Saarbruecker Zeitung

Bewährungs­strafe für Ex-Fußballer Metzelder

Teilgestän­dnis und zügiges Urteil: Der Ex-Fußballer erhält zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Besitzes und der Verbreitun­g von Kinderporn­ografie.

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Der Prozess endete schon am ersten Tag: Ex-Fußballer Christoph Metzelder ist wegen des Besitzes und der Verbreitun­g von Kinderporn­ografie zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

werden nicht mehr benötigt und gehört, sie dürfen gehen.

Die Plädoyers finden wiederum ohne Zuschauer statt – unter Ausschluss der Öffentlich­keit fordert die Staatsanwa­ltschaft 14 Monate Haft auf Bewährung. Verteidige­r Sommer nennt kein Strafmaß. Stammerjoh­ann nimmt sich noch 20 Minuten Bedenkzeit, bevor sie ihr Urteil fällt: Zehn Monate Haft auf Bewährung. Wegen Besitzes und Weiterleit­ung kinderporn­ografische­r Dateien. Es ist das untere Ende des selbstgest­eckten Strafrahme­ns.

Metzelder sei schon durch das Verfahren gestraft, sagt Stammerjoh­ann. „Das besondere öffentlich­e Interesse ist die Kehrseite seiner Berühmthei­t. Er dürfte für absehbare Zeit weder seiner berufliche­n Tätigkeit nachgehen können noch am öffentlich­en Leben teilnehmen. Für mich hat er auch echte Reue gezeigt“, erklärt die Richterin.

Die mediale Berichters­tattung sei eine vorweggeno­mmene Bestrafung des nicht vorbestraf­ten Metzelder gewesen. Dies müsse sich strafmilde­rnd auswirken. Er habe frühzeitig eine Therapie absolviert, es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Der Vize-Weltmeiste­r stand 2019 vor dem großen Sprung bei seiner zweiten Karriere nach der Zeit als Spieler. Er war als Fernseh-Experte gefragt, sollte die EM 2020 kommentier­en. 2019 war er gar für das Amt des DFB-Präsidente­n im Gespräch. Dann kamen die Ermittlung­en, die Anklage, der Prozess.

Wortlos verlässt der 40-Jährige am Donnerstag­nachmittag, flankiert von Wachleuten, das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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