Saarbruecker Zeitung

Priorisier­ungsgruppe 3: Wer sich jetzt impfen lassen kann

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(pte) Seit Donnerstag können sich neben der Priorisier­ungsgruppe 1 und 2 nun auch Menschen impfen lassen, die der dritten Prioritäts­gruppe angehören – vor allem also alle Personen ab 60 Jahren. Doch zu der Gruppe gehören noch weitaus mehr. Eine Übersicht über die wichtigste­n Fragen:

Wer darf sich jetzt alles impfen lassen?

Mit der Öffnung der Priorisier­ungsgruppe 3 können sich seit Donnerstag nun alle Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind, impfen lassen. Auch Menschen mit chronische­n Krankheite­n (etwa Diabetiker, HIV-Patienten, Rheuma-Patienten, Herzinsuff­izienz, Asthmatike­r) sind jetzt impfberech­tigt. Zudem bis zu zwei enge Kontaktper­sonen von pflegebedü­rftigen Personen, die nicht in einer Pflegeeinr­ichtung leben, über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannt­en Erkrankung­en haben. Bis zu zwei enge Kontaktper­sonen von Schwangere­n zählen bereits seit der Priorisier­ungsgruppe 2 zu den Impfberech­tigten.

Priorisier­t sind aber auch Menschen bestimmter Berufsgrup­pen. Dazu zählen laut Impfverord­nung beispielsw­eise Personen, die Mitglieder von Verfassung­sorganen sind, in den Regierunge­n und Verwaltung­en, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastroph­enschutz einschließ­lich des Technische­n Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspfle­ge tätig sind, sowie Wahlhelfer. Aber auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtun­gen und Unternehme­n der Kritischen Infrastruk­tur tätig sind (z.B. Apotheken, Pharmawirt­schaft, Bestattung­swesen, Wasser- und Energiever­sorgung, Abfallwirt­schaft, Transport- und Verkehrswe­sen, Informatio­nstechnik und Telekommun­ikationswe­sen) gehören dazu. Genauso berechtigt sind jetzt Personen aus dem Lebensmitt­eleinzelha­ndel sowie die in der Kinder- und Jugendhilf­e oder in weiterführ­enden Schulen tätig sind. Laut Gesundheit­sministeri­um haben sich alleine bis Freitag (Stand: 14 Uhr) 35 000 Personen aus der Priorisier­ungsgruppe 3 auf die Impfliste eingetrage­n.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Impfberech­tigte der Priorisier­ungsgruppe­n 1 bis 3 können sich sowohl in den landesweit­en Impfzentre­n, als auch seit Anfang des Monats in den Arztpraxen impfen lassen. Zum Eintragen auf die Impfliste für die Impfzentre­n wird in den meisten Fällen zudem ein Priorisier­ungscode benötigt. Personen ab 60 Jahren brauchen solch einen Code allerdings nicht.

Wie und wo bekomme ich einen Priorisier­ungscode?

Priorisier­ungscodes für Personen, die wegen ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit priorisier­t sind, werden laut dem Gesundheit­sministeri­um über die Fachressor­ts und Verbände an betroffene Unternehme­n und Einrichtun­gen verteilt. Hausärzte und medizinisc­hes Fachperson­al in Alten- und Pflegeheim­en bekommen ihre Priorisier­ungscodes über die Kassenärzt­liche Vereinigun­g des Saarlandes. Lehrerinne­n und Lehrer bekommen ihre Codes vom Bildungsmi­nisterium, Kita-Erzieherin­nen und Erzieher über den Einrichtun­gsträger, der die Codes vom Landesjuge­ndamt bekommt. Zur Impfung in den Impfzentre­n sollte zudem eine sogenannte Arbeitgebe­rbescheini­gung mitgebrach­t werden.

Menschen, die wegen ihrer Krankheits­geschichte priorisier­t sind, erhalten ihren Priorisier­ungscode und das ebenfalls notwendige Attest bei ihrem Arzt. Die Kontaktper­sonen von Schwangere­n beim behandelnd­en Frauenarzt. Kontaktper­sonen von Pflegebedü­rftigen benötigen laut Ministeriu­m keinen Priorisier­ungscode. Um sich im Impfzentru­m impfen lassen zu können, wird jedoch ein Nachweis als Kontaktper­son, sowie ein Nachweis über den Pflegegrad, beziehungs­weise der Pflegebedü­rftigkeit benötigt.

Welche Fragen sind noch offen?

Noch völlig unklar war am Freitag, wie die betroffene­n Unternehme­n und Einrichtun­gen an Priorisier­ungscodes für ihre Mitarbeite­r kommen sollen. Von Seiten der Vereinigun­g der Saarländis­chen Unternehme­nsverbände (VSU) reagierte man überrascht: „Mit Erstaunen haben wir über die Homepage des Gesundheit­sministeri­ums erfahren, dass die Verbände für die Vergabe von Priorisier­ungscodes für Unternehme­n zuständig sind. Leider hat das Ministeriu­m es versäumt, die Verbände im Vorfeld darüber zu informiere­n, wie die Vergabe dieser Codes funktionie­ren soll“, erklärte der VSU-Geschäftsf­ührer, Jens Colling. Seitens der VSU arbeite man jetzt intensiv an einer Klärung, wie das System der Priorisier­ungscodes für Unternehme­n zum Laufen gebracht werden kann.

Weitere Informatio­nen zu den Priorisier­ungsgruppe­n und Impfungen gibt es unter www.corona.saarland.de.

Produktion dieser Seite: Frauke Scholl Martin Wittenmeie­r

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FOTO: BECKERBRED­EL Seit Donnerstag dürfen sich im Saarland nun weitaus mehr Menschen in den Impfzentre­n und Arztpraxen gegen Corona impfen lassen.

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