Saarbruecker Zeitung

Schutzschi­ld Wohngebäud­eversicher­ung

Leitungswa­sserschäde­n, Feuer, Sturm und Hagel: In solchen Fällen brauchen Eigentümer eine Versicheru­ng. Doch nicht jede Police deckt alle Risiken ab.

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ist, nicht aber dessen Inhalt“, betont Follmann. „Im Schadensfa­ll übernimmt der Versichere­r alle Kosten, um die Immobilie wieder instand zu setzen oder komplett aufzubauen. Aber nicht jede Versicheru­ng deckt alle Risiken ab.“

Nicht in jeder Police ist von vorn herein die grobe Fahrlässig­keit abgesicher­t. „Das bedeutet, dass die Versichert­en auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn sie ihn selbst grob fahrlässig verursacht haben“, erklärt Annegret Jende von der Stiftung Warentest in Berlin. „Zum Beispiel, wenn das Haus in Brand gerät, weil Sie eine brennende Kerze vergessen haben.“

Diese Absicherun­g gegen Naturgefah­ren wird immer wichtiger. „Die Elementars­chadenvers­icherung kann aber nicht einzeln, sondern nur in Kombinatio­n mit einer Wohngebäud­eversicher­ung abgeschlos­sen werden“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versichert­en.

„Durch den Klimawande­l mehren sich Starkregen, Stürme und andere Naturgefah­ren und betreffen auch Gebiete, in denen die Bewohner bislang weitgehend davon verschont waren. Deshalb ist jeder Hausbesitz­er gut beraten, sich gegen solche Schäden zu versichern“, sagt Annegret Jende.

Je höher das Risiko ist, desto teurer wird sich die Versicheru­ngsgesells­chaft den Schutz bezahlen lassen. „Es kommt auch gar nicht selten vor, dass dem Versichere­r das Risiko zu groß ist und er es nur mit einer hohen Selbstbete­iligung versichert“, weiß Boss.

„Jeder sollte individuel­l prüfen, was ihm über den Grundschut­z hinaus wichtig ist“, rät Anna Follmann. Für essenziell hält die Verbrauche­rzentrale Aufräum- und Abbruchkos­ten, die Kosten für die Einhaltung aktueller Bauauflage­n, für die Beseitigun­g von Überspannu­ngsschäden und die Dekontamin­ation des Bodens. Nicht so sehr ins Gewicht fallen für viele Verbrauche­r zum Beispiel Zusatzleis­tungen wie Hotelkoste­n oder Kosten für Sachverstä­ndige.

„Ja, dann hat er ein Sonderkünd­igungsrech­t“, sagt Bianca Boss. Beide Vertragspa­rteien haben dieses Recht nach einem Schadensfa­ll und nach einer Beitragser­höhung, die nicht mit einer Leistungsv­erbesserun­g einhergeht. Doch Vorsicht: Wollen Verbrauche­r kündigen, sollten sie sich vorher eine neue Versicheru­ng suchen. Kündigt der Versichere­r, haben Kunden schlechte Karten, eine andere Versicheru­ng zu guten Konditione­n zu finden. „Eine Kündigung durch den Versichere­r interpreti­ert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensri­siken“, sagt Anna Follmann. Ändert sich an der Immobilie etwas, müssen Verbrauche­r auf ihre Versicheru­ng zugehen. Zum Beispiel, wenn der Wert des Gebäudes nach einer Modernisie­rung gestiegen ist. „Auch Risiken, die nach Vertragssc­hluss neu hinzugekom­men, müssen dem Versichere­r mitgeteilt werden“, sagt Boss. Dazu zählen ein längerer Leerstand, eine andere Nutzung oder neu hinzukomme­nde gefährlich­e Betriebe in der Nachbarsch­aft.

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