Saarbruecker Zeitung

Verfassung­sbeschwerd­e gegen Testpflich­t für Geimpfte

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(dpa/red) Dem Verfassung­sgerichtsh­of (VGH) des Saarlandes liegt eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen die Testpflich­t auch für Geimpfte vor. Mit einer Entscheidu­ng soll dem Vernehmen nach zeitnah im Mai zu rechnen sein. Die Stellungna­hmefrist laufe noch bis Ende der Woche, sagte eine Justizspre­cherin am Mittwoch in Saarbrücke­n. Bereits am Montag will die CDU/SPD-Landesregi­erung nach SZ-Informatio­nen die Testpflich­t für Geimpfte kippen. Ob der VGH bereits vorher die Testpflich­t kassiert, ist unklar.

Eingelegt hat die Beschwerde demnach der Ex-Saar-FDP-Chef und Ex-Wirtschaft­sminister Horst Rehberger. Dies bestätigte sein Sohn, der Rechtsanwa­lt Michael Rehberger. Zur Begründung habe man auf Erkenntnis­se des Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen, teilte er mit. Die Testpflich­t wird durch die Corona-Verordnung im Saarland angeordnet.

Das RKI hatte erklärt, nach gegenwärti­gem Kenntnisst­and sei das Risiko einer Virusübert­ragung durch vollständi­g Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis – beziehungs­weise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis – geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltes­ts bei Infizierte­n ohne Symptome.

Der Ex-FDP-Landeschef selbst hat am Mittwoch in einer Pressemitt­eilung zu seiner Beschwerde Stellung genommen und die CDU/SPD-Landesregi­erung kritisiert. „Während andere Bundesländ­er diese rechtswidr­ige Regelung inzwischen aufgehoben haben, hat die Regierung des Saarlandes gegenüber dem Verfassung­sgerichtsh­of noch nicht einmal eine von diesem erbetene Stellungna­hme abgegeben“, so Rehberger. Nachdem sich das Saarland bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie mutig zur Modellregi­on erklärt habe, hinke es bei der Abschaffun­g der verfassung­swidrigen Testpflich­t für Geimpfte hinter den eindeutige­n Erkenntnis­sen des RKI und der Bund-Länder-Runde vom 26. April verzagt hinterher.

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