Was die verschärfte gelbe Ampel bedeutet
Die Corona-Ampel bleibt auf Gelb. Aber die Regierung schärft nach: Nicht nur für die Außengastronmie ändert sich etwas im Saarland.
Die Bilder, die am Samstagabend vom St. Johanner Markt in Saarbrücken kamen, haben nicht nur die Kritiker des Saarland-Modells in der Corona-Pandemie auf den Plan gerufen. Sie werden auch Tobias Hans (CDU) und sein Kabinett nachträglich in der Einschätzung bestätigt haben: Es muss etwas geschehen. Wenn Hunderte, wohl angelockt durch die geöffnete Außengastronomie, dicht an dicht feiern, braucht es eine Signal: So war das mit „Testen und Öffnen“nicht gemeint. „Vorsicht ist das oberste Gebot der Stunde“, sagte Vize-Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) denn auch am Samstag angesichts der Corona-Lage im Land.
Letzteres war auch die Botschaft der Experten, die die Landesregierung am Donnerstag stundenlang angehört hatte, um am Samstag zu entscheiden: Die Corona-Ampel im Saarland bleibt (noch) auf Gelb, der harte Lockdown noch aus. Aber die Regeln werden nachgeschärft – und besser überwacht. Vor allem richtete die Regierung an die Saarländer einen deutlichen Appell, wo möglich die Kontakte weiter zu reduzieren und sich testen zu lassen – auch für
Treffen, für die es nicht vorgeschrieben ist. Vor allem die Gastronomie bekommt jetzt Klarheit. Folgende Regeln gelten nun ab diesem Montag.
Verschärfung für die Gastrono
mie, Theater und Kinos: Die Außengastronomie darf (mit Terminanmeldung) weiter öffnen – genauso wie Kinos und Theater. Gegenüber der bisherigen Verordnung gibt es aber eine wichtige Änderung. Ab diesem Montag müssen ausnahmslos alle Gäste und Zuschauer
10 einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bislang galt diese Pflicht nicht für Einzelne und für Gruppen, Quelle: die sich an die Kontaktregeln hielten, also etwa Familien. Es gibt nun für die Wirte, Kino-Betreiber oder im Theater keine Zweifelsfälle mehr: Ohne Test keine Bewirtung, kein Film, keine Oper.
Kontakte: Es bleibt dabei, dass man sich in der Regel mit Angehörigen eines zweiten Haushalts sowie „eines weiteren Haushaltes aus dem familiären Bezugskreis“treffen darf – maximal zu fünft. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Zu zehnt darf man sich draußen treffen, wenn alle negativ getestet sind – und sich so auch an einen Tisch der Außengastronomie setzen.
Verschärfte Maskenpflicht: Die Alltagsmasken haben praktisch ausgedient. An den Orten, an denen bislang nur allgemein das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert wurde, gilt nun für alle ab sechs Jahren die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Maske der Standards KN95/N95 oder
FFP2 oder höherer zu tragen. Konkret bestand diese Pflicht schon in Bussen und Bahnen, Geschäften, Gaststätten, Kliniken, beim Friseur. Nun gilt sie allgemein „während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“, bei öffentlichen Veranstaltungen und am Arbeitsplatz. Keine Änderung bei Einzelhandel
und Friseuren: Der Einzelhandel bleibt mit gleichen Regeln geöffnet. Kunden müssen im Rahmen der Phase Gelb einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das trifft vor allem Kaufhäuser und Mode-Geschäfte. Denn es gibt viele Ausnahmen: Ohne Tests kommt man weiterhin in Lebensmittelgeschäfte, Getränke- und Wochenmärkte, Geschäfte für Tierbedarf, Banken- und Sparkassen, Apotheken, Drogeriemärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, zum Optiker und Hörgeräteakustiker, zur Post und andere Versand-Annahmestellen, in Reinigungen und Waschsalons, in Zeitungskioskgeschäfte sowie Babyfachmärkte. Auch für Tankstellen, Raststätten und Reparatur-Werkstätten braucht man keinen Test – wie auch in karitativen Einrichtungen und bei der Nutzung des Angebots von Heilmittelerbringern und Gesundheitsberufen. Auch der Großhandel sowie Lieferund Abholdienste sind ausgenommen. Auch weitere Regeln bleiben unverändert. So ist für den Besuch des Friseurs und die Nutzung anderer körpernaher Dienstleistungen ein negativer Corona-Test erforderlich.
Zoos, Spielplätze und Bibliotheken bleiben zugänglich und können ohne negativen Test genutzt werden. Mit Test und Terminvereinbarung bleiben auch Museen offen. Sport ist kontaktfrei im Freien erlaubt. Wenn alle Teilnehmer einen negativen Test haben, ist draußen auch Kontakt-Sport wie Fußball möglich sowie kontaktfreier
Sport drinnen. Damit sind auch die Fitnessstudios für Getestete geöffnet.
Ab Montag, 19. April, müssen alle Schüler ab Klasse fünf, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal die Woche einen Corona-Test machen. Das Kabinett hat zudem angekündigt, diese Pflicht auch auf Grundschulen auszudehnen.