Priorisierungsgruppe 3: Wer sich jetzt impfen lassen kann
(pte) Seit Donnerstag können sich neben der Priorisierungsgruppe 1 und 2 nun auch Menschen impfen lassen, die der dritten Prioritätsgruppe angehören – vor allem also alle Personen ab 60 Jahren. Doch zu der Gruppe gehören noch weitaus mehr. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen:
Wer darf sich jetzt alles impfen lassen?
Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 können sich seit Donnerstag nun alle Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind, impfen lassen. Auch Menschen mit chronischen Krankheiten (etwa Diabetiker, HIV-Patienten, Rheuma-Patienten, Herzinsuffizienz, Asthmatiker) sind jetzt impfberechtigt. Zudem bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Pflegeeinrichtung leben, über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren zählen bereits seit der Priorisierungsgruppe 2 zu den Impfberechtigten.
Priorisiert sind aber auch Menschen bestimmter Berufsgruppen. Dazu zählen laut Impfverordnung beispielsweise Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind, sowie Wahlhelfer. Aber auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind (z.B. Apotheken, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Wasser- und Energieversorgung, Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen) gehören dazu. Genauso berechtigt sind jetzt Personen aus dem Lebensmitteleinzelhandel sowie die in der Kinder- und Jugendhilfe oder in weiterführenden Schulen tätig sind. Laut Gesundheitsministerium haben sich alleine bis Freitag (Stand: 14 Uhr) 35 000 Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 auf die Impfliste eingetragen.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Impfberechtigte der Priorisierungsgruppen 1 bis 3 können sich sowohl in den landesweiten Impfzentren, als auch seit Anfang des Monats in den Arztpraxen impfen lassen. Zum Eintragen auf die Impfliste für die Impfzentren wird in den meisten Fällen zudem ein Priorisierungscode benötigt. Personen ab 60 Jahren brauchen solch einen Code allerdings nicht.
Wie und wo bekomme ich einen Priorisierungscode?
Priorisierungscodes für Personen, die wegen ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit priorisiert sind, werden laut dem Gesundheitsministerium über die Fachressorts und Verbände an betroffene Unternehmen und Einrichtungen verteilt. Hausärzte und medizinisches Fachpersonal in Alten- und Pflegeheimen bekommen ihre Priorisierungscodes über die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes. Lehrerinnen und Lehrer bekommen ihre Codes vom Bildungsministerium, Kita-Erzieherinnen und Erzieher über den Einrichtungsträger, der die Codes vom Landesjugendamt bekommt. Zur Impfung in den Impfzentren sollte zudem eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung mitgebracht werden.
Menschen, die wegen ihrer Krankheitsgeschichte priorisiert sind, erhalten ihren Priorisierungscode und das ebenfalls notwendige Attest bei ihrem Arzt. Die Kontaktpersonen von Schwangeren beim behandelnden Frauenarzt. Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen benötigen laut Ministerium keinen Priorisierungscode. Um sich im Impfzentrum impfen lassen zu können, wird jedoch ein Nachweis als Kontaktperson, sowie ein Nachweis über den Pflegegrad, beziehungsweise der Pflegebedürftigkeit benötigt.
Welche Fragen sind noch offen?
Noch völlig unklar war am Freitag, wie die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen an Priorisierungscodes für ihre Mitarbeiter kommen sollen. Von Seiten der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) reagierte man überrascht: „Mit Erstaunen haben wir über die Homepage des Gesundheitsministeriums erfahren, dass die Verbände für die Vergabe von Priorisierungscodes für Unternehmen zuständig sind. Leider hat das Ministerium es versäumt, die Verbände im Vorfeld darüber zu informieren, wie die Vergabe dieser Codes funktionieren soll“, erklärte der VSU-Geschäftsführer, Jens Colling. Seitens der VSU arbeite man jetzt intensiv an einer Klärung, wie das System der Priorisierungscodes für Unternehmen zum Laufen gebracht werden kann.
Weitere Informationen zu den Priorisierungsgruppen und Impfungen gibt es unter www.corona.saarland.de.
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