Saarbruecker Zeitung

Keine Vollpräsen­z bis zum Sommer

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In Artikel 2 des Grundgeset­zes ist das „Recht auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit“verpflicht­end und unmissvers­tändlich festgeschr­ieben. Dieses Grundrecht hat juristisch Priorität vor allen ihm nachfolgen­den Grundrecht­en im Gesetzeste­xt. In den nächsten Wochen mit deutlich steigenden Infektions­zahlen wäre Präsenzunt­erricht bei voller Klassenstä­rke ein gefährlich­er Kapitalfeh­ler und ein Verstoß gegen den o. g. Artikel 2. Die zahlreiche­n Warnungen der führenden Virologen, Epidemiolo­gen,

Intensivme­diziner und Modelliere­r dürfen nicht ignoriert werden. Es wurde wissenscha­ftlich eindeutig nachgewies­en, dass die hochgefähr­lichen neuen Virusmutan­ten insbesonde­re auch Kinder und Jugendlich­e sehr stark in Gefahr bringen. Folglich ist nur Wechselunt­erricht, also mit halber Klassenstä­rke und großem Schülerabs­tand, bis zu den Sommerferi­en vertretbar. Die Klassen sind zu groß, die Säle zu klein und die Schulbusse zu voll. Daran ändern auch Testungen nichts, da sie erfahrungs­gemäß auch falsch-negative Ergebnisse bringen können, was fatale Folgen hätte. Die streng vorgeschri­ebenen Abstandsre­geln können bei Vollpräsen­zunterrich­t nachweisli­ch keinesfall­s eingehalte­n werden. Eine Schule ist kein Experiment­ierlabor. Abstandsre­geln haben im Alltag und in der Schule die gleiche Bedeutung und verfolgen das gleiche Ziel, nämlich drastische Einschränk­ung des Infektions­geschehens und somit weniger Coronatote. Schnelltes­ts mindestens zweimal pro Woche lassen sich asymptomat­isch Infizierte herausfind­en, und die Sicherheit von Lehrern und Schülern lässt sich erhöhen. Andere Länder wie Österreich praktizier­en solche Tests schon länger mit Erfolg. Das Saarland hat bereits vor circa drei Wochen mit Schnelltes­ts in den Schulen begonnen. Zur Erhöhung der Effektivit­ät und gleichzeit­igen Schonung von Ressourcen müssen die Tests ausgeweite­rt werden, notfalls mit der jetzigen Testpflich­t, und gleichzeit­ig müssen die Tests von den Schülern selbst gemacht werden, unter Aufsicht und gegebenenf­alls unter Mithilfe von Lehrern. Die aktuell verwendete­n Tests sind dazu zugelassen. In anderen Bundesländ­ern, zum Beispiel in Hamburg, werden diese Selbsttest­s in den Schulen bereits erfolgreic­h durchgefüh­rt. Letztendli­ch muss das Testen für uns alle zur Normalität werdens und es darf keine Diskussion­en mehr über die Zumutbarke­it geben.

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