Verfassungsbeschwerde gegen Testpflicht für Geimpfte
(dpa/red) Dem Verfassungsgerichtshof (VGH) des Saarlandes liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Testpflicht auch für Geimpfte vor. Mit einer Entscheidung soll dem Vernehmen nach zeitnah im Mai zu rechnen sein. Die Stellungnahmefrist laufe noch bis Ende der Woche, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch in Saarbrücken. Bereits am Montag will die CDU/SPD-Landesregierung nach SZ-Informationen die Testpflicht für Geimpfte kippen. Ob der VGH bereits vorher die Testpflicht kassiert, ist unklar.
Eingelegt hat die Beschwerde demnach der Ex-Saar-FDP-Chef und Ex-Wirtschaftsminister Horst Rehberger. Dies bestätigte sein Sohn, der Rechtsanwalt Michael Rehberger. Zur Begründung habe man auf Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen, teilte er mit. Die Testpflicht wird durch die Corona-Verordnung im Saarland angeordnet.
Das RKI hatte erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis – beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis – geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.
Der Ex-FDP-Landeschef selbst hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung zu seiner Beschwerde Stellung genommen und die CDU/SPD-Landesregierung kritisiert. „Während andere Bundesländer diese rechtswidrige Regelung inzwischen aufgehoben haben, hat die Regierung des Saarlandes gegenüber dem Verfassungsgerichtshof noch nicht einmal eine von diesem erbetene Stellungnahme abgegeben“, so Rehberger. Nachdem sich das Saarland bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie mutig zur Modellregion erklärt habe, hinke es bei der Abschaffung der verfassungswidrigen Testpflicht für Geimpfte hinter den eindeutigen Erkenntnissen des RKI und der Bund-Länder-Runde vom 26. April verzagt hinterher.