Saarbruecker Zeitung

Saar-Lehrer fallen durchs Impf-Raster

Wohnen im Saarland und arbeiten in Rheinland-Pfalz wurde zum Problem. Inzwischen fanden beide Bundesländ­er eine Lösung.

- VON TERESA PROMMERSBE­RGER

Lehrer an weiterführ­enden Schulen dürfen sich auf die Liste für eine Corona-Impfung setzen. Aber einige fallen durchs Raster, weil sie im Saarland leben, aber an einer Schule in Rheinland-Pfalz arbeiten.

Lange mussten sie darauf warten. Nun aber dürfen sich seit gut zwei Wochen auch Lehrer an weiterführ­enden Schulen auf die Liste für eine Corona-Schutzimpf­ung setzen. Möglich macht das die Öffnung der Priorisier­ungsgruppe 3. Zuvor waren nur Lehrkräfte an Grund- und Förderschu­len in den Genuss eines Impf-Angebots gekommen. Das stieß auf heftige Kritik.

Für Lehrerverb­ände war die Entscheidu­ng nicht nachzuvoll­ziehen. Gegen die Priorisier­ung der Grundund Förschulle­hrer hatte ein Gymnasiall­ehrer sogar geklagt. Das Verwaltung­sgericht des Saarlandes hatte seinen Antrag allerdings abgelehnt. Unter anderem, weil die Abstandsre­geln in den Grund- und Förderschu­len schwierige­r umzusetzen seien (wir berichtete­n).

Mit der Öffnung der Priorisieu­ngsgruppe 3 gibt es nun aber endlich das ersehnte Impf-Angebot für alle Lehrer – oder doch nicht? Viele Pädagogen haben der SZ geschriebe­n. Sie zeigten sich empört, waren wütend. „Ich halte dies für ein absolutes Unding“, sagte eine Lehrerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Warum? Weil sie wie einige ihrer Kollegen durch das „Impf-Raster“gefallen sind. Sie leben im Saarland, arbeiten aber an einer Schule in Rheinland-Pfalz. Einen Katzenspru­ng über die Landesgren­ze. Sollte eigentlich kein Problem sein. Eigentlich, denn in den beiden Bundesländ­ern gibt es unterschie­dliche Vorgaben.

Im Saarland wurden die Lehrer nicht in die Liste aufgenomme­n, weil die Priorisier­ung über den Arbeitgebe­r erfolgt – also über das Land Rheinland-Pfalz. Das Saarland war somit nicht zuständig. In Rheinland-Pfalz hingegen galt das Wohnortpri­nzip, weshalb sie dort ebenfalls nicht in die Liste aufgenomme­n wurden.

Das Problem ist bekannt, teilte das saarländis­che Bildungsmi­nisterium der SZ auf Nachfrage mit. Und konnte sogleich Positives vermelden. „Zwischen unseren beiden Bundesländ­ern konnten wird ad hoc schon eine schnelle Lösung finden“, sagte Ministeriu­mssprecher Fabian Bosse. Die im Saarland wohnhaften Lehrkräfte im rheinland-pfälzische­n Schuldiens­t können sich ab sofort in Rheinland-Pfalz impfen lassen.

Das bestätigte auch Henning

Henn, Sprecher des rheinland-pfälzische­n Bildungsmi­nisteriums. Das Registrier­ungssystem sei am Dienstag „so umprogramm­iert worden, dass sich das Schulperso­nal auch mit einem Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz anmelden“könne und damit für eine Impfung in Rheinland-Pfalz auf der Liste stehe.

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