Viele Kinder trotz Notbetriebs in den Kitas
Trotz Notbetreuung sind die Kitas im Regionalverband voll, kritisiert der Verband der Kitafachkräfte. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, müssen trotzdem die Beiträge bezahlen – vorerst.
Wegen Inzidenzwerten über 165 in der vergangenen Woche sind die Kitas im Regionalverband im Notbetrieb. Doch einige Kitas klagen über eine Auslastung zwischen 60 und 100 Prozent. Das Land appellierte zuvor an Eltern, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über der kritischen Marke von 165 lag, sind seit Montag dieser Woche die Bildungseinrichtungen im Regionalverband Saarbrücken grundsätzlich geschlossen. Eigentlich – denn in den Kitas wie in den Schulen gibt es weiter eine (Not-)Betreuung. Und die wird laut dem Verband Kita-Fachkräfte Saar sehr stark in Anspruch genommen.
Während die Stadt Saarbrücken in dieser Woche von einer Auslastung von rund 40 Prozent in den 21 städtischen Kitas spricht, klagt der Verband, dass einige Einrichtungen zu 60 oder sogar 100 Prozent ausgelastet seien. Der Appell der CDU/SPD-Landesregierung „an Eltern, ihre Kinder nicht in die Kitas zu bringen, wirkt nur sehr bedingt und hat vielerorts nicht den gewünschten und notwendigen Erfolg“, teilte der Verband am Donnerstag mit. Die starke Auslastung sei „viel zu hoch für die dringend notwendigen Kontaktreduzierungen“.
Schon bevor die Bundesnotbremse griff, kritisierte der Verband, dass mit einer Notbetreuung im Grunde für alle „das Bundes-Gesetz unterwandert und ausgehöhlt“werde. Der Grund: Wer das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen darf ist – anders als im ersten Lockdown im vergangenen Jahr – nicht klar geregelt. Damals war die Betreuung Kindern von Eltern aus systemrelevanten Berufen vorbehalten. Dieses Mal steht die Betreuung allen offen, ohne Angaben eines bestimmten Grundes. Der Verband fordert daher erneut, klare Regeln zu schaffen. Eltern aus systemrelevanten Berufen müssten ihren Betreuungsbedarf geltend machen. Es brauche eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Außerdem sollen sie einen Antrag bei der Kommune stellen, die diesen bewilligen müsse. Kindern von Alleinerziehenden sowie Kindern, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, soll ebenfalls eine Notbetreuung angeboten werden.
Man wisse um den Zwiespalt, in dem Eltern steckten. Dem „Spannungsfeld zwischen dem Bedarf an Betreuung, Rechtfertigungsgrund gegenüber dem Arbeitgeber und dem Appell“der Regierung. Die fehlenden klaren Vorgaben führten allerdings dazu, dass das „Problem der pandemiebedingten Kontaktreduzierungen in Kitas verlagert und zu Kita-Fachkräften und Eltern verschoben“werde. Was wiederum die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“belaste. In den Kitas könnten die Abstände nicht eingehalten werden. Die Kinder könnten in diesem Alter keine Maske tragen. Außerdem besteht für die Jüngsten keine Testpflicht. Zu viele Personen würden sich über Stunden hinweg auf zu wenig Raum aufhalten. „Das Infektionsgeschehen macht nicht an den Türen der 491 saarländischen Kitas mit den etwa 7200 Beschäftigten und den rund 37 000 Kindern und Familien halt“, mahnt der Verband.
Unterdessen schrieben einige Eltern der SZ und beschwerten sich, dass sie Kita-Beiträge oder Beiträge für die Nachmittagsbetreuung an Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS) zahlen müssten, obwohl sie ihre Kinder zu Hause betreuten. Die Stadt Saarbrücken und das Saar-Bildungsministerin aber beschwichtigen. Die Landesregierung habe sich darauf verständigt, „die Elternbeiträge für die FGTS-Nachmittagsbetreuung beziehungsweise die Kita in den Fällen und für die Tage“zu übernehmen, „in denen Eltern das Betreuungsangebot für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen“, sagte Ministeriumssprecher Lukas Münninghoff der SZ. Allerdings: Weil im Vorhinein nicht abzusehen sei, für wie viele Tage die Monatsbeiträge erstattet werden müssten – abhängig von der Entwicklung des Inzidenzwertes und der tatsächlichen Inanspruchnahme – würden die Erstattung erst im Nachgang verrechnet. Dies erfolgt über die FGTS- und Kita-Träger. Eltern müssen also zuerst zahlen, und bekommen später das Geld zurück. Diese Regelung habe es auch in der Vergangenheit gegeben. Die Beiträge seien mit der Abrechnung für den Folgemonat erstattet worden, sagt Münninghoff. „So hält sich auch der Verwaltungsaufwand für die Träger in einem praktikablen Rahmen.“Das Ministerium erstattet – wie auch in früheren Phasen der Pandemie – den Trägern die Einnahmeausfälle.
Im Januar, als die Bildungseinrichtungen ebenfalls geschlossen beziehungsweise in den Notbetrieb wechselten, hatte das Land zwei Drittel der Beiträge übernommen – für alle, unabhängig davon, ob sie die Betreuung in Anspruch nahmen oder nicht.
Die Notbremse in den Bildungseinrichtungen im Regionalverband könnte im Übrigen ab Montag wieder passé sein. Liegt der Inzidenzwert auch an diesem Freitag unter 165, und somit fünf Tage in Folge, kehren die Kitas wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück, die Schulen wieder in den Wechsel zwischen Präsenzund Distanzunterricht.
„Das Problem der Kontaktreduzierungen wird in Kitas verlagert und zu Kita-Fachkräften und Eltern verschoben.“Verband Kita-Fachkräfte Saar