Keine Vollpräsenz bis zum Sommer
In Artikel 2 des Grundgesetzes ist das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“verpflichtend und unmissverständlich festgeschrieben. Dieses Grundrecht hat juristisch Priorität vor allen ihm nachfolgenden Grundrechten im Gesetzestext. In den nächsten Wochen mit deutlich steigenden Infektionszahlen wäre Präsenzunterricht bei voller Klassenstärke ein gefährlicher Kapitalfehler und ein Verstoß gegen den o. g. Artikel 2. Die zahlreichen Warnungen der führenden Virologen, Epidemiologen,
Intensivmediziner und Modellierer dürfen nicht ignoriert werden. Es wurde wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen, dass die hochgefährlichen neuen Virusmutanten insbesondere auch Kinder und Jugendliche sehr stark in Gefahr bringen. Folglich ist nur Wechselunterricht, also mit halber Klassenstärke und großem Schülerabstand, bis zu den Sommerferien vertretbar. Die Klassen sind zu groß, die Säle zu klein und die Schulbusse zu voll. Daran ändern auch Testungen nichts, da sie erfahrungsgemäß auch falsch-negative Ergebnisse bringen können, was fatale Folgen hätte. Die streng vorgeschriebenen Abstandsregeln können bei Vollpräsenzunterricht nachweislich keinesfalls eingehalten werden. Eine Schule ist kein Experimentierlabor. Abstandsregeln haben im Alltag und in der Schule die gleiche Bedeutung und verfolgen das gleiche Ziel, nämlich drastische Einschränkung des Infektionsgeschehens und somit weniger Coronatote. Schnelltests mindestens zweimal pro Woche lassen sich asymptomatisch Infizierte herausfinden, und die Sicherheit von Lehrern und Schülern lässt sich erhöhen. Andere Länder wie Österreich praktizieren solche Tests schon länger mit Erfolg. Das Saarland hat bereits vor circa drei Wochen mit Schnelltests in den Schulen begonnen. Zur Erhöhung der Effektivität und gleichzeitigen Schonung von Ressourcen müssen die Tests ausgeweitert werden, notfalls mit der jetzigen Testpflicht, und gleichzeitig müssen die Tests von den Schülern selbst gemacht werden, unter Aufsicht und gegebenenfalls unter Mithilfe von Lehrern. Die aktuell verwendeten Tests sind dazu zugelassen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hamburg, werden diese Selbsttests in den Schulen bereits erfolgreich durchgeführt. Letztendlich muss das Testen für uns alle zur Normalität werdens und es darf keine Diskussionen mehr über die Zumutbarkeit geben.