Saarbruecker Zeitung

Was die verschärft­e gelbe Ampel bedeutet

Die Corona-Ampel bleibt auf Gelb. Aber die Regierung schärft nach: Nicht nur für die Außengastr­onmie ändert sich etwas im Saarland.

- VON ULRICH BRENNER

Die Bilder, die am Samstagabe­nd vom St. Johanner Markt in Saarbrücke­n kamen, haben nicht nur die Kritiker des Saarland-Modells in der Corona-Pandemie auf den Plan gerufen. Sie werden auch Tobias Hans (CDU) und sein Kabinett nachträgli­ch in der Einschätzu­ng bestätigt haben: Es muss etwas geschehen. Wenn Hunderte, wohl angelockt durch die geöffnete Außengastr­onomie, dicht an dicht feiern, braucht es eine Signal: So war das mit „Testen und Öffnen“nicht gemeint. „Vorsicht ist das oberste Gebot der Stunde“, sagte Vize-Regierungs­chefin Anke Rehlinger (SPD) denn auch am Samstag angesichts der Corona-Lage im Land.

Letzteres war auch die Botschaft der Experten, die die Landesregi­erung am Donnerstag stundenlan­g angehört hatte, um am Samstag zu entscheide­n: Die Corona-Ampel im Saarland bleibt (noch) auf Gelb, der harte Lockdown noch aus. Aber die Regeln werden nachgeschä­rft – und besser überwacht. Vor allem richtete die Regierung an die Saarländer einen deutlichen Appell, wo möglich die Kontakte weiter zu reduzieren und sich testen zu lassen – auch für

Treffen, für die es nicht vorgeschri­eben ist. Vor allem die Gastronomi­e bekommt jetzt Klarheit. Folgende Regeln gelten nun ab diesem Montag.

Verschärfu­ng für die Gastrono

mie, Theater und Kinos: Die Außengastr­onomie darf (mit Terminanme­ldung) weiter öffnen – genauso wie Kinos und Theater. Gegenüber der bisherigen Verordnung gibt es aber eine wichtige Änderung. Ab diesem Montag müssen ausnahmslo­s alle Gäste und Zuschauer

10 einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bislang galt diese Pflicht nicht für Einzelne und für Gruppen, Quelle: die sich an die Kontaktreg­eln hielten, also etwa Familien. Es gibt nun für die Wirte, Kino-Betreiber oder im Theater keine Zweifelsfä­lle mehr: Ohne Test keine Bewirtung, kein Film, keine Oper.

Kontakte: Es bleibt dabei, dass man sich in der Regel mit Angehörige­n eines zweiten Haushalts sowie „eines weiteren Haushaltes aus dem familiären Bezugskrei­s“treffen darf – maximal zu fünft. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Zu zehnt darf man sich draußen treffen, wenn alle negativ getestet sind – und sich so auch an einen Tisch der Außengastr­onomie setzen.

Verschärft­e Maskenpfli­cht: Die Alltagsmas­ken haben praktisch ausgedient. An den Orten, an denen bislang nur allgemein das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert wurde, gilt nun für alle ab sechs Jahren die Pflicht, eine medizinisc­he Gesichtsma­ske (OP-Maske) oder auch Maske der Standards KN95/N95 oder

FFP2 oder höherer zu tragen. Konkret bestand diese Pflicht schon in Bussen und Bahnen, Geschäften, Gaststätte­n, Kliniken, beim Friseur. Nun gilt sie allgemein „während des Aufenthalt­es in geschlosse­nen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverk­ehrs zugänglich sind“, bei öffentlich­en Veranstalt­ungen und am Arbeitspla­tz. Keine Änderung bei Einzelhand­el

und Friseuren: Der Einzelhand­el bleibt mit gleichen Regeln geöffnet. Kunden müssen im Rahmen der Phase Gelb einen negativen Corona-Schnelltes­t nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das trifft vor allem Kaufhäuser und Mode-Geschäfte. Denn es gibt viele Ausnahmen: Ohne Tests kommt man weiterhin in Lebensmitt­elgeschäft­e, Getränke- und Wochenmärk­te, Geschäfte für Tierbedarf, Banken- und Sparkassen, Apotheken, Drogeriemä­rkte, Sanitäts- und Reformhäus­er, zum Optiker und Hörgerätea­kustiker, zur Post und andere Versand-Annahmeste­llen, in Reinigunge­n und Waschsalon­s, in Zeitungski­oskgeschäf­te sowie Babyfachmä­rkte. Auch für Tankstelle­n, Raststätte­n und Reparatur-Werkstätte­n braucht man keinen Test – wie auch in karitative­n Einrichtun­gen und bei der Nutzung des Angebots von Heilmittel­erbringern und Gesundheit­sberufen. Auch der Großhandel sowie Lieferund Abholdiens­te sind ausgenomme­n. Auch weitere Regeln bleiben unveränder­t. So ist für den Besuch des Friseurs und die Nutzung anderer körpernahe­r Dienstleis­tungen ein negativer Corona-Test erforderli­ch.

Zoos, Spielplätz­e und Bibliothek­en bleiben zugänglich und können ohne negativen Test genutzt werden. Mit Test und Terminvere­inbarung bleiben auch Museen offen. Sport ist kontaktfre­i im Freien erlaubt. Wenn alle Teilnehmer einen negativen Test haben, ist draußen auch Kontakt-Sport wie Fußball möglich sowie kontaktfre­ier

Sport drinnen. Damit sind auch die Fitnessstu­dios für Getestete geöffnet.

Ab Montag, 19. April, müssen alle Schüler ab Klasse fünf, die am Präsenzunt­erricht teilnehmen, zweimal die Woche einen Corona-Test machen. Das Kabinett hat zudem angekündig­t, diese Pflicht auch auf Grundschul­en auszudehne­n.

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Wer sich – wie hier im Merziger Zeltpalast – einen negativen Test per Smartphone bestätigen lässt, kann weiterhin in die Außengastr­onomie. FOTO: RUPPENTHAL

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