Wenn das Auto zur Musikbox wird
Wer beim Fahren laute Musik hört oder über eine Audio-App wie Clubhouse an Internet-Diskussionen teilnimmt, kann dabei an den Rand des rechtlich Erlaubten geraten, warnen Juristen. Bei einem Unfall kann das teuer werden.
möchte. Dazu muss die Software bedient werden. „Clubhouse sollten Autofahrer daher wie einen Radiosender vor der Fahrt einstellen“, rät Kiehl. Wer nicht mehr nur zuhören, sondern in einer Diskussion auch mitreden möchte, müsse rechts ranfahren, um das Smartphone zu bedienen. Und beim reinen Zuhören gelte: „Wer das Gefühl hat, eine Stelle nicht verstanden zu haben, der sollte nicht am Handy zurückspulen oder sich den Kopf zerbrechen, denn das stört die Konzentration beim Autofahren.“
Auch Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, rät beim Thema Handy im Auto zur Vorsicht: „Das Smartphone darf vom Autofahrer nicht aufgenommen und gehalten werden.“Selbst das Multimedia-System des Fahrzeugs samt integrierter Apps dürfe immer nur kurzzeitig berührt werden. Idealerweise nutzt der Fahrer Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen, so weit diese vorhanden sind. Sich frei mit dem Smartphone oder anderen Gerätschaften beschäftigen, darf der Fahrer erst, wenn der Motor ausgestellt ist.
Ganz gleich, was gehört wird: Während der Fahrt sollte die Lautstärke nicht zu hoch eingestellt sein. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf man während der Fahrt andere Verkehrsteilnehmer nicht durch zu laute Musik und andere Beiträge gefährden oder in erschwerender Weise ablenken oder belästigen.
Wer zu laut Musik höre oder Kopfhörer trage, schaffe künstliche „Schwerhörigkeit“und beeinträchtige die Verkehrssicherheit, erklärt Lenhart. Dadurch fehle ein wichtiger Sinn, um Geräusche wahrzunehmen, die für die Einschätzung von Verkehrsabläufen wichtig sind.
Wird ein herannahendes Einsatzfahrzeug von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte nicht gehört, könne das zu einem Unfall führen. Bei Verstößen drohen zehn Euro Verwarnungsgeld, bei einem Unfall kann es um fahrlässige Körperverletzung gehen. Außerdem könne der abgelenkte Fahrer im Falle eines Unfalls allein schuldig sein oder zumindest eine Teilschuld tragen. Grundsätzlich auf Diskussionen bei Clubhouse oder Podcasts verzichten, müsse der Fahrer nach Ansicht von Anwalt Lenhart aber nicht.
Egal ob Musik, spannende Diskussionsthemen, eine Reportage, ein Hörbuch, die Nachrichten im Radio oder ein unterhaltsamer Podcast: Alle lösen zwar Emotionen aus, sind der Fahrsicherheit beim reinen Zuhören aber nicht abträglich, im Gegenteil: „Bei langen Fahrten steigert eine gesunde Abwechslung die Konzentration“, sagt Verkehrspsychologe Chiellino. Eines sollten Autofahrer bei der Mischung von Unterhaltung nicht vergessen: Auch Stille kann im Auto Abwechslung und Erholung bieten.
ADAC-Verkehrspsychologe