Kriminelle fingieren Wohnungsanzeigen
Der Wohnungsmarkt im Internet brummt. Doch wer arglos sucht, kann Betrügern zum Opfer fallen.
Eine große Wohnung in einer traumhaften Lage mit Balkon und Parkplatz zum Schnäppchenpreis – solche Annoncen gibt es auf Immobilienportalen im Internet reichlich. Oft stecken Betrüger dahinter, die es auf nichts anderes als das Geld oder die Daten von Mietern abgesehen haben. Davor warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW ). In vielen Fällen gebe es die vermeintliche Traumwohnung überhaupt nicht.
Ein verbreitetes Betrugsszenario ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Vermieter meldet sich bei Wohnungssuchenden und erklärt, dass er im Ausland lebe. An einer Besichtigung könne er daher nicht teilnehmen. Sein Angebot lautet: Er schicke den Schlüssel per Post oder ein Dritter begleite den potenziellen Mieter bei der Besichtigung. Dafür verlange der vermeintliche Eigentümer eine Kaution, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Das Pfand werde in den meisten Fällen auf ausländische Konten überwiesen. Sobald es bei den Betrügern angekommen ist, breche der Kontakt ab. Den Schlüssel gibt es natürlich nicht. Die Überweisung lasse sich nicht mehr zurückbuchen. Auch wenn die Kaution per Nachnahme bezahlt werden soll, bleibe Verbraucher in der Regel auf den Kosten sitzen.
Von einer ähnlichen Masche berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auf eine Suchanzeige meldete sich eine vermeintliche Ärztin, die angab, ins Ausland gezogen zu sein. Sie hätte in Deutschland eine Wohnung zu vermieten. Fotos der Eigentümerin und die Kopie ihres Ausweises ließen das Angebot zunächst seriös erscheinen. Während des Kontakts wurde der potenzielle Mieter jedoch misstrauisch. Die angebliche Vermieterin habe vor einer Wohnungsbesichtigung um eine Vorauszahlung der ersten Miete und die Kopie seines Personalausweises gebeten. Gefalle dem Verbraucher die Wohnung nicht, erhalte er das Geld wieder zurück. Er brach den Kontakt ab und wandte sich an die Verbraucherzentrale.
„Die Maschen ähneln sich. Oft wird ein Kontakt im Ausland angegeben, um eine persönliche Übergabe zu umgehen, schmückende Details im Schriftverkehr stellen Vertrauen her und sollen die Suchenden überzeugen“, erklärt Kathrin
Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Ziel bleibt das Gleiche: Das Geld und die persönlichen Daten der potenziellen Opfer.
Daher sollten Wohnungssuchende sich nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“auf einschlägigen Portalen umschauen, raten die Verbraucherschützer. Vor allem zu günstige Preise sollten die Alarmglocken läuten lassen. Wie realistisch der angegebene Mietpreis ist, können Verbraucher über den örtlichen Mietpreisspiegel der Kommunen herausfinden. Er ist in der Regel auf den Webseiten der Gemeinden öffentlich zugänglich.
Wer Widersprüche zwischen Fotos und dem Inserat des Vermieters erkennt, sollte ebenfalls hellhörig werden. Bilder kann der Verbraucher auch über die umgekehrte Google Bildersuche überprüfen. Dazu speichert er Foto aus der Anzeige. Anschließend öffnet er Google und klickt oben rechts auf „Bilder“. In der Suchmaske wählt er das Kamera-Symbol aus und lädt das gespeicherte Foto aus dem Inserat aus. Die Suchmaschine vergleicht nun das Foto mit anderen ähnlichen Bildern im Internet. Sollten sie beispielsweise aus dem Katalog eines Möbelhauses kopiert sein, wird die Suche Treffer anzeigen. Genauso
lassen sich auch kopierte Inserate entlarven. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dass der Nutzer Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine eingibt. Erscheint eine ähnliche Anzeige auf anderen Portalen mit anderen Kontaktdaten, kann das ein Indiz für einen Betrugsversuch sein.
Vorsicht ist auch geboten, wenn Angaben fehlen. „Seriöse Anbieter geben in ihrer Anzeige in der Regel Auskunft über die Höhe der Warmund Kaltmiete sowie den Energieausweis“, erklären die Verbraucherschützer. „Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein.“Auch wenn Ansprechpartner fehlen oder auf der Webseite des Anbieters kein Impressum zu finden ist, sollten Wohnungssuchende misstrauisch werden. Wenn eine Telefonnummer angegeben ist, könne mit einem Anruf getestet werden, ob sie tatsächlich vergeben ist.
Kommuniziert der vermeintliche Vermieter in gebrochenem Deutsch oder schickt eine Anfrage auf Englisch, kann das auch ein Indiz für ein Betrugsobjekt sein, warnt die Verbraucherzentrale NRW. „Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme.“Die Apps seien zwar immer besser geworden, aber schlechte Rechtschreibung und Grammatik könnten trotzdem enttarnt werden.
Wenn der erste Kontakt über die Plattformen geknüpft ist, wechseln manche Betrüger zur Mail, denn darüber können sie ihren potenziellen Opfern Schadsoftware (Malware) schicken. Daher mahnt die Verbraucherzentrale NRW, Dateianhänge mit der Endung „.exe“nicht zu öffnen. Dahinter verbirgt sich ein Installationsprogramm, dass Malware auf dem Computer des Empfängers einschleust.
Wer auf die Immobilienbetrüger hereingefallen ist, dem raten die Verbraucherschützer, sich im Fall einer Überweisung an ihre Bank zu wenden. „Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben sie allerdings nicht“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Bei Lastschriftzahlungen kann jedoch innerhalb von acht Wochen eine Erstattung gefordert werden. Darüber hinaus sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf der Webseite des Bundeskriminalamtes kann das auch online erledigt werden. Wichtig ist nach Angaben der Verbraucherschützer auch, das Immobilienportal, auf dem das Inserat womöglich weiterhin online ist, über den Betrug informiert wird.
„Seriöse Anbieter geben in ihrer Anzeige in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis.“Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen