Saar-Lehrer fallen durchs Impf-Raster
Wohnen im Saarland und arbeiten in Rheinland-Pfalz wurde zum Problem. Inzwischen fanden beide Bundesländer eine Lösung.
Lehrer an weiterführenden Schulen dürfen sich auf die Liste für eine Corona-Impfung setzen. Aber einige fallen durchs Raster, weil sie im Saarland leben, aber an einer Schule in Rheinland-Pfalz arbeiten.
Lange mussten sie darauf warten. Nun aber dürfen sich seit gut zwei Wochen auch Lehrer an weiterführenden Schulen auf die Liste für eine Corona-Schutzimpfung setzen. Möglich macht das die Öffnung der Priorisierungsgruppe 3. Zuvor waren nur Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen in den Genuss eines Impf-Angebots gekommen. Das stieß auf heftige Kritik.
Für Lehrerverbände war die Entscheidung nicht nachzuvollziehen. Gegen die Priorisierung der Grundund Förschullehrer hatte ein Gymnasiallehrer sogar geklagt. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte seinen Antrag allerdings abgelehnt. Unter anderem, weil die Abstandsregeln in den Grund- und Förderschulen schwieriger umzusetzen seien (wir berichteten).
Mit der Öffnung der Priorisieungsgruppe 3 gibt es nun aber endlich das ersehnte Impf-Angebot für alle Lehrer – oder doch nicht? Viele Pädagogen haben der SZ geschrieben. Sie zeigten sich empört, waren wütend. „Ich halte dies für ein absolutes Unding“, sagte eine Lehrerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Warum? Weil sie wie einige ihrer Kollegen durch das „Impf-Raster“gefallen sind. Sie leben im Saarland, arbeiten aber an einer Schule in Rheinland-Pfalz. Einen Katzensprung über die Landesgrenze. Sollte eigentlich kein Problem sein. Eigentlich, denn in den beiden Bundesländern gibt es unterschiedliche Vorgaben.
Im Saarland wurden die Lehrer nicht in die Liste aufgenommen, weil die Priorisierung über den Arbeitgeber erfolgt – also über das Land Rheinland-Pfalz. Das Saarland war somit nicht zuständig. In Rheinland-Pfalz hingegen galt das Wohnortprinzip, weshalb sie dort ebenfalls nicht in die Liste aufgenommen wurden.
Das Problem ist bekannt, teilte das saarländische Bildungsministerium der SZ auf Nachfrage mit. Und konnte sogleich Positives vermelden. „Zwischen unseren beiden Bundesländern konnten wird ad hoc schon eine schnelle Lösung finden“, sagte Ministeriumssprecher Fabian Bosse. Die im Saarland wohnhaften Lehrkräfte im rheinland-pfälzischen Schuldienst können sich ab sofort in Rheinland-Pfalz impfen lassen.
Das bestätigte auch Henning
Henn, Sprecher des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums. Das Registrierungssystem sei am Dienstag „so umprogrammiert worden, dass sich das Schulpersonal auch mit einem Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz anmelden“könne und damit für eine Impfung in Rheinland-Pfalz auf der Liste stehe.