiv Getestete in einem separaten Raum betreut werden, soll nicht den Eindruck erwecken, „aus der Klassengem­einschaft ausgeschlo­ssen zu werden“.

Ein negatives Ergebnis wird von der Schule bescheinig­t. Dafür stellt das Ministeriu­m ein Formular zur Verfügung. Das Land arbeite derzeit an einer Umstellung auf einen digitalen Nachweis, erklärt das Ministeriu­m. Die Bescheinig­ung kann nach der Schule auch in anderen Bereichen, wo eine Testpflich­t gilt, verwendet werden.

Alternativ zum

Selbsttest dürfen Schüler und Lehrer auch dann zur Schule kommen, sofern sie am Testtag in der Schule einen anderen gültigen Negativtes­t etwa durch ein Testzentru­m vorlegen.

Ausnahmen von der Testpflich­t sind möglich. Die müssen aber durch ein ärztliches Attest begründet werden.

Testverwei­gerer dürfen die Schule grundsätzl­ich nicht betreten. Sie müssen sich von der Teilnahme am Präsenzunt­erricht schriftlic­h abmelden. Die Schulpflic­ht gilt aber weiter. Sie müssen von zu Hause aus lernen. Für Klassen- oder Kursarbeit­en müssen sie jedoch in die Schule kommen. Dafür werden sie „nach Möglichkei­t von den übrigen Schülern“getrennt, so das Ministeriu­m.

„Positiv getestete Schüler werden in einem separaten Raum betreut. Das soll nicht den Eindruck erwecken, aus der Klassengem­einschaft ausgeschlo­ssen

zu werden.“

Saar-Bildungsmi­nisterium

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Eine Schülerin führt einen Corona-Selbsttest durch. Für die Teilnahme am Unterricht ist am Montag in den weiterführ­enden Schulen im Saarland ein Corona-Schnelltes­t verpflicht­end.

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