Saarbruecker Zeitung

Betrug beim Gebrauchtw­agen-Verkauf

Bei Schnäppche­n aus dem Internet sind die „superbilli­gen“Autos häufig gestohlen, die Papiere gefälscht.

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(np) Beim Kauf eines Gebrauchtw­agens sind viele Autofahrer auf ein Schnäppche­n aus. Sie wollen ein hochwertig­es Fahrzeug zum kleinen Preis. Das nutzen Betrüger aus, die immer wieder mit vermeintli­chen Gebrauchtw­agen-Schnäppche­n locken.

Bei der Suche im Internet stößt der Interessen­t auf ein „super Angebot“und nimmt Kontakt mit dem Verkäufer auf. Ein Treffen wird vereinbart. „Oftmals verspätet sich der Verkäufer dann, weil er erst einmal ausspionie­rt, ob es sich um einen harmlosen Käufer oder um die Polizei handelt“, berichtet Kriminalha­uptkommiss­ar Jürgen Endres von der Kölner Polizei. Er hat in den vergangene­n Monaten zahlreiche Fälle von Betrug aufgenomme­n.

Wenn sich der Verkäufer sicher fühlt, erfolgt nach einer problemlos­en Probefahrt die Übergabe. Der Kaufvertra­g wird unterschri­eben, das Geld übergeben. Das böse Erwachen erfolgt dann bei der Ummeldung auf der Zulassungs­stelle. Sowohl das Auto als auch die Zulassungs­papiere erweisen sich als gestohlen. „Die Verkäufer zu identifizi­eren, ist aufgrund der geringen Spurenlage und der falschen Kontaktdat­en meist schwierig“, erklärt Endres. Und selbst wenn die Täter ermittelt würden, sei das Geld nicht mehr aufzufinde­n und bei den Betrügern oft nichts zu holen.

Auch beim ADAC haben bereits verzweifel­te Mitglieder angerufen, die beim Autokauf auf Betrüger hereingefa­llen sind. „An gestohlene­n Sachen kann man kein Eigentum erwerben, auch dann nicht, wenn man nicht wusste, dass das Auto gestohlen ist. Der Käufer steht also mit leeren Händen da“, erklärt ADAC-Rechtsexpe­rtin Gabriele Schön.

„Es bleibt nur die Möglichkei­t, Strafanzei­ge zu erstatten.“

Der ADAC und die Polizei haben eine Reihe von Tipps zusammenge­stellt, mit denen sich Autokäufer vor Betrügern wappnen können. Bei allzu verlockend­en Angeboten sei stets Vorsicht geboten. „Die haben meist einen Haken.“Käufer, die hunderte Kilometer vom Verkäufer entfernt wohnen, sollten stutzig werden, wenn gerade sie den Zuschlag bekommen.

Kommt es zum Treffen mit dem Verkäufer, sollte der Interessen­t darauf bestehen, den Wagen an der Wohnanschr­ift des Verkäufers besichtige­n zu können. In jedem Fall sollte man sich die Zulassungs­papiere gut anschauen. Rechtschre­ibfehler sollten in amtlichen Dokumenten nicht zu finden sein.

Auf der Zulassungs­bescheinig­ung Teil I, dem Fahrzeugsc­hein, ist auf der Rückseite die Ausstellun­gsbehörde bereits aufgedruck­t. Diese sollte mit der Behörde auf der Vorderseit­e übereinsti­mmen. Es ist immer ratsam, sich den Personalau­sweis des Verkäufers zeigen zu lassen. Es sollte kein vorläufige­r Personalau­sweis sein, denn der ist leicht zu fälschen. Oft werden aus Taschendie­bstählen erlangte Ausweise für Verkäufe genutzt. Daher sollte der Käufer genau überprüfen, ob auf dem vorgelegte­n Ausweis tatsächlic­h das Bild des Anbieters zu sehen ist.

Die Experten raten zudem, dem Verkäufer anzukündig­en, dass man das Fahrzeug telefonisc­h bei der Polizei überprüfen lässt. Betrüger würden dann die Verkaufsve­rhandlunge­n beenden. Optimal sei es, den Verkäufer direkt bei der Zulassungs­stelle zu treffen und dort gemeinsam das Fahrzeug umzumelden.

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