Wie die Tests in den Schulen ablaufen sollen
Für Schüler und Schulpersonal der weiterführenden Schulen im Saarland gilt ab Montag die Testpflicht. Was sie beachten müssen.
Ab kommenden Montag gilt in den weiterführenden Schulen im Saarland eine Testpflicht. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zwei Mal pro Woche auf Corona testen. Nun steht fest, wie die Tests in den Schulen ablaufen sollen.
„Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses“, heißt es ab kommenden Montag in den weiterführenden Schulen im Saarland. Dann startet die Testpflicht. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zwei Mal pro Woche auf Corona testen, um am Präsenzunterricht teilzunehmen. Die Testpflicht gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten. Wie genau die Tests ablaufen und was bei einem positiven Ergebnis zu beachten ist, erklärt das Saar-Bildungsministerium in einem Rundschreiben an Schüler und Eltern.
Wer Angst vor einem tiefen Nasenund Rachenabstrich hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Das Ministerium setzt schrittweise auf Selbsttests, bei denen der Tupferstab „nur“eineinhalb Zentimeter weit in die Nasenflügel eingeführt werden muss. Zu Beginn soll in einem „Übergangszeitraum“die Selbsttestung von Ärzten und Apothekern unterstützt werden, die bislang die freiwilligen Tests an den Schulen vorgenommen haben. Doch selbst wenn auf Dauer der organisatorische Aufwand reduziert werden soll – es muss einiges beachtet werden. Die Tests dürfen nicht an zwei aufeinanderfolgenden Schultagen stattfinden. In dem Raum, in dem getestet wird, müssen Desinfektionsmittel, eine Stoppuhr, Einweghandtücher und reißfeste Müllsäcke liegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung liegt auf jedem Platz.
Schüler müssen sich zuerst die Hände waschen. Sie werden beim Testen von den Lehrkräften angeleitet und beobachtet. Zuvor sollte der Testablauf nochmal besprochen werden. Die Tests können nach Angaben des Ministeriums im Klassensaal vorgenommen werden. Der Raum muss allerdings gut belüftet werden. Bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Schüler den Tupferstab in ihre Nase einführen, müssen sie eine FFP2-Maske oder eine Maske mit „vergleichbarem“Standard tragen. Unmittelbar vor dem Abstrich müssen sie sich die Hände desinfizieren. Während der Probenentnahme müssen die Schüler mindestens drei Meter auseinander sitzen. Gegebenenfalls sollte zunächst nur jeder zweite oder dritte Schüler seinen Abstrich machen und anschließend wieder die Maske aufsetzen, bevor die nächste Gruppe an der Reihe ist.
Der Selbsttest funktioniert wie folgt: Der Tupferstab muss eineinhalb Zentimeter weit in beide Nasenflügel
eingeführt werden. In jedem Nasenloch muss der Stab fünf Mal fest gegen die Naseninnenwand gedreht werden. Dann wird der Stab in das mit einer Flüssigkeit gefüllten Teströhrchen eingetaucht. Der Stab muss darin 15-mal umgerührt werden. Die Flüssigkeit wird anschließend auf eine Testkassette geträufelt. Danach heißt es 15 bis 20 Minuten warten. So lange dauert die Inkubationszeit des Tests.
Die Lehrkraft muss das Testergebnis überprüfen und dokumentieren. Die Schüler wiederum müssen alle für den Test verwendeten Materialien in dem bereitgestellten Müllsack entsorgen und danach die Tische und ihre Hände desinfizieren.
Lehrkräfte und andere Schulbedienstete sollen die Tests grundsätzlich eigenverantwortlich vor Arbeitsbeginn vornehmen – unter gegenseitiger Beobachtung. Wo, kann die Schule individuell festlegen. Der Raum muss aber eine „hinreichende Größe und Lüftungsmöglichkeiten“vorweisen. Wie bei den Schüler müssen an den Plätzen Desinfektionsmittel, Handtücher und ein Müllsack bereitstehen. Die Lehrer und Schulbediensteten müssen bei der Testung dieselben Vorgaben beachten wie die Schüler.
Die Inkubations
zeit des Tests muss zwingend eingehalten werden. Eine zu lange Inkubationszeit könnte ein falsch positives Ergebnis liefern. Ist der Test nicht auswertbar, muss er wiederholt werden.
Bei einem positiven Testergebnis
müssen wie bislang auch umgehend „Schutzmaßnahmen“ergriffen werden, schreibt das Ministerium. Positive Schüler werden in einem gesonderten Raum betreut. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und gebeten, ihr Kind abzuholen. Positiv getestetes Schulpersonal muss sich umgehend in „häusliche Isolation“begeben. Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt über die positiven Fälle. Das wiederum bestimmt Maßnahmen. Das Ergebnis des Selbsttests muss anschließend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Das Ministerium betont: Dass positiv Getestete in einem separaten Raum betreut werden, soll nicht den Eindruck erwecken, „aus der Klassengemeinschaft ausgeschlossen zu werden“.
Ein negatives Ergebnis wird von der Schule bescheinigt. Dafür stellt das Ministerium ein Formular zur Verfügung. Das Land arbeite derzeit an einer Umstellung auf einen digitalen Nachweis, erklärt das Ministerium. Die Bescheinigung kann nach der Schule auch in anderen Bereichen, wo eine Testpflicht gilt, verwendet werden.
Alternativ zum
Selbsttest dürfen Schüler und Lehrer auch dann zur Schule kommen, sofern sie am Testtag in der Schule einen anderen gültigen Negativtest etwa durch ein Testzentrum vorlegen.
Ausnahmen von der Testpflicht sind möglich. Die müssen aber durch ein ärztliches Attest begründet werden.
Testverweigerer dürfen die Schule grundsätzlich nicht betreten. Sie müssen sich von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abmelden. Die Schulpflicht gilt aber weiter. Sie müssen von zu Hause aus lernen. Für Klassen- oder Kursarbeiten müssen sie jedoch in die Schule kommen. Dafür werden sie „nach Möglichkeit von den übrigen Schülern“getrennt, so das Ministerium.
„Positiv getestete Schüler werden in einem separaten Raum betreut. Das soll nicht den Eindruck erwecken, aus der Klassengemeinschaft ausgeschlossen
zu werden.“
Saar-Bildungsministerium