Betrug beim Gebrauchtwagen-Verkauf
Bei Schnäppchen aus dem Internet sind die „superbilligen“Autos häufig gestohlen, die Papiere gefälscht.
(np) Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sind viele Autofahrer auf ein Schnäppchen aus. Sie wollen ein hochwertiges Fahrzeug zum kleinen Preis. Das nutzen Betrüger aus, die immer wieder mit vermeintlichen Gebrauchtwagen-Schnäppchen locken.
Bei der Suche im Internet stößt der Interessent auf ein „super Angebot“und nimmt Kontakt mit dem Verkäufer auf. Ein Treffen wird vereinbart. „Oftmals verspätet sich der Verkäufer dann, weil er erst einmal ausspioniert, ob es sich um einen harmlosen Käufer oder um die Polizei handelt“, berichtet Kriminalhauptkommissar Jürgen Endres von der Kölner Polizei. Er hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Fälle von Betrug aufgenommen.
Wenn sich der Verkäufer sicher fühlt, erfolgt nach einer problemlosen Probefahrt die Übergabe. Der Kaufvertrag wird unterschrieben, das Geld übergeben. Das böse Erwachen erfolgt dann bei der Ummeldung auf der Zulassungsstelle. Sowohl das Auto als auch die Zulassungspapiere erweisen sich als gestohlen. „Die Verkäufer zu identifizieren, ist aufgrund der geringen Spurenlage und der falschen Kontaktdaten meist schwierig“, erklärt Endres. Und selbst wenn die Täter ermittelt würden, sei das Geld nicht mehr aufzufinden und bei den Betrügern oft nichts zu holen.
Auch beim ADAC haben bereits verzweifelte Mitglieder angerufen, die beim Autokauf auf Betrüger hereingefallen sind. „An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben, auch dann nicht, wenn man nicht wusste, dass das Auto gestohlen ist. Der Käufer steht also mit leeren Händen da“, erklärt ADAC-Rechtsexpertin Gabriele Schön.
„Es bleibt nur die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten.“
Der ADAC und die Polizei haben eine Reihe von Tipps zusammengestellt, mit denen sich Autokäufer vor Betrügern wappnen können. Bei allzu verlockenden Angeboten sei stets Vorsicht geboten. „Die haben meist einen Haken.“Käufer, die hunderte Kilometer vom Verkäufer entfernt wohnen, sollten stutzig werden, wenn gerade sie den Zuschlag bekommen.
Kommt es zum Treffen mit dem Verkäufer, sollte der Interessent darauf bestehen, den Wagen an der Wohnanschrift des Verkäufers besichtigen zu können. In jedem Fall sollte man sich die Zulassungspapiere gut anschauen. Rechtschreibfehler sollten in amtlichen Dokumenten nicht zu finden sein.
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein, ist auf der Rückseite die Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Diese sollte mit der Behörde auf der Vorderseite übereinstimmen. Es ist immer ratsam, sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen zu lassen. Es sollte kein vorläufiger Personalausweis sein, denn der ist leicht zu fälschen. Oft werden aus Taschendiebstählen erlangte Ausweise für Verkäufe genutzt. Daher sollte der Käufer genau überprüfen, ob auf dem vorgelegten Ausweis tatsächlich das Bild des Anbieters zu sehen ist.
Die Experten raten zudem, dem Verkäufer anzukündigen, dass man das Fahrzeug telefonisch bei der Polizei überprüfen lässt. Betrüger würden dann die Verkaufsverhandlungen beenden. Optimal sei es, den Verkäufer direkt bei der Zulassungsstelle zu treffen und dort gemeinsam das Fahrzeug umzumelden.