Innenminister Bouillon fordert Bauministerium
Der syrische Staat foltert systematisch, das hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt. Ein weltweit einmaliger Prozess läuft hier bereits seit einem Jahr. Eine Zwischenbilanz.
Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) fordert ein eigenständiges und personell gut ausgestattetes Bauministerium. Ansonsten könne der eklatante Sanierungsstau nicht abgearbeitet werden, wichtige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur blieben aus.
Folteropfer.
Anwar R. (58) soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien gestorben. Die Anklage spricht von brutalen Misshandlungen von Oppositionellen nach der Niederschlagung des Arabischen Frühlings. Es sei um Einschüchterung, Geständnisse und den Verrat von Namen weiterer Demonstranten gegangen.
Der einstige syrische Oberst Anwar R. hat beim Prozessauftakt erklärt: „Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen.“Er habe insgeheim mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach seiner Flucht aus seiner Heimat unterstützt, sogar auch mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf. Anwar R. und der bereits wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilte Mitangeklagte Eyad A. sind nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und im Februar 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden.
Anwar R. hat bislang laut Gericht sein „Aussageverhalten“nicht geändert. Sein Berliner Anwalt Michael Böcker will nach eigenen Worten gegenwärtig „keine Stellungnahme“abgeben. Auch die Bundesanwaltschaft hält sich zurück. Beim Prozessauftakt hat Oberstaatsanwalt Jasper Klinge am Rande des Verfahrens betont: „Wir sind es den Opfern, die ja auch teilweise hier bei uns im Lande leben, aber auch unserer historischen Verantwortung schuldig, dass die Verantwortlichen für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies denn dann in unseren Möglichkeiten steht.“
Der desertierte einstige Agent Eyad A. ist am 24. Februar vom OLG Koblenz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hat Revision eingelegt. Der 44-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter im Herbst 2011 dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings in das Foltergefängnis von Anwar R. zu bringen. Die Vorsitzende Richterin hat bei der Urteilsbegründung auch auf die herangezogenen Fotos syrischer Todesopfer verwiesen: „Diese Bilder werde ich nie vergessen.“Ein Militärfotograf hatte Tausende solcher Fotos aus Syrien herausgeschmuggelt.
Oberstaatsanwalt Klinge hat das erste Koblenzer Urteil als ein Signal bezeichnet, dass Täter, die Menschenrechte mit den Füßen träten, stets mit der Ahndung ihrer Verbrechen rechnen müssten - womöglich auch in Deutschland. Das erlaubt das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Auch Außenminister Heiko Maas (SPD) hat von einem historischen Urteil gesprochen.
Schütteres graues Haar, Brille, hellblaue Corona-Maske und dunkelblaue Jacke: Wieder nimmt Anwar R. im Gerichtssaal Platz. Der Staatsschutzsenat beleuchtet eine Unzahl von Details der Geschehnisse in dem Foltergefängnis in Damaskus. Ermittlungsbeamte, Sachverständige und viele syrische Flüchtlinge sagen als Zeugen aus. Zahlreiche Syrer
treten auch als Nebenkläger auf.
Der Anwalt Patrick Kroker von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights vertritt einige von ihnen. Nach seinen Worten hat das OLG beim ersten Urteil im Februar weltweit erstmals mit in einem öffentlichen Prozess präsentierten Beweisen grundsätzlich festgestellt, dass Syriens Geheimdienste bei Oppositionellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingen. Systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in dem Bürgerkriegsland seien nun gerichtlich belegt.
„Die Zwischenbilanz nach einem Jahr ist auf jeden Fall positiv“, sagt Kroker zu dem Koblenzer Prozess. Für die Überlebenden syrischer
Staatsfolter sei es „wirklich gut zu sehen, es geht voran“. Das erste Urteil sei weltweit beachtet worden „und wird mit Sicherheit auch dann herangezogen werden, wenn andere Gerichte über diese Verfahren dann auch hoffentlich mehr und mehr zu entscheiden haben“.
Anwar R. versteckt sein Gesicht nicht vor Fotografen. Er ist eine schillernde Figur: Mutmaßlicher Ex-Geheimagent, Oberst, Deserteur und Teilnehmer einer Friedenskonferenz. Dann Flüchtling in Deutschland, der den Medienberichten zufolge in Berlin zur Polizei gegangen sein soll, weil er sich selbst vom syrischen Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Damit soll er die Ermittlungen gegen sich ausgelöst haben.