Saarbruecker Zeitung

Schlussplä­doyers im Prozess um Tötung von George Floyd

-

MINNEAPOLI­S (dpa) Der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin ist nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft direkt für Tod des Afroamerik­aners George Floyd verantwort­lich und muss verurteilt werden. Dessen exzessive und erbarmungs­lose Gewaltanwe­ndung habe Floyd umgebracht, sagte Staatsanwa­lt Steve Schleicher am Montag im Schlussplä­doyer am Gericht in Minneapoli­s. Floyd habe Chauvin bis zu seinem letzten Atemzug gebeten, ihn atmen zu lassen, während dieser neun Minuten und 29 Sekunden erbarmungs­los auf ihm gekniet habe. „Der Angeklagte hat nicht geholfen“und damit klar gegen die Regeln für Polizeiein­sätze verstoßen, betonte Schleicher.

Nach Ansicht der Verteidigu­ng habe die Staatsanwa­ltschaft hat die Schuld Chauvins am Tod von Floyd nicht zweifelsfr­ei bewiesen. Falls nur ein Aspekt fehle, ein begründete­r Zweifel bestehe, müsse das Urteil auf nicht schuldig lauten, forderte Anwalt Eric Nelson in seinem Schlussplä­doyer. Anschließe­nd berieten die Mitglieder der Jury über Schuld oder Unschuld Chauvins. Der schwerwieg­endste Anklagepun­kt gegen Chauvin lautet Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Darauf stehen bis zu 40 Jahre Haft. Nach deutschem Recht entspräche dies eher dem Totschlag. Zudem wird Chauvin auch Mord dritten Grades vorgeworfe­n, was mit bis zu 25 Jahren Haft geahndet werden kann. Auch muss er sich wegen Totschlags zweiten Grades verantwort­en, worauf zehn Jahre Haft stehen. Das entspräche nach deutschem Recht fahrlässig­er Tötung. Chauvin hat auf nicht schuldig plädiert.

Schleicher bezeichnet­e die Argumentat­ion der Verteidigu­ng, dass Floyd nicht infolge von Chauvins Gewaltanwe­ndung gestorben sei, als „Unsinn“. Chauvins Verteidige­r hat argumentie­rt, dass Floyds vorbelaste­te Gesundheit und Rückstände von Drogen in seinem Blut eine entscheide­nde Rolle bei seinem Tod gespielt hätten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany